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Projekt Master

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Master, ich komme!


Forensiker

1.029 Aufrufe

Hallo liebe Blogleser,

 

hier ganz druckfrische Informationen aus meinem Mitarbeiterentwicklungsgespräch:

Der Master geht von Arbeitgeberseite her klar! :thumbup:

 

Für die Pflicht-Präsenztage bekomme ich Dienstbefreiung, das Anerkennungs-Praktikum darf ich in unserer Einrichtung absolvieren (falls von Seiten der Diploma/MEU zulässig) und die Masterarbeit darf ich auch hier schreiben. Außerdem wird mir unser Ltd. Psychologe während des Studiums für fachliche Fragen zur Seite stehen.

Nur Geld gibt´s keines. Womit ich aber leben kann, da die Studiengebühren ja als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

 

Jetzt bleibt nur noch die Hürde, in den Studiengang aufgenommen zu werden. Genaue Infos gibt es aber leider noch nicht. Die Diploma geht davon aus, dass es in zwei Wochen soweit sein wird.

 

Zitat

Leider können wir Ihnen derzeit noch keine näheren Informationen zu diesem Studienangebot, welches in Kooperation mit der MEU Magdeburg, voraussichtlich bereits zum Sommersemester 2017 angeboten werden soll, geben. Die sehr positive Vorortbegehung durch die AHPGS fand erst in der vergangenen Woche statt.

 

Drückt mir die Daumen!

 

So long...

Forensiker

18 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Danke! :blushing: 

 

Ich bin jetzt nur etwas unsicher wegen der Zulassung mit meinem Bachelor...

Die MEU hat doch mittlerweile einige Infos geändert. Außerdem kam "Angewandte" noch vor das "Psychologie".

 

Mal sehen...

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Was bedeutet der Zusatz "Angewandte" denn in der Konsequenz? Haben sich deswegen Inhalte geändert?

 

Mich interessiert das gerade auch sehr, weil die APOLLON mit dem Master "Angewandte Gerontologie" gestartet ist und mir gar nicht wirklich klar ist, was dies bedeutet.

 

Ansonsten ist es schön, dass "altbekannte" Mitstreiter hier weiter bloggen werden.

Glückwunsch auch zur Unterstützung des Arbeitgebers. Ich hab es ja gottlob von AG Seite aus auch sehr sehr gut.

 

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vor 13 Minuten, Beetlejuicine schrieb:

Was bedeutet der Zusatz "Angewandte" denn in der Konsequenz? Haben sich deswegen Inhalte geändert?

 

 

Das bedeutet nur, dass es ein "praktisches" Fach ist. Also klinische Psychologie kommt ja zur Anwendung (bei Patienten), im Gegensatz zur Theorie. https://de.wikipedia.org/wiki/Angewandte_Psychologie

Inhalte haben sich nicht geändert. Die MEU hat mir geschrieben, dass die Module meines Bachelors genau überprüft werden müssen. Erst dann kann eine Aussage zur generellen Zulassung gemacht werden. Wobei ich dann gleich Soziale Arbeit mit meinem Bachelor verglichen habe und die entscheidenden Module bei meinem Studium wesentlich mehr CP hatten. Bin mal gespannt.

 

Und: Danke Dir!

 

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Klasse, das wird ja jetzt richtig konkret bei dir :91_thumbsup:. Schön, dass das Mitarbeitergespräch so gut gelaufen ist.

 

Dass sich die Bezeichnung geändert hat, ist mir auch schon aufgefallen. Dient vermutlich auch weiter der Klarstellung über die Zielsetzung des Studiengangs und ist natürlich auch eine Abgrenzung zum "klassischen" Psychologie-Studium.

 

Ich bin wirklich gespannt, wie die Details zum Studiengang dann aussehen werden.

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Beim Master haben sie das "Angewandte" heute wieder entfernt und auch andere Dinge auf der Homepage verändert.

Aktuell liegen meine Unterlagen zur Prüfung bei der MEU, ob ich mich überhaupt um eine Zulassung bewerben kann.

Es wird wohl sehr auf die Einhaltung des Curriculums der DGPs geachtet. Ziel bei BSc.+MSc. Psych. in Kombination wird wahrscheinlich eine Möglichkeit zur Vollmitgliedschaft beim BDP sein.

 

Bin total aufgeregt.

Bearbeitet von Forensiker
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Dann drücke ich mal die Daumen, dass du in den Masterstudiengang aufgenommen wirst!

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Leider nein. Ich glaube aber auch nicht mehr daran, dass es was wird. Zur Not lasse ich es bis zur Einzelfallprüfung kommen und mich wegen meiner beruflichen Tätigkeit und der staatlich anerkannten Fachweiterbildung "Psychiatrie" auf die Lissabon-Konvention berufen.

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Gut, dass du mich nochmal aufmerksam gemacht hast. Das hat mich dazu bewegt, bei der MEU den aktuellen Stand (mit Hinweis auf Lissabon-Konvention) mit folgenden Ergebnis abzufragen:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr Forensiker,

bewerben Sie sich!

Unter dem Vorbehalt, dass die Akkreditierungsagentur die von uns formulierten Eingangsvoraussetzungen bestätigt, können Sie den Master bei uns studieren.

Die Information der Akkreditierungsagentur erwarten wir in ganz kurzer Zeit.

Ihre Zusatzausbildung hilft auch zusätzlich, da der Bologna-Prozess ausdrücklich auch beruflich erworbene Kompetenzen auf weiterführende Studiengänge anrechenbar macht. [...]

 

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