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  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist gerade online Fernstudium-Infos.de
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    Standard E-Learning Anbieter kritisieren die Zulassungspraxis der ZFU

    Durch einen Tweet von Lore Reß bin ich auf den Beitrag Was unterscheidet e-Learning von Fernunterricht? aufmerksam geworden.

    Darin geht es darum, dass sich die E-Learning Anbieter im internationalen Vergleich durch die Pflicht zur Zulassung auch kurzer E-Learning Kurse, sofern diese die Kriterien des Fernunterrichts erfüllen, im Nachteil sehen. In anderen Ländern gibt es kein vergleichbares System.

    Der D-ELAN (Deutsches Netzwerk der E-Learning Akteure e.V.) hat daher am 18.08.2010 einen offenen Brief in Form eines Positionspapiers an Ansprechpartner im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesinstitut für Berufsbildung und bildungspolitischen Sprechern der Parteien im Deutschen Bundestag gesendet.

    Das Positionspapier steht auch zum Download als PDF zur Verfügung.

    Kernaussagen des Positionspapiers sind:
    1. Anstelle einer gesetzlichen Regelung erfolgt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen.
    2. Es können sowohl einzelne Bildungsangebote als auch Organisationen zertifiziert werden.
    3. Ein einheitliches Zertifizierungsinstrument, das beide Zertifizierungsarten enthält, wird von allen Beteiligten durch die Zusammenführung der existierenden Modelle (Kriterienkatalog der ZfU, Leitfaden von ZfU und BIBB, Qualitätsplattform Lernen u.a.) abgestimmt und vereinbart.
    4. Die Zertifizierung wird durch anerkannte und von den Verbänden akkreditierte Zertifizierungsstellen erfolgen, wie etwa Certqua, ArtSet, EFQM oder British Learning Association
    Nun wartet man gespannt auf Reaktionen.

    Ich warte mit, würde mich aber auch hier zu Meinungen zu dem Thema freuen.
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  2. #2
    Avatar von Fernstudienakademie
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    Standard AW: E-Learning Anbieter kritisieren die Zulassungspraxis der ZFU

    Hallo

    Ich verstehe dabei nicht so ganz, was denn eigentlich genau gegen eine ZFU-Zertifizierung von E-Learning-Angeboten spricht. Diese Kurse sind ja auch oft über einen längeren Zeitraum im Angebot, so dass damit auch die Kosten wieder reinkommen könnten.

    Außerdem kann man mit dem staatlichen Prüfsiegel, das nachweist, dass der jeweilige Lehrgang "staatlich zugelassen" ist, doch auch prima Werbung machen.

    Bei einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" sehe ich zudem das Problem, dass manche Anbieter dann eher den Schwerpunkt auf "freiwillig" legen und das mit der "Verpflichtung" dann nicht mehr ganz so wichtig nehmen. ;-)

    Ich denke außerdem, wenn man den E-Learning-Anbietern erlauben würde, ihre Lehrgänge ohne ZFU-Zertifizierung zu verkaufen, fällt dann irgendwann auch die ZFU-Pflicht für "normale" Fernlehrgänge. Das wäre sicherlich jetzt auch kein Weltuntergang, es wäre aber in Sachen Verbraucherschutz u.U. schon ein ordentlicher Rückschritt in Zeiten, in denen es in der Fernunterrichtsszene eine Menge schwarzer Schafe gab.

    Viele Grüße
    Geändert von Fernstudienakademie (25.08.2010 um 16:19 Uhr)
    Anne Oppermann / Fernstudienakademie
    http://www.fernstudienakademie.de
    Interview mit einer Absolventin des Fernlehrgangs "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
    Die Fernstudienakademie bloggt!

  3. #3
    mentus ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard E-Learning Anbieter kritisieren die Zulassungspraxis der ZFU

    Für die Einrichtung der ZFU gibt es mMn nach wie vor ein öffentliches Interesse zur Sicherung von Mindeststandards. Unternehmen, die sich zusammenschließen wollen, können darüber hinaus mehr für ihre Studenten tun. Gerade im qualitativen Bereich, was aber in der Tat freiwillig sein sollte. Die ZFU sehe ich mehr als die Wächterin gerechter Rahmenbedingungen für privat-rechtliche Fernstudienverträge und der inhaltlichen Überprüfung des Fernstudien-Angebotes. Das dient dem Schutz der Interessen der Studenten, die zu Beginn eines Fernstudium das Angebot nur in der Breite sondieren können, sonst aber kaum zu beurteilen vermögen.
    Assessorreferent jur. (FSH) - Abschluss Mai 2011

  4. #4
    Avatar von Markus Jung
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    Standard AW: E-Learning Anbieter kritisieren die Zulassungspraxis der ZFU

    Auch Dr. Burkhard Lehmann hat in seinem Blog das Thema aufgegriffen und endet seinen Beitrag mit dieser Feststellung:

    Weshalb Privatorganisationen dem Verbraucherschutz besser als der Staat dienen sollen, wird nicht erklärt.
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  5. #5
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    Standard E-Learning Anbieter kritisieren die Zulassungspraxis der ZFU

    Die Berufsausübung bedarf der Regelung insbesondere dann, wenn Kollisionen mit den geschützten Interessen der Fernstudierenden gegeben sind. Der klassische Verbraucherschutz wird mit den AGB-Normen, die jetzt im BGB integriert sind, erreicht. Anne erwähnt auch zu Recht den weiteren notwendigen Verbraucherschutz durch das FernUSG und dem öffentlichen Auftrag der ZFU für die Überprüfung, dass privat-rechtliche Fernstudiengänge geeignet sein müssen, das ausgewiesene Berufsziel zu erreichen. Qualitätsfragen, wie sie hier angesprochen worden sind, haben primär ökonomischen Charakter, mMn genügt auch der pauschale Einwand nicht, die ZFU-Kontrolle sei wettbewerbsverzerrend gegenüber der Rechtslage im Ausland. Deutsche Bildungsanbieter wollen hier ihr Geld verdienen und müssen sich deshalb auch im Rahmen der hiesigen Rechtsordnung bewegen.

    Die Rechtslage staatlicher Hochschulen, die als Teil der Leistungsverwaltung anzusehen sind, ist eine grundlegend andere.
    Assessorreferent jur. (FSH) - Abschluss Mai 2011

  6. #6
    mentus ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard E-Learning Anbieter kritisieren die Zulassungspraxis der ZFU

    Gemäß den sinnvollen Regeln dieses Forums verzichte ich auf eine tiefergehende Abhandlung des Themas.

    Was das juristische Interesse an der Angelegenheit betrifft, möchte ich folgendes erwähnen:

    "ILS, SGD, HAF, FEB u.a. sind die Unternehmen des DistancE-Learning-Zusammenschlusses. Ihnen stelle sich nicht die Aufgabe mit grundsätzlicher Bedeutung. Der Sachverhalt bot bzw. bietet keine verfahrensrechtliche Möglichkeit der Beteiligung. Vor der Klärung sei es die Situation für die Privaten in der öffentlichen Wahrnehmung gewesen, mit ihrer Tätigkeit am Rande der Legalität zu stehen. Jetzt seien Inhalt und Umfang klar definiert, zumindest im juristischen Sinne. Daraus ergäbe sich keine Verdrängungsgelegenheit. Vielmehr habe sich das Marktverhältnis dadurch nicht geändert. Anhand der nun aufgestellten Kriterien könne man künftige Ungereimtheiten leichter erkennen. Die mit der Prüfung bertrauten Instanzen können die Leitlinien einer eventuell notwendigen Entscheidung zugrunde legen. Die Kriterien seien nicht mit einem Anbieter verknüpft, sondern branchenspezifisch."
    Assessorreferent jur. (FSH) - Abschluss Mai 2011

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