die Verwaltung an staatlichen Hochschulen
Vor ein paar Tagen habe ich in Wismar angefragt, wann ich mein Vordiplomszeugnis erhalten werde. Dort bekam ich die Aussage, dass ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung meiner früheren Hochschule benötige. Gut, ich habe schon einmal Wirtschaftsinformatik studiert und muss nun nachweisen, dass ich den endgültigen Prüfungsanspruch nicht verwirkt habe. Soweit ist es für mich nachvollziehbar.
Heute rief ich also deshalb in meiner früheren Hochschule an. Zuerst wurde ich dreimal freundlich weiter verbunden, bis ich bei der richtigen Person gelandet bin. Diese sagte mir dann, dass sie keinen Zugriff mehr auf die Software hat, die benutzt wurde, als ich dort studierte und verwies mich weiter an den Dekan mit dem Hinweis, dass dieser telefonisch schwer zu erreichen ist und ich deshalb lieber eine Mail schreiben soll. Dies ist erledigt und ich warte nun auf eine Rückmeldung.
Es ist 10 Jahre her, dass ich diese Hochschule verlassen habe. Ich hoffe nur, dass ich diese Bescheinigung bekommen werde, da ich sonst das Studium in Wismar nicht abschließen kann, auch wenn ich alle Prüfungen erfolgreich abgelegt habe. Ich bekomme ohne diese Bescheinigung weder ein Vordiploms-, noch ein Diplomzeugnis.
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