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So ein Lehramt, das ist lustig, so ein Lehramt, das macht Spaß...


Vica

1.359 Aufrufe

...dachte ich zumindest und habe mal bei der Uni angefragt, ob ich mich mit meinem BSc für einen Bachelor of Education - also dem Lehramt - einschreiben kann. Ja, das geht, egal welche Schulform, ob mit oder ohne Abi, da letzteres kompensiert wird. 
Doch blöderweise gibt es eine Sache nachzuweisen, die man bei Bewerbungsschluss (d.h. übermorgen) vorlegen muss : Eine zweite Fremdsprache, die man mindestens 4 Schuljahre hatte und mindestens mit "ausreichend" abgeschlossen hat (eine 5 im Zeugnis würde schon nicht zählen). Ist das überhaupt woanders als beim Abi möglich? 
Das gilt im Übrigen auch bei Fächerkombinationen, die mit Sprachen gar nichts zu tun haben. Also auch bei Physik x Mathe. 
Ich erinnere mich, dass man zu Realschulzeiten bei uns ab Klasse 8 Französisch wählen konnte. Das hab ich übrigens gemacht! Aber letztere natürlich nur bis Klasse 10 geht, kommt man so eher nicht auf die 4 Jahre. 
Ich habe im Übrigen ganze 6 Jahre Französisch gelernt, auch in Kursen außerschulisch, aber nicht mit Prüfungen abschließend. Das heißt, ich kann meine Sprachkenntnisse nicht nachweisen. Eine Festellungsprüfung gibt's nicht, und Nachholen ist auch nicht drin! 
So kann ich dann im Urlaub zwar mit Franzosen quasseln, aber kein Lehramt studieren :) . 

12 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Diese bescheuerten Fremdsprachen-Regelungen habe ich bei meinen früheren Master-Recherchen auch schon gesehen. Naja, die Unis gehen halt davon aus, dass man mit einem Abitur daherkommt und dann dementsprechend Französisch oder Latein hatte.

 

Hast du schon mehrere Unis abgeklappert oder dich bis jetzt nur an einer schlau gemacht? Vielleicht ist das ja von Uni zu Uni oder von Bundesland zu Bundesland verschieden?

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Manchmal frage ich mich, ob deutsche Unis nach dem Motto "Es wäre ja auch zu leicht, wenn es einfach ginge" handeln. Viel Glück für deine weiteren Bemühungen...

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Hast du denn zu den Kursen zumindest Teilnahmebescheinigungen, mit denen du es vielleicht mal versuchen könntest?

 

Der Sinn hinter dieser Regelung erschließt sich mir nicht, wenn du gar keine Fremdsprachen unterrichten möchtest und wenn du quasi schulisch gar nicht die Möglichkeit hattest auf die geforderte Anzahl von Jahren zu kommen ist es ja schon eine übermäßige Benachteiligung. Naja, mal eben auf die schnelle ändern wirst du damit diese Regelungen wohl leider nicht.

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Ohje, ich weiß, was du meinst. Genau wie es diese Regelung gibt, dass man selbst bei Lehramt Grundschule mit dem Fach Englisch einen Auslandsaufenthalt von 3 Monaten (nur "Urlaub" zählt nicht )- nachweisen muss...völlig egal, ob man vorher vielleicht sogar auf Englisch studiert hat o.ä....das würde nicht zählen...Aber, ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ein persönliches Gespräch zT Türen öffnet. Vielleicht hast du die Möglichkeit, deine Sprachkompetenz bis zum Semesterstart (Im Okt) nachzuweisen, zB über diese TOEFL-Tests. Ich weiß, dass ausländische Studierende ihre Sprachkompetenzen auch über derartige Tests nachweisen müssen. Ich würde anrufen/vorsprechen/mailen ob du das evtl nachreichen kannst und erst einmal unter Vorbehalt immatrikuliert wirst oder so. Brauchst du auch dieses phoniatrische Gutachten? An welcher Uni möchtest du studieren? Und welches LA soll es werden? 

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Am 12.7.2016 at 10:05 , parksj86 sagte:

Diese bescheuerten Fremdsprachen-Regelungen habe ich bei meinen früheren Master-Recherchen auch schon gesehen. Naja, die Unis gehen halt davon aus, dass man mit einem Abitur daherkommt und dann dementsprechend Französisch oder Latein hatte.

 

Hast du schon mehrere Unis abgeklappert oder dich bis jetzt nur an einer schlau gemacht? Vielleicht ist das ja von Uni zu Uni oder von Bundesland zu Bundesland verschieden?


Oh ja - das höchste der Gefühle ist laut denen schon, dass man jetzt neuerdings kein Latinum mehr brauche. Früher ging ein Lehramt wohl nur damit. Aber wenigstens hatte man dann noch die Chance, das bis zum Bachelor nachzuholen. :( 

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Am 12.7.2016 at 11:04 , Esme sagte:

Gilt da dann auch kein Zertifikat ab einem gewissen Niveau?


Nein, wohl leider nicht, zumindest machen die keine Einstufungsprüfung. Ich müsste es in Form von bestandenen Prüfungen nachweisen :( Kann ich aber auch nicht, weil die Kurse, die ich früher gemacht habe, ohne Prüfung abschlossen und die reinen Zertifikate zählen nicht :( 

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vor 23 Stunden, TomSon sagte:

Manchmal frage ich mich, ob deutsche Unis nach dem Motto "Es wäre ja auch zu leicht, wenn es einfach ginge" handeln. Viel Glück für deine weiteren Bemühungen...


Jap, mein Eindruck ist auch, dass man sich auf die Weise doch darum herummogelt, beruflich Qualifizierte oder Nicht-Abi-Innehaber reinzulassen. :( 

 

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vor 18 Stunden, Biwi Julchen sagte:

Ohje, ich weiß, was du meinst. Genau wie es diese Regelung gibt, dass man selbst bei Lehramt Grundschule mit dem Fach Englisch einen Auslandsaufenthalt von 3 Monaten (nur "Urlaub" zählt nicht )- nachweisen muss...völlig egal, ob man vorher vielleicht sogar auf Englisch studiert hat o.ä....das würde nicht zählen...Aber, ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ein persönliches Gespräch zT Türen öffnet. Vielleicht hast du die Möglichkeit, deine Sprachkompetenz bis zum Semesterstart (Im Okt) nachzuweisen, zB über diese TOEFL-Tests. Ich weiß, dass ausländische Studierende ihre Sprachkompetenzen auch über derartige Tests nachweisen müssen. Ich würde anrufen/vorsprechen/mailen ob du das evtl nachreichen kannst und erst einmal unter Vorbehalt immatrikuliert wirst oder so. Brauchst du auch dieses phoniatrische Gutachten? An welcher Uni möchtest du studieren? Und welches LA soll es werden? 


Ja, das war hier auch so - willst du Englisch unterrichten, musst du 3 Monate Aufenthalt dort haben. 

Leider nicht, ich müsste bis zum Anmeldungsschluss alles vorlegen. Da wird wohl nichts mehr draus :( . Hatte zunächst über Grundschule nachgedacht und dann auch bei Haupt-Real-Gesamt geschaut, wo aber dieselben Regelungen galten. 

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Ich finde das sehr sehr schade und traurig...einerseits wird angeblich händeringend nach Lehrern gesucht und zT ein Seiteneinstieg ermöglicht und dann soll es an solchen "Hürden" scheitern...zumal die Kenntnis von Fremdsprachen absolut nicht notwendig ist in deinem Fall oder anders gesagt: es sollte dir die Chance gegeben werden, die Nachweise im Laufe des Studiums (zB bis zur ersten Staatsprüfung) nachzuholen. Mal platt gesagt: ist doch dein Problem, wenn du mit fremdsprachlichen Texten nicht klar kommst wenn in der Zulassung ein entsprechender Anspruch gestellt wird...und ganz im Ernst: ich habe zB mein Abi 2000 gemacht: Englisch ab Kl. 5 (bis 12, LK), Französisch (Kl. 7-10) und Russisch 8-10...Von Russisch hab ich gar kein Plan mehr, Französisch hält sich auch in Grenzen...was sagen die Jahre also schon aus??? 

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Ich habe Nachweise über 4 Fremdsprachen...möchtest du was abhaben ?. Was toll daran ist, mir bringt das gar nichts. 

 

Wenn man denn eine weitere Fremdsprache so unbedingt braucht, fände ich einen Einstufungstest besser wie lediglich die Angabe, dass man 4 Jahre mit Zertifikaten füllen soll. 

 

Echt bescheuert, dass es an so etwas scheitern soll. Schließlich willst du doch gar nicht in einer weitere Fremdsprache unterrichten ?

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Huhuu,

 

frag mal nach, ob für Dich nicht die "Fachgebundene Hochschulreife" Geltung hat! Während meiner Abizeit wurde nämlich Folgendes den Mitschülern erzählt, die von der Realschule auf die Oberstufe kamen:

"Ihr müsst eine zweite Fremdsprache haben, wenn Ihr die Allgemeine Hochschulreife haben wollt, denn ansonsten kann Euch nur die Fachgebundene Hochschulreife ausgestellt werden"

Die Fachgebundene Hochschulreife ist nicht mit der Fachhochschulreife zu verwechseln.

Ich MEINE (d.h. ich bin mir nicht ganz sicher), die Fachgebundene HR gilt nur für das Bundesland, in dem sie erworben wurde bzw. in anderen Bundesländern, in denen sie anerkannt wird.

Google einfach mal bzw. frag gezielt an Deiner Wunschuni nach, ob sie Dir nicht den BSc als "Fachgebundene Hochschulreife" anerkennen. Viel Erfolg! :)

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