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Blog wt15309

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Überrachungen gibt es immer wieder......


wt15309

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Hallo,

ich hab mich jetzt mal erkundigt bezüglich ob alle Leisten "bestanden" sein müssen. Und man will es nicht glauben, laut Prüfungsamt ist das "bestanden" nur dann erforderlich wenn das Modul auch nur aus diesen einen Teil besteht. Also mal angenommen, das Modul besteht aus einer B-Aufgabe oder Labor (2CP) und einer Klausur (5CP), dann muss man das Labor bzw. B-Aufgabe min. mit einer 1.3 abschließen und bei der Klausur kann man sich eine 5,0 leisten, da dies eine Modulnote von 3,9 ergibt. Am Ende zählt alleine nur die Modulnote. Logischerweise muss einem der Notendurchschnitt egal sein.

Hier stützt man sich auf diesen Paragrafen hier:

"Zusätzlich zu § 18 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen ist eine Fachprüfung bestanden, wenn höchstens eine Prüfungsleistung als "nicht bestanden" gewertet wurde."

Tja, so die Aussage am Telefon. Fairerweise muss man auch sagen dies ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Also kann ich hier nur für E-Techniker noch der PO2 sprechen.

Mich hat dies schon sehr überrascht, da ich immer der Meinung war jede Leistung muss "bestanden" sein, aber hier lernt man ja gerne dazu. Nach dieser Regelung muss ich nur noch die beiden B-Aufgaben und die Thesis "bestehen", dann wäre ich rein theoretisch durch.

Was mich persönlich betrifft, ich werde versuchen diese Klausur zu bestehen, da für mich einfach dazugehört. Selbst wenn ich wiederholen muss. Anderseits nimmt es einen schon den Druck weg exmarikuliert zu werden, nur weil es mit diesem einen Fach nicht klappt.

Eine seltsame Regelung ist dies doch schon, nicht wahr?

Gruß

wt15309

6 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Ja wahnsinn, da hätte ich ja fast alles drauf gewettet dass es nicht so ist! Na da schau her so kann man sich täuschen!

Und nochdazu bin ich auch PO2 Elektrotechnik!

Wobei ich dazusagen muss dass ich hoffentlich nie diesen Paragraphen ziehen muss!

Danke

wt15309

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Also das ist neu, ich musste GEM I wiederholen obwohl sich die Note aus GEM I , GEM II und GEM III bildet und der Schnitt auch mit einer 5,0 locker gereicht hätte (ich hätte nicht mehr wiederholt). In so einem Fall (wahrscheinlich RET) würde ich zuerst die B-Aufgabe machen und bei einer 1,3 mich locker zurück legen :)

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Bedeutet das dann, dass die Wiederholung einer nicht bestandenen Klausur freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend ist? Oder besteht dann gar keine Möglichkeit zur Wiederholung, weil die Modulleistung insgesamt bestanden ist?

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Guten Morgen,

also neu ist dies nicht, bei der PO1 gabs dies auch schon. Ich glaube eher man hat nichts davon gewußt.

Man hat grundsätzlich die 2 Wiederholungsmöglichkeiten, nur die Modulnote zählt zum Bestehen des Bachelor-Diploms.

Im Grunde muss man nur bei der Klausur teilgenommen haben, wenn dann die 5,0 steht ist es gut. Nachdem man ja denk die Klausur muss man bestehen, macht man halt den 2. und 3. Versuch. Hier muss man wirklich sagen nachbohren hilft.

Aber die WBH ist hier wirklich sehr flexibel, z.B. war meine Frage was ist wenn man nach der Thesis eine solche "nicht bestandene" Klausur wieder holen möchte (z.B. wegen Notenschnitt zu drücken), die Aussage war: dies ist kein Problem, man kann bis zum Koloquium alle Klausuren wiederholen. Selbst nach dem Koloquium wäre dies möglich, allerdings ist dann eine Absichtserklärung notwendig, damit das Zeugnis nicht erstellt wird.

Ich hoffe dies alles richtig verstanden zu haben.

Gruß

wt15309

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Danke für die Erläuterung. Eine interessante, ungewöhnliche Regelung, die ich bisher von anderen Hochschulen so noch nicht gehört habe.

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