Das ist doch keine Antwort nicht!!
Manchmal wenn ich meine Unterlagen so durchlese, wirfts mich halbert. Auf der einen Seite lerne ich folgenden Satz:
Wenn ein Geschäftsfähiger kraft seiner Geschäftsfähigkeit einen anderen mit der Wahrnehmung einzelner Rechtsgeschäfte betraut, spricht man von gewillkürter Vertretung.
Mhm. Aha. Ganz schön viele Geschäfte hier. Für mich persönlich heißt das, dass wenn ein Mensch der Geschäfte führen darf und kann, einem anderen Menschen der Geschäfte führen darf und kann, eine Vollmacht gibt ihn zu vertreten (natürlich nur in einzelnen Geschäften), dann heißt das gewillkürte Vertretung. Also ne Vollmacht, auf kurz und knaggisch.
Okay, ich bilde mir ein das verstanden zu haben. Aaaaaaber, nicht so schnell, meine Liebe!
Jetzt kommt die Frage der FSK (freiwillige Selbstkontrolle): Was ist ein gewillkürter Vertreter?
Schlau wie ich bin schreib ich natürlich NICHT meine persönliche Antwort mit der Vollmacht, sondern den ganzen Schlaz mit den vielen Geschäften.
Die offizielle Antwort der FSK lautet: Der gewillkürte Vertreter wird durch Rechtsgeschäft bestimmt.
a) ist das doch keine Antwort auf die Frage und
Hä?? Wie jetz, durch Rechtsgeschäft bestimmt?? Was soll das denn heißen?
Das is doch mies, echt jetz....
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