Überrachungen gibt es immer wieder......
Hallo,
ich hab mich jetzt mal erkundigt bezüglich ob alle Leisten "bestanden" sein müssen. Und man will es nicht glauben, laut Prüfungsamt ist das "bestanden" nur dann erforderlich wenn das Modul auch nur aus diesen einen Teil besteht. Also mal angenommen, das Modul besteht aus einer B-Aufgabe oder Labor (2CP) und einer Klausur (5CP), dann muss man das Labor bzw. B-Aufgabe min. mit einer 1.3 abschließen und bei der Klausur kann man sich eine 5,0 leisten, da dies eine Modulnote von 3,9 ergibt. Am Ende zählt alleine nur die Modulnote. Logischerweise muss einem der Notendurchschnitt egal sein.
Hier stützt man sich auf diesen Paragrafen hier:
"Zusätzlich zu § 18 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen ist eine Fachprüfung bestanden, wenn höchstens eine Prüfungsleistung als "nicht bestanden" gewertet wurde."
Tja, so die Aussage am Telefon. Fairerweise muss man auch sagen dies ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Also kann ich hier nur für E-Techniker noch der PO2 sprechen.
Mich hat dies schon sehr überrascht, da ich immer der Meinung war jede Leistung muss "bestanden" sein, aber hier lernt man ja gerne dazu. Nach dieser Regelung muss ich nur noch die beiden B-Aufgaben und die Thesis "bestehen", dann wäre ich rein theoretisch durch.
Was mich persönlich betrifft, ich werde versuchen diese Klausur zu bestehen, da für mich einfach dazugehört. Selbst wenn ich wiederholen muss. Anderseits nimmt es einen schon den Druck weg exmarikuliert zu werden, nur weil es mit diesem einen Fach nicht klappt.
Eine seltsame Regelung ist dies doch schon, nicht wahr?
Gruß
wt15309
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