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Tick Tock - too late??


jSchmalhofer

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Ohje ohje ohje, da hat mir mein Kollege letzten Freitag jetzt aber ganz schön Unruhe bereitet: beim üblichen "Kaffeeklatsch" auf Arbeit hat er von einem Kommilitonen berichtet, der 5 Tage vor Abgabe der Masterarbeit tatsächlich wegen Überschreitung der Studienhöchstdauer exmatrikuliert wurde. Zack, Zack! Doppelohrfeige des Lebens und der Bürokratie! Nach dem die Kinnlade wieder gerichtet und hochgeklappt sowie die Fassungslosigkeit des Betroffenen annähernd verstanden wurde, blitze ein kleines einzelnes Neuron in den hintersten, dunkelsten Ecken - irgendwo hinter dem Hypothalamus und dann rechts - kurz auf, ganz so als hätte es mitgehört und als würde es sich schüchtern aber dann doch bestimmt zu Wort melden wollen.

Ein paar Augenblicke später - in Zeitspannen des neuronalen Flurfunks eine halbe Ewigkeit und lange genug, dass ein ganzes Feuerwerk an Neuronenblitzen sich lawinenartig durch die Windungen und Furchen des Großhirns nach vorne ins Rampenlicht des Bewusstseins katapultiert um einen Gedanken oder genauer eine Befürchtung sich geschwürartig ausbreiten zu lassen - wurde mir klar, dass ich nun auch schon seit Jahren im selben Studiengang immatrikuliert bin und zwar defacto ihn pausierte, weil ich keine weiteren Fächer belegt hatte, aber de jure dennoch regulär immatrikuliert gewesen bin. Die Augen weiteten sich und weiteten sich und meine Hände wurden leicht nass vor kalten Angstschweiß! All die Mühen umsonst? Ich bin bis kurz vor das Ziel gekommen. "Nur" noch eine Masterthesis und das wars - der Master wäre mein! Sollte diese letzte bürokratische Hürde mich doch noch zum Strauchen und Fallen bringen?

 

Ich weiß es bisher leider nicht. Als erstes habe ich natürlich die Prüfungsordnung bemüht, jedoch ist dort keine Studienhöchstdauer vermerkt, lediglich eine Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit dient jedoch eher als Orientierungsmaß und ist in der gegebenen Formulierung - zumindest für mich und nach meiner Interpretation - keine temporale Demarkation, die es nicht zu überschreiten gälte. Leider bin ich damit auch schon am Ende meines Lateins. Als letzten verzweifelten Strohhalm habe ich heute eine Anfrage an die für den Studiengang zuständige Stabstelle geschickt, in der Hoffnung, dass die Fernuniversität in Hagen solche Zeitspannen doch eher als Richtlinien und keine in Stein gemeißelten Meilensteine sieht.... bis eine Antwort kommt heißt es aber erst mal "Daumen Drücken", ganz ganz fest!!!!!!!!

5 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Etwas beruhigend könnte das hier wirken:

Wirklich entspannen kannst du aber vermutlich erst, wenn du eine verbindliche Antwort der FernUni hast.

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Hallo,

zumindest beim Etechnik-Master in Hagen gibt es keine Höchstdauer. Nur eben die Deadline, zu der der Studiengang eingestellt wird. Ich bin seit 2010 eingeschrieben und du wärst zu eben dieser Deadline nicht länger eingeschrieben als ich jetzt.

 

Nichtsdestotrotz finde ich das für den, der kurz vor der Abgabe exmatrikuliert wurde echt tragisch. Da kann man nur jedem raten, ab und zu mal einen Blick in die Prüfungsordnung zu werfen...

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Am ‎13‎.‎11‎.‎2017 um 11:09 , Markus Jung schrieb:

Etwas beruhigend könnte das hier wirken:

Wirklich entspannen kannst du aber vermutlich erst, wenn du eine verbindliche Antwort der FernUni hast.

 

Der Eintrag war tatsächlich etwas beruhigender, aber 100%ige Sicherheit gibt er - wie du auch geschrieben hattest - nicht.

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Am ‎14‎.‎11‎.‎2017 um 11:18 , inva schrieb:

Hallo,

zumindest beim Etechnik-Master in Hagen gibt es keine Höchstdauer. Nur eben die Deadline, zu der der Studiengang eingestellt wird. Ich bin seit 2010 eingeschrieben und du wärst zu eben dieser Deadline nicht länger eingeschrieben als ich jetzt.

 

Nichtsdestotrotz finde ich das für den, der kurz vor der Abgabe exmatrikuliert wurde echt tragisch. Da kann man nur jedem raten, ab und zu mal einen Blick in die Prüfungsordnung zu werfen...

 

Hallo inva,

 

Danke für die Info! Ich habe zwischenzeitlich Rückmeldung von der FernUni Hagen bekommen, die dies auch nochmal bestätigt hat.

 

Zitat

 [...] vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Elektro- und Informationstechnik enthält in § 2 Angaben zur Regelstudienzeit. Eine Maximalstudiendauer für diesen Studiengang existiert nicht.

 

Sie können Ihr Studium wie gewohnt fortsetzen. Bei der angemeldeten Masterarbeit handelt es sich um die letzte Leistung. Sobald Sie die Abschlussarbeit erfolgreich abgeschlossen haben, werden Ihnen Zeugnis und Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Elektro- und Informationstechnik ausgestellt. [...]

 

 

Damit kann ich nun wieder ruhig schlafen :) Viel besser noch, ich hatte diesen Abend genügend Motivation, mich wieder meiner Masterarbeit zu widmen und konnte einen nervigen Bug, den ich seit Wochen vor mir herschiebe, auflösen....

 

Vielen Dank an alle, die fest die Daumen gedrückt haben. Scheint geholfen zu haben :) 

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