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Blog mentus

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Polizeirecht

Ausführung für sämtliche eigene Eintragungen hier: Es handelt sich um keine Abschrift aus Inhaltsverzeichnissen oder Stoffinhalten der Lehrgangsunterlagen. Der Urheber der Veröffentlichung bin ich. Fehler in den Inhalten lassen die Richtigkeit der Lehrgangsunterlagen unberührt. Die Gedanken sollen FSH-Studenten ein Hilfsmittel sein bei der Einarbeitung der betreffenden Rechtsmaterie. Polizeirecht Zunächst sollte man eine Abgrenzung des Polizeirechts vom sonstigen Verwaltungsvollstreckung

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GG: Art. 3 I

Diese Veröffentlichung ist kein Abriss aus dem Skript. Die Urheberschaft liegt bei mir. Die Veröffentlichung richtet sich an FSH-Studenten der Studiengänge Rechtswirt (FSH) und Assessorreferent jur. (FSH). Eine etwaige Bewertung des Blogs durch die Leser ist zwar möglich, stellt jedoch kein Qualitätskriterium für den Inhalt dar. Der Verfassungsgeber formuliert in Art. 3 I GG knapp: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ". Dabei handelt es sich um ein subsidiäres Abwehrrecht gegen

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