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Hagen: Das wird kaum machbar


Vica

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Es gibt manche Pferde, die lassen sich nur sehr schwer einreiten. Der Reiter, egal wie gut ausgebildet, kann sein Glück versuchen - und findet sich dann Sekunden später im Sand wieder. Er muss gegeben falls 1001 Versuche unternehmen, bis er fest im Sattel sitzt. Man sagt, irgendwann wird jedes Pferd zutraulich.
Außer einem.

Und das ist zweifellos der Amtsschimmel. 

 

Genau an den bin ich geraten. Zur Erinnerung: Ich muss Deutschkenntnisse nachweisen, da mein Bachelor ja in England absolviert wurde. Wie weist man das nach? Nicht zulässig sind ein deutscher Pass, eine Geburtsurkunde und sämtliche Telefonate und Mails, in denen du deine Muttersprache unter Beweis stellst. Nachweisen muss ich in meinem speziellen Fall das per Abitur - offenbar kann man mit allen anderen Schulabschlüssen aus Sicht der Fernuni zwar Deutsch, aber nicht genug. Dabei beruft sich die Fernuni auf das Hochschulgesetz NRWs, welches für jeden Auslandsstudenten, unabhängig seiner Staatsangehörigkeit, vorsieht dass er deutsche Sprachkenntnisse nachweisen muss. Das Hochschulgesetz sagt zwar nicht, dass man dafür Abitur vorlegen muss. Es sagt allerdings, dass die individuelle Prüfungsordnung einer jeden Uni selbst festlegen kann, wie der Nachweis erbracht werden soll. 

Nun das Dilemma: Abitur liegt mir ja leider nicht vor, sondern als letzter deutscher Schulabschluss die Mittlere Reife. War in England auch nie gefordert. 

 

Mein Notar (der auch gleichzeitig Anwalt ist) hat heute Morgen angerufen und von einem frustrierenden Telefonat mit der Fernuni berichtet, dass das ohne Abi jedenfalls nichts werden wird mit dem Sprachnachweis und damit der Zulassung. 
Das heißt für mich dann quasi: Ende Gelände für die ordentliche Einschreibung.  

 

Ein bisschen riecht mir das wieder nach der "Hintertürchen schließen"- Methode vieler Universitäten. Niemand möchte Leute ohne Abitur, auch wenn es ihnen mittlerweile qua Gesetz aufgezwungen wird, auch beruflich Qualifizierte reinzulassen. Man findet auch drum herum immer wieder Möglichkeiten, doch nur Abi-Innehaber reinzulassen und damit einen gewissen Strukturfunktionalismus zu gewährleisten. Zu groß ist vermutlich die Angst, dass irgendwann mal Hauptschüler Ärzte oder Lehrer werden könnten. Man hört zwar immer wieder von solchen Erfolgsgeschichten. Aber die Tatsache, dass sie Ausnahmen sind, spricht Bände. 

 

Lange Rede, kurzer Sinn, was ist zu tun?
- Ohne Deutschnachweis ist noch nicht alle Tage Abend. Man bekommt die Gelegenheit, seine Sprachkenntnisse 1 Semester lang als Akademiestudent zu beweisen. Wie ein Akademiestudium im Master aussieht, weiß ich allerdings nicht, ich dachte immer, dass das nur mit Bachelormodulen möglich ist. Eigentlich bleiben einem manche Dinge in diesem "Schnupperstatus" ja verwehrt. Das fände ich dann natürlich nicht sehr attraktiv. 

- Mich an den Gleichstellungsbeauftragten in Hagen wenden (Aussicht sicher nicht sehr hoch)
- Ich könnte mich woanders nach einem Master umschauen, vielleicht bei der PFH Göttingen oder doch via Fernstudium in England. Das Problem ist allerdings das Preisliche solcher Studiengänge. 
- Mir darüber Gedanken machen, wie man dieses blöde Abitur doch noch anschafft. Ist auch paradox, dass ich seit Jahren Nachhilfe gebe und alle meine Studis durch das Abitur gebracht habe, aber selbst keines habe. Tja, nur müsste ich da in meinem Fall Himmel und Hölle für in Bewegung setzen. 


Ich hätte nur noch eine Vorlage über bestandene Probeklausuren aus Hamburg auf Abiturniveau, die zur Abiprüfung qualifizieren. Ist nicht dasselbe, aber darin ist natürlich auch eine Deutschnote enthalten. Dass Hagen das akzeptiert, glaube ich kaum. Trotzdem schicke ich am Wochenende nochmal alles ab, was ich habe. Und dann mal abwarten, wie's weitergeht. Im schlimmsten Fall muss man wohl erstmal den Akademiestatus nehmen... 

 

23 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Oh man, wie gut kann ich dich nur verstehen...mir ging es gestern ähnlich...diese übertriebene Bürokratie kann einen in den Wahnsinn treiben...ich war gestern total am Verzweifeln und konnte (und kann es noch immer) nicht verstehen, warum einem diese Felsen in den Weg gelegt werden. Jeder Fensterspalt, der einen kleinen Hoffnungsschimmer ins Haus holt, wird sofort geschlossen...am besten noch Jalousien und Verriegelungen davor...Bei mir war es gestern die finanzielle Komponente eines Studiums..ich habe alle Voraussetzungen erfüllt, bin aber 35 und nicht verheiratet ... nun will die Uni einen Nachweis über meine Krankenversicherung (jetzt zahlt sie der Staat...ja, jetzt könnt ihr mich alle hauen, aber das Leben spielt manchmal nach seinen eigenen Regeln und so ist es nun mal...) und das heißt, ich müsste mich nun freiwillig versichern (Kostenpunkt ca. 165 €) und sämtliche Zuschüsse und co. fallen weg... da ich jetzt nicht auf Krampf einen heiratswilligen Irgendjemand ehelichen will, habe ich Gesetze durchwühlt: jippie: Wohngeldanspruch...2 Seiten weiter: ab August 2016 gibts das nicht mehr...naja, alles mögliche gesucht, wie ich als Quereinsteiger mal in meinen Traumjob einsteigen könnte...alles beinhaltet irgendwelche k.o.-Kriterien...und dann öffnest du FB oder Tw**er und mir scheint es als gäbe es keine andere Schlagzeile mehr als dieser Lehrermangel...wie auch immer...hab jetzt eine minimal kleine Möglichkeit entdeckt, das Ganze als Teilzeitstudium laufen zu lassen aber ob das genehmigt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss und wenn ich Pech habe, war es das dann...

 

zu dir: ( :-) ) erst mal: fühl dich gedrückt und Kopf hoch...ich verstehe nicht, warum die FUH so einen Aufstand macht...dass sie sehr strikt in puncto Fristen ist, ist bekannt...aber dein Deutsch überzeugt und du bist deutsche Staatsangehörige...ich finde keine Worte dafür, ganz ehrlich...so viel zum Thema: wir machen jetzt neue Studienabschlüsse, damit Europa zusammenwächst und alles vergleichbar wird..unfassbar...mit Akademiestudium kenne ich mich leider nicht aus aber ich würde an deiner Stelle auch alles versuchen, um den Master dort machen zu können...sehr ärgerlich das Ganze...als hätte man nicht schon genug andere Probleme

 

ich drück dir ganz fest die Daumen und wünsche dir einen hoffentlich positiven Ausgang dieses Dilemmatas

 

 

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Oh je. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Die sind ja mal echt seltsam drauf. Ich meine, das ist schon ziemlich komisch - und es soll nur am fehlenden Abi liegen?

 

Aber die FernUni lässt doch auch Leute zu, die beruflich qualifziert sind. Die haben auch kein Abi, es sind vermutlich auch viele Deutsche darunter und außer der Berufsqualifikation liegt da vermutlich auch nur ein Zeugnis der Mittleren Reife vor. Im Grunde ist das ungerecht, wenn man bei den einen die Mittlere Reife akzeptiert, bei den anderen aber nicht. Oder wieso zweifelt man deren deutsche Sprachkenntnisse nicht an?

 

Und wenn man nun kein Abi hat, welche Nachweise werden denn sonst akzeptiert (außer dem Akademiestudium, meine ich)? TestDaF? Klar, kannst du das machen. Kostet Geld und Zeit. Ist auch die Frage ob man als Deutscher überhaupt für diese Prüfung zugelassen wird.  

 

Mir ist einfach nicht klar, wem dieser Paragraph dienen kann...

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Ich kann das auch irgendwie gar nicht nachvollziehen.  Du hast doch schließlich als Deutsche im Ausland ein Studium gemacht.  Was hat das mit dem deutschen Studium zu tun? Sie erkennen deinen ausländischen Abschluss an, aber sollst Deutschkenntnisse nachweisen?  Da fehlen einem wirklich die Worte und das Verständnis.  Das maht doch keinen Sinn! 

Hättest du keinen ausländischen Abschluss,  würden sie nach deinem deutsch nicht fragen?!?!?

 

Da ich in Hagen zu den WiWis gehöre, kann ich nur sagen, wie es dort mit dem Akademiestudium läuft. Da kann man alles mitmachen zu dem entsprechenden Modul - Klausur, Mentoriat und danach wird alles automatisch bei Umschreibung in den Studiengang angerechnet. 

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Ich würde mich an deiner Stelle aufjedenfall im Akademiestudium einschreiben, was du hast hast du! Zum Sprachtest würde ich mal bei einer IHK o.Ä. anrufen. Vielleicht können die dir Auskunft über gewisse Möglichkeiten geben, um das Sprachniveau glaubhaft zu machen.:blink::confused:

 

p.s. über die aktuelle Situation & Forderung der Uni kann man nur den Kopf schütteln :mad:

Bearbeitet von Katze87
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Gast

Geschrieben (bearbeitet)

Zitat

Man bekommt die Gelegenheit, seine Sprachkenntnisse 1 Semester lang als Akademiestudent zu beweisen.

Das mit dem Akademiestudium habe ich etwas anders verstanden:

Man hat Zeit während des Akademiestudiums den Nachweis über die Deutschkenntnisse zu erbringen. Das geschieht nicht automatisch durch erfolgreiche Teilnahme am Akademiestudium. Zumindest klingt es so in den Informationen der FernUni; darin steht auch, wie Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können.

Und zum Akademiestudium heißt es: "Ab dem Sommersemester 2016 können ebenfalls keine psychologischen Module belegt werden." (Link)

 

>> Akademiestudium würde meiner Meinung nichts nützen. Eine Umschreibung des Hörerstatus von Akademie zu Master würde im kommenden SoSe ohnehin nicht gehen (Master beginnt nur im WiSe), da noch keine Masterleistungen vorliegen. Daher wäre mit Sprachnachweis Studienbeginn erst zum WiSe 2017 möglich.

 

Bearbeitet von Gast
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Verrückt, mehr kann man dazu nicht sagen..

 

Eigentlich ist die FernUni sogar recht offen eingestellt für Nicht-Abiturienten. Zumindest nach meiner Erfahrung. Ich glaube die haben mehr mit dem ausländischen Bachelor zu kämpfen. Aber schon kurios das ganze..

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@Vica

 

Ich fass es nicht! Warum musst du als Deutsche (bist du doch?) Deutschkenntnisse nachweisen?

Das verstösst doch bestimmt irgendwie gegen die Gleichstellung mit anderen Studenten, die NICHT im Ausland studiert haben und KEINE Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

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vor 48 Minuten, Jacka sagte:

Ich glaube die haben mehr mit dem ausländischen Bachelor zu kämpfen. Aber schon kurios das ganze..

Ich habe denselben Bachelor, dafür aber Abitur. Und ich wurde ohne Probleme zugelassen. Glaube also nicht, dass es am Bachelor liegt.

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@TomSon

 

Zitat

An der FernUniversität werden nur deutschsprachige Studiengänge angeboten. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen bei der Einschreibung einen anerkannten Nachweis der Deutschkenntnisse vorlegen.

Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/studium/studienorganisation/auslandsamt.shtml

 

Da Vica mit einem ausländischen Bachelor einen Master machen will, ist der die Qualifikation.

Ist trotzdem bekloppt, da sie Deutsche ist...........

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vor 58 Minuten, psychodelix sagte:

@Vica

 

Ich fass es nicht! Warum musst du als Deutsche (bist du doch?) Deutschkenntnisse nachweisen?

Das verstösst doch bestimmt irgendwie gegen die Gleichstellung mit anderen Studenten, die NICHT im Ausland studiert haben und KEINE Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

 

ich sehe das genauso. Ich kann das nicht nachvollziehen. Sonst haben dort alle ein offenes Ohr und versuchen zu helfen. Ich weiß, dass es sehr strikt gehandhabt wird, wenn man Fristen verstreichen lässt oder kurzfristig den Klausurort verschieben möchte..da gibt es keine Ausnahmen...aber dein Fall??? Klingt mir nach systematischer Aussondierung. Ich finde es so traurig wenn man so vor den Kopf gestoßen wird. 

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Der Fall, dass jemand mit Deutsch als Muttersprache ein Bachelorstudium im Ausland absolviert, ist wohl nicht so häufig. (Und dann auch noch ohne Abitur oder Vergleichbares.)

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Frag mal nach ob Du mit einem Göthe-Zertifikat (z.B. Deutsch C1) das auch nachweisen kannst.

Das wird in Deutschland eigentlich immer anerkannt zum Nachweis der Deutschkenntnisse.

Gerade C1 sollte reichen, Du kannst es allerdings auch hardcore treiben und C2 (Muttersprachler Niveau) machen.

Das müsste die Hochschule eigentlich anerkennen!

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Unter diesem Link werden abschließend alle anerkannten Sprachnachweise aufgeführt:

http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/infomaterial/sprachnachweis_stand_mai2016.pdf

 

Darin wird auch deutlich, dass eine Einschreibung ins Akademiestudium lediglich die Frist für die Vorlage eines der Nachweise quasi verlängert, diese aber nicht ersetzt:

Zitat

Studienbewerber/innen, die keine der o.g. Nachweise der deutschen Sprache besitzen, können im ersten
Semester nur zum Akademiestudium zugelassen werden und den erforderlichen Sprachnachweis
nachholen.

(Fettschrift von mir)

 

Hilfreich zu den Nachweisen ist diese Seite des Goethe Instituts:

http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/ogf/deindex.htm#6699361

 

Dort heißt es:

Zitat

 

Welche Prüfung des Goethe-Instituts berechtigt zum Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland? 

Die Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom sind als sprachlicher Nachweis für ein Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland anerkannt und befreien vom Nachweis einer TestDaF-Prüfung oder einer anderen hochschulbezogenen Prüfung (DSH). 

 

 

Was ich nicht verstehe: Wenn @Vica sich jetzt auf ein Bachelorstudium bewerben würde und das Erststudium keine Erwähnung finden würde, dann würde doch kein Nachweis der Deutschkenntnisse gefordert, oder doch - weil kein Abi oder sonstiger der oben genannten Nachweise vorliegt? Dann aber müssten doch alle Studierenden ohne Abi an der FernUni einen der Nachweise erbringen. Und ich höre von dieser Problematik jetzt das erste Mal. 

 

Ich habe jetzt auf einer Seite der FernUni, die sich an Flüchtlinge richtet, die Info gefunden, dass C1 ausreichend ist. Dort heißt es:

Zitat

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Bachelor- oder Masterstudium an der FernUni aufnehmen möchten, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf C1-Niveau.

 

Wie sieht es denn an den vielen anderen Unis aus, bei denen du dich beworben hast? Wurdest du da auch auf den Nachweis deiner Deutschkenntnisse angesprochen?

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Moinmoin allerseits!

Besten Dank für eure aufmunternden Beiträge :)

Sprachnachweise, die die Fernuni akzeptiert, sind laut meinem Schreiben diese: 
- Deutsches Sprachdiplom II der KMK 
- Kleines deutsches Sprachdiplom/Großes Sprachdiplom der LMU
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
- Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
- mindestens 4jähriger intensiver Deutschunterricht in der Abschlussphase der Gymnasialausbildung, sofern in Deutsch die Note "ausreichend" erreicht wurde (das ist noch kein Abi, d.h. dazu könnte mein Abi-Fernkurs Abschlusszeugnis mit den bestandenen Probeklausuren zählen). 
- Nachweis von 4 Semestern Germanistik-Studium an einer ausländischen Hochschule (Warum im Ausland??)
- Die DSH (für ausländische Studienbewerber)
- Promotionszulassung in Deutschland bei Auslandsstudenten 
- TestDaF, Niveau 3
- Französisches Abitur, wenn darin Deutsch enthalten war
- Amerikanisches Abitur, wenn darin Deutsch enthalten war
- "Deutsche Sprachprüfung II" des Instituts für Dolmetscher aus München (warum nur München?)
- Belgisches Abitur (mit Deutsch)
- Abitur der "Autonomen Provinz Bozen-Südtirol)
- Luxemburgisches Abitur (sofern Deutsch enthalten)
- Abschlusszeugnis der "Luigi Galvani" Schule aus Bologna
- Reifezeugnis von der St.Kilian's Schule in Irland
- Zeugnis einer Berufsausbildung, wenn man mindestens "ausreichend" erzielt hat
- ÖSD, Niveau C1
- Telc, Deutsch, C1 Hochschule 

Problem ist nur: Viele dieser Prüfungen kommen für mich nicht in Frage. Einige lassen natürlich nur Ausländer zu. Andere wären mit längerer Anreise und immensen Kosten (70€ - 400€) verbunden. Das hätte ich schon sehr bitter gefunden, obwohl man wahrscheinlich in den sauren Apfel beißen musst. :( 

Auf dem Verzeichnis der anerkannten Sprachnachweise, das ich von der Uni mitgeschickt bekam, ist von mir aber klar das Abitur gefordert. Der Notar rief dort an und bekam dieselbe Antwort. 
Genau genommen heißt die Forderung so:
"ein deutschsprachiges Schulabschlusszeugnis, das einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht". 

Ähnlich wie ihr bin ich aber nirgends auf einen vergleichbaren Fall gestoßen, egal wie gut ich auch google. 
Das nimmt mich Wunder, ob da irgendwas nicht wirklich stimmte. Denn anfangs wollten sie ja auch meine amtlich beglaubigten Kopien für ungültig erklären, was sich dann doch als Flüchtigkeitsfehler herausstellte. 


Es gibt aber eventuell jetzt auch einen Durchbruch:

Ich habe mich NOCHMALS an das Auslandsbüro gewandt und nochmals versucht zu argumentieren. Und siehe da: Jetzt heißt es, ich dürfe gerne mein altes Realschulzeugnis einschicken, wenn ich es denn in beglaubigter Form vorliegen hätte. 
Das ist noch keine Zusage, klingt aber erstmal beruhigend ehrlich gesagt! :):) 
 

vor 17 Stunden, Lernfrosch sagte:

Das mit dem Akademiestudium habe ich etwas anders verstanden:

Man hat Zeit während des Akademiestudiums den Nachweis über die Deutschkenntnisse zu erbringen. Das geschieht nicht automatisch durch erfolgreiche Teilnahme am Akademiestudium. Zumindest klingt es so in den Informationen der FernUni; darin steht auch, wie Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können.

Und zum Akademiestudium heißt es: "Ab dem Sommersemester 2016 können ebenfalls keine psychologischen Module belegt werden." (Link)

 

>> Akademiestudium würde meiner Meinung nichts nützen. Eine Umschreibung des Hörerstatus von Akademie zu Master würde im kommenden SoSe ohnehin nicht gehen (Master beginnt nur im WiSe), da noch keine Masterleistungen vorliegen. Daher wäre mit Sprachnachweis Studienbeginn erst zum WiSe 2017 möglich.

 

 

vor 51 Minuten, Markus Jung sagte:

 

Darin wird auch deutlich, dass eine Einschreibung ins Akademiestudium lediglich die Frist für die Vorlage eines der Nachweise quasi verlängert, diese aber nicht ersetzt:

(Fettschrift von mir)

 


Ihr habt völlig Recht, das war jetzt Blödheit meinerseits!
Natürlich muss die Lesart sein, dass das nur eine Galgenfrist ist, um diverse Nachweise in diesem Zeitraum zu erbringen. Hatte es erst so ausgelegt, dass das quasi ein Bewährungssemester ist, aber dem ist natürlich nicht so.

 

Zitat

Wie sieht es denn an den vielen anderen Unis aus, bei denen du dich beworben hast? Wurdest du da auch auf den Nachweis deiner Deutschkenntnisse angesprochen?

 

Allerdings. Die wollen alle 3 im Falle ausländischer Zeugnisse auch deutsche Sprachnachweise. Davon ist man aber entbunden, wenn man dt. Staatsbürger ist! :) 



LG VIca

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Zitat

Davon ist man aber entbunden, wenn man dt. Staatsbürger ist! :) 

 

Was ja auch Sinn macht.

Warum das an der FernUni nicht geht, ist mir rätselhaft.

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vor 54 Minuten, Vica sagte:

Allerdings. Die wollen alle 3 im Falle ausländischer Zeugnisse auch deutsche Sprachnachweise. Davon ist man aber entbunden, wenn man dt. Staatsbürger ist!

Wenn ich das richtig sehe, ist das NRW-Hochschulgesetz. Und da gibt es so viel Spielraum, dass die verschiedenen Unis das direkt anders auslegen können? Auch nicht schlecht...?

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Am 11.8.2016 at 13:13 , Biwi Julchen sagte:

Bei mir war es gestern die finanzielle Komponente eines Studiums..ich habe alle Voraussetzungen erfüllt, bin aber 35 und nicht verheiratet ... nun will die Uni einen Nachweis über meine Krankenversicherung (jetzt zahlt sie der Staat...ja, jetzt könnt ihr mich alle hauen, aber das Leben spielt manchmal nach seinen eigenen Regeln und so ist es nun mal...) und das heißt, ich müsste mich nun freiwillig versichern (Kostenpunkt ca. 165 €) und sämtliche Zuschüsse und co. fallen weg...

 Und wo liegt das Problem? Du rufst bei deiner Krankenkasse an und bittest um Zusendung einer Mitgliedsbescheinigung. Ist nichts anderes als wenn du eine neue Arbeit oder so anfängst. Du bekommst binnen weniger Tage ein Schreiben der KK das du unter der Nummer xy bei ihnen versichert bist. Da steht nix drauf wer dafür zahlt. Musste ich auch für den Bachelor nachweisen, ich arbeite zwar aber das ist egal. Mitgliedsbescheinigung ist Mitgliedsbescheinigung.

 

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vor 31 Minuten, mamawuschel sagte:

 Und wo liegt das Problem? Du rufst bei deiner Krankenkasse an und bittest um Zusendung einer Mitgliedsbescheinigung. Ist nichts anderes als wenn du eine neue Arbeit oder so anfängst. Du bekommst binnen weniger Tage ein Schreiben der KK das du unter der Nummer xy bei ihnen versichert bist. Da steht nix drauf wer dafür zahlt. Musste ich auch für den Bachelor nachweisen, ich arbeite zwar aber das ist egal. Mitgliedsbescheinigung ist Mitgliedsbescheinigung.

 

so will ich es auch erst einmal probieren, aber es gibt wohl direkt ein Formular, dass ich eine Mitgliedsbescheinigung für die Aufnahme eine Hochschulstudiums brauche und dieses füllt die Uni aus und bestätigt damit, dass ich ordnungsgemäßer Student bin...und somit kein Leistungsempfänger mehr ergo nicht mehr krankenversichert...ich habe am Die einen Beratungstermin ob meine Situation einen Härtefall darstellt, der Bedingung für eine Genehmigung als Teilzeitstudium zu erhalten und dann wäre alles in Butter...muss das dann zwar dem jobcenter melden, aber die dürfen ein Teilzeitstudium nicht verbieten. Der Prüfungsausschuss gibt übrigens verbindlich vor, wieviel % der Regelstudienzeit ich studieren darf und daran bin ich auch gebunden (darf nicht mehr Prüfungen ablegen als dort vorgesehen, d.h. es dauert entsprechend länger bis zum Abschluss...ich hoffe aber, dass mir die Biwi-Module anerkannt (und somit ca. 1/3 der Pflichtmodule des Lehramtstudiums) und sich das dadurch nicht mehr so extrem viel nimmt

 

@Vica:  na, das ist doch schon mal ein Lichtblick!!! Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass es mit dem Studium klappt...dein Engagement und Wille ist ja definitiv schon mal vorhanden

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Hi,

als Frustreaktion würde ich die Fernuni erstmal mit Papier zuknallen. Deutscher Pass, Bescheinigung Krankenkasse, Beurteilung o.ä. vom Arbeitgeber, ggf. von früheren Arbeitgebern, etc..

Wie bei vielen Behörden, oder Unternehmen mit Behördenroutine, reicht das oft aus, dass der Aufwand den Nutzen für die Prüferei übersteigt. Ansonsten hat sich immer der anstehende Jahreswechsel als nützlich erwiesen, da die Sachbearbeiter meist den Schreibtisch zum Jahresende leer haben wollen.

 

Meine Sicht bzw. Erfahrung aus anderen Bereichen des täglichen Wahnsinns.

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vor 20 Stunden, TomSon sagte:

Wenn ich das richtig sehe, ist das NRW-Hochschulgesetz. Und da gibt es so viel Spielraum, dass die verschiedenen Unis das direkt anders auslegen können? Auch nicht schlecht...1f615.png

 

Ganz genau.
Das NRW Hochschulgesetz hatte 2014 eine Novelle, was die Sache insgesamt erleichtern sollte. Allerdings wurde wohl auch einiges komplizierter. Beispielsweise besagt es nicht, dass der Deutschnachweistest für Deutsche entfällt. Das können sich die Unis nun selbst aussuchen, wie sie das regeln. 
Hier oben entfällt der Sprachtest für Deutsche. Einige machen das aber auch so, dass Ausländer bei ihnen im Hause eine Feststellungsprüfung machen können - für hunderte von Euros - unabhängig ihrer Vorkenntnisse. 
Für manch einen ist das sicher auch eine Einnahmequelle :( 
(Das kann man der Fernuni allerdings nicht vorwerfen, weil die keine eigene Feststellungsprüfung haben)

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So, nun ist alles, was ich an entsprechenden Nachweisen finden konnten, auf dem Weg :) Wie heißt es so schön?
"Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Händen". Das muss konsequenterweise auch für die Masterbewerbung gelten :D 

Hoffen wir mal das Beste! :) 

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