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Antrag auf Gasthörerschaft wurde angenommen!


CobraCain

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Letzten Freitag erhielt ich Post von der WINGS. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wurde, sie - sofern die HZP nicht abgelegt wurde - jedes Semester neu beantragt werden muss und ich jetzt nur noch die Rechnung i.H.v. 534 Euro, zahlbar in monatlichen Raten, in zwei Raten oder als Einmalbetrag, bezahlen muss und dann für die Plattform "T@ke Law" freigeschaltet werde. Die 534 Euro habe ich dann auch sofort als Einmalbetrag überwiesen und warte nun auf die Freischaltung, damit es endlich losgehen kann.

Die Gasthörerschaft gilt für die Module:

  • Grundlagen des Rechts 1
    Inhalte: Werkzeuge des Online-Studiums, Einführung in StudIP, Nutzung ausgewählter Rechtsdatenbanken, Kommunikationsformen im Online-Studium, gemeinsames Arbeiten über Foren und Abstimmungsprozesse im Vote-System, juristische Methoden allgemein, Methode der Subsumtionstechnik, Methode der Gutachtentechnik
  • Grundlagen des Rechts 2
    Inhalte: Arten der Rechtsnormen (insbes. Anspruchsgrundlagen), Regeln der Auslegung von Normen, Grundlagen des juristisch-wissenschaftlichen Arbeitens, Juristischer Gutachtenstil in Formulierung (Vertiefung), Kenntnis und sicherer Umgang mit der juristischen Gutachtentechnik anhand ausgewählter Rechtsvorschriften aus dem Bereich  des Bereicherungsrechts
  • Klausurenkurs Rechtswissenschaft 1
    Inhalt: Kenntnis und sicherer Umgang mit der juristischen Gutachtentechnik anhand ausgewählter Rechtsvorschriften
  • Wirtschaftsprivatrecht 1
    Inhalte: Allgemeiner Teil des BGB, Einführung in das Vertragsrecht
  • Volkswirtschaftslehre für Wirtschaftsjuristen / Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
    Inhalte: Verzahnung von Märkten, Effizienz von Märkten, Bedeutung internationalen Handelns, Bedeutung von Wirtschaftsstruktur im Wachstumsprozess, Rolle des Staates in einer Volkswirtschaft


Natürlich muss für jedes Semester auch als Gasthörer eine Prüfung abgeschlossen werden, um mit den Inhalten des Folgesemesters beginnen zu können. Die Prüfungsleistungen werden dann nach bestehen der Hochschulzugangsprüfung 1:1 bei der endgültigen Immatrikulation übernommen.
 

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