... Punkte ...
In meinem vorletzten Beitrag habe ich gemeckert dass meine Benotung der BWL-Klausur halbwegs zufriedenstellend ausgefallen ist und die Korrekturrichtlinie mich verwirrt hat.
Nach Prüfung meiner Klausur (angeforderte Kopie kam wie immer sehr prompt) muss ich zugeben, bin ich etwas voreilig gewesen. Die 4 Grade der Liquidität waren wirklich im SB so vermerkt (wieso ist mir das bei 2 Mal lesen nicht aufgefallen/hängengeblieben bzw. wieso fand ich das nicht prüfungsrelevant?). Angesichts dessen, kann ich sogar froh sein, dass ich die Hälfte der Punkte bekommen habe.
In einem anderen Punkt habe ich jedoch gerechtfertigt etwas zu bemängeln. Ich habe bei einer Aufgabe nicht a) und dann c), sondern a) und dann c) gelöst. Bei bei wurden mir für 3 richtige Antworten je 1 Punkt gegeben. Das ist die Richtlinie für a). Eigentlich gibts pro Antwort 2. Bei der Korrektur von a) hat er es scheinbar gemerkt, da wurde "rumgekrickelt", aber hat er nicht berichtigt.
Nun überleg ich ob ich mir die verpassten 3 Punkte per Widerspruch erkämpfen soll. "Haben" tu ich davon aber nichts. Die Note bleibt gleich. Der Prüfer würde nur sehen, dass ich gemerkt habe (und sich dem Ausschuss gegenüber rechtfertigen müssen). Ihn habe ich dieses Semester und vorraussichtlich auch nächstes Semester noch jeweils bei einem Modul. Also nicht gut es sich mit ihm zu verscherzen. Aber eigentlich kennt er uns eh nicht namentlich und wir sind nur irgendwelche Schafe für ihn. Also irgendwie eine wichtige unwichtige Entscheidung...
Zu meiner Überraschung habe ich bei der letzten Aufgabe doch auf meinen Bauch gehört gehabt und die richtige Lösung erraten. Ich war mir sicher mich für die falsche Lösung entschieden zu haben, aber da hab ich ja nochmal Glück gehabt
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