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Schlechte Nachrichten zum Master


Heute habe ich die Rückmeldung von der WBH erhalten, dass ich leider mindestens 1 Jahr Berufserfahrung brauche um den Master zu starten.

Das heißt vor Februar 2016 wird es nichts. Und ich könnte mir nur 2 Module (insgesamt 12cp) anrechnen lassen.

Dann muss ich halt noch ein halbes Jahr warten und sehen ob ich dann überhaupt noch motiviert bin den Master zu starten.

26 Kommentare


Empfohlene Kommentare



Esme

Geschrieben

Und warum brauchst du die Berufserfahrung? Weil du im/nach dem Bachelor die Aufgaben gewechselt hast und dein vorheriger Job nicht zum Master passt? Oder wie? Weil andere machen doch auch direkt im Anschluß den Master, siehe SebastianL

Beetlejuicine

Geschrieben

Ich habe das schon oft gelesen, dass es zur Zulassung zwingend 1 Jahr Berufserfahrung und zwar nach dem ersten Hochschulabschluß braucht. Ich bräuchte das für einen Public Health Master in OLdenburg auch, obwohl ich schon 20 Jahre in der Branche bin.

Esme

Geschrieben

Ja, ich habe das auch schon öfter gelesen. Mich wundert in dem Zusammenhang halt nur, dass andere direkt im Anschluss den Master machen (können/dürfen/...)?!

Volker88

Geschrieben

Ist wohl abhängig vom Master. Bei Technology and Innovation Management ist es 1 Jahr und beim MBA 2 Jahre

Esme

Geschrieben

Ja, beim Wiinf steht wohl garnix drin von Berufserfahrung. Mich würde halt das WARUM interessieren ^^ Aber rein aus Neugier, weil Master mach ich wohl eh keinen. Mir reichts langsam :D

jennys

Geschrieben

Ich habe das schon oft gelesen, dass es zur Zulassung zwingend 1 Jahr Berufserfahrung und zwar nach dem ersten Hochschulabschluß braucht. Ich bräuchte das für einen Public Health Master in OLdenburg auch, obwohl ich schon 20 Jahre in der Branche bin.

In Oldenburg benötigst du aber nur insgesamt die Berufserfahrung, nicht nach dem Abschluss;-)

klausu

Geschrieben

Naja. Ich würde mal sagen der Absatz in der PO ist schwammig....

The course serves first and foremost the advanced qualification of working persons.

Hence, applicants must prove at least one year of relevant employment.

Beetlejuicine

Geschrieben

In Oldenburg benötigst du aber nur insgesamt die Berufserfahrung, nicht nach dem Abschluss;-)

Dann war es woanders.

Volker88

Geschrieben

Naja. Ich würde mal sagen der Absatz in der PO ist schwammig....

deswegen habe ich auch direkt nachgefragt in der Hoffnung ich kann früher starten.

Antwort:

You will need 1 year of professional experience to enroll for our degree course “Technology & Innovation Management”, so we are sorry to tell you that you will have to wait a little longer before you can start.
UdoW

Geschrieben

Komisch, ich konnte meinen Technology und Innovation Management Master (die deutsche Version) direkt im Anschluss machen und angerechnet wurden 25 CP und nicht nur 12 CP ?

Volker88

Geschrieben

Das mit den anrechenbaren CPs hängt ja vom Bachelorstudiengang ab. Und da passen bei mir nur 2 Module mit je 6 CP.

Wozu allerdings die 1 jährige Berufserfahrung weiß ich auch nicht. Ich würde diese ja schließlich eh während dem Studium sammeln.

klausu

Geschrieben

Naja manchmal sind die Formulierungen bei der WBH etwas unglücklich. Da steht ja nur relevante Beschäftigung. Die kannst du ja auch während deines BA gesammelt haben. Ich würde da den Produktmanager ermitteln und nochmal geziehlt nachfragen auch mit dem Blick darauf das du evtl wo anders studieren wirst.

Esme

Geschrieben

Alternative Überlegung: kannst du dich ansonsten nicht für einen ähnlichen Master einschreiben, schonmal Leistungen erbringen, dann wechseln und dir die Leistungen anrechnen lassen? Klar, du müsstest vorher klären welchen Master es gibt, der ohne Berufserfahrung möglich ist und von dem was angerechnet werden kann. Aber vielleicht hast du ja Glück?!

Markus Jung

Geschrieben

Ich würde nochmal ganz gezielt nachfragen wo steht, dass diese Berufserfahrung nach Abschluss des Erststudiums erlangt sein muss. Aus dem obigen Zitat geht das meiner Meinung nach nicht hervor. Irritierend finde ich da besonders, dass es bei UdoW im vergleichbaren Studiengang, wenn auch in deutscher Sprache, möglich war, direkt anschließend weiter zu studieren.

Volker88

Geschrieben

das Zitat das ich gepostet habe war die Antwort nachdem ich bei der WBH nachgefragt habe.

klausu

Geschrieben

Ich glaube Markus meint mein Auszug aus der PO

Volker88

Geschrieben

Und die ist auch nicht eindeutig formuliert.

klausu

Geschrieben

Deshalb würde ich beim PM für den Studiengang mal nachfragen. Stell dir vor du gehst zu deinem Chef. Er bestätigt dir 1 Jahr relevante Beschäftigung. Was ist denn dann..... ;)

SebastianL

Geschrieben

Das kann ich auflösen. Du hast einen anderen Bachelor gemacht als den Master den Du machen möchtest. Müsste sogar ein anderer Fachbereich sein. Es kommt auf die Voraussetzungen an. Bei mir ist das recht einfach, ich hab einen Wirtschaftsinformatik Bachelor gemacht und anschließend mache ich den Master in Wirtschaftsinformatik im gleichen Fachbereich, sozusagen einen Konsekutiven Master. Jeder Fachbereich macht die Voraussetzungen für ihre Master wie sie denken. Zumindest meine Interpretation davon.

Dann heist es nun, entweder warten oder einen anderen wählen.

UdoW

Geschrieben

Ich habe einen Bachelor of Eng. technische Informatik absolviert und den gleichen Mastertyp (in deutsch) wie Volker88 ohne ein Jahr zu warten, das kann es nicht sein.

Volker88

Geschrieben

Mit dem Fachbereich kann es meiner Meinung nach nicht zusammenhängen. Denn in der PO steht ja nicht, das man 1 Jahr Berufserfahrung braucht wenn man einen "anderen" Bachelor gemacht hat.

Der Master von UdoW ist im gleichen Fachbereich wie der Master den ich machen will. Nach welchen Kriterien die Berufserfahrung als Voraussetzung verlangt wird ist daher nicht ersichtlich.

Bleibt mir wohl nicht viel als abzuwarten ob ich nach erreichen der Berufserfahrung noch Zeit/Geld/Motivation besitze den Master zu starten oder ich mir das Geld lieber spare.

Theoretisch brauche ich den Master für meinen Job ja nicht.

OldSchool1966

Geschrieben

Also, ist es nicht so, dass die PO immer alles andere "aussticht"?

Ich würde mich auf diese berufen, und nochmals anfragen.

SebastianL

Geschrieben

Vielleicht wendest Du dich einfach an den Dekan. Der kann Dir vielleicht helfen oder verständlich klar machen, an was es liegt. Hilft auch ab und an zu sagen dass man nicht warten möchte und dann ggf. zum Mitbewerber abwandert.

Esme

Geschrieben

Wenn du natürlich "kann ich nichts anderes machen als Abwarten" als guten Grund brauchst, um jetzt erstmal Pause zu machen ... ;)


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