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Das ist doch keine Antwort nicht!!


EllaRu

478 Aufrufe

Manchmal wenn ich meine Unterlagen so durchlese, wirfts mich halbert. Auf der einen Seite lerne ich folgenden Satz:

Wenn ein Geschäftsfähiger kraft seiner Geschäftsfähigkeit einen anderen mit der Wahrnehmung einzelner Rechtsgeschäfte betraut, spricht man von gewillkürter Vertretung.

Mhm. Aha. Ganz schön viele Geschäfte hier. Für mich persönlich heißt das, dass wenn ein Mensch der Geschäfte führen darf und kann, einem anderen Menschen der Geschäfte führen darf und kann, eine Vollmacht gibt ihn zu vertreten (natürlich nur in einzelnen Geschäften), dann heißt das gewillkürte Vertretung. Also ne Vollmacht, auf kurz und knaggisch.

Okay, ich bilde mir ein das verstanden zu haben. Aaaaaaber, nicht so schnell, meine Liebe!

Jetzt kommt die Frage der FSK (freiwillige Selbstkontrolle): Was ist ein gewillkürter Vertreter?

Schlau wie ich bin schreib ich natürlich NICHT meine persönliche Antwort mit der Vollmacht, sondern den ganzen Schlaz mit den vielen Geschäften.

Die offizielle Antwort der FSK lautet: Der gewillkürte Vertreter wird durch Rechtsgeschäft bestimmt.

a) ist das doch keine Antwort auf die Frage und

B) Hä?? Wie jetz, durch Rechtsgeschäft bestimmt?? Was soll das denn heißen?

Das is doch mies, echt jetz....:thumbdown:

2 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Hilft dir zwar nicht, aber ich musste kurz lachen :D

Aber ich gebe dir recht, ich habe es auch so verstanden wie du und finde die "Antwort" auch irritierend. :confused:

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Mein abgebrochenes Jurastudium ist lange her, aber ich bin auch der Ansicht, dass Du das genau richtig verstanden hast. Eine andere Art der Vertretung wäre doch die gesetzliche Vertretung. Was ich mich nun noch frage ist, ob das Erteilen einer Vollmacht ein Rechtsgeschäft ist?

Wieder ein Grund gegen den Studiengang an der Diploma: Ich muss das nicht mehr wissen :-)

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