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Kein Plan überlebt den Feindkontakt


AngehenderAltenpfleger

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Moin Moin,

ich wollte mal wieder was schreiben. Am 21.09 war mein letzter Prüfungstag. Danach Notenbekanntgabe und dann noch etwas essen gehen und feiern. Joa, so oder so ähnlich hätte es ausgehen können.

Realität: "Sie haben die drei schriftlichen Prüfungen mit "sehr gut" bestanden, auch die 5 mündlichen Prüfungen waren "sehr gut", bei einer habe ich mich sogar selbst überzeugen können, doch für die praktische Prüfungen, muss ich ihnen mitteilen, hat es nur für ein "mangelhaft" gereicht.

 

Damit stand das, was ich befürchtet habe fest, man hatte einen Fehler, der auf dem Papier kein Fehler war, zur "gefährlichen Pflege" gemacht. Mit der Konsequenz, dass ich des Examens noch nicht würdig bin. Doch man ist und war beim Landesamt kooperativ. Durch die regulären Fristen wäre eine Wiederholungsprüfung frühstens in KW2 möglich, die Prüfungsvorsitzende versprach mir aber, das Ganze noch vor Weihnachten durch zu kriegen. Und sie hielt ihr Wort. Wiederholungstermin: 12.12.2018

 

Also habe ich mich auf das Studium, Sport, Finanzen und Finanzen meiner Freunde gekümmert.

 

Im Studium bin ich gut dabei. 112 bearbeitete Credtis nach 592 Tagen. Zeitgleich sitze ich am zweiten Exposé der  Hausarbeit und am Praktikumsbericht. Ich korregiere/lasse noch einige Schlüssel FAs korregieren, ohne die ich nicht die Wahlpflichtfächer beantragen kann.

Das erste Gruppenprojekt musste ich stornieren, wir haben es zeitlich nicht geschafft und einen (meine ersten) Fehlkurs bekommen. Für den März bin ich aber schon angemeldet und unsere Gruppe trifft sich auch schon am 4.11, für die Erstbesprechung. So etwas hatte es in der ersten Gruppe nicht gegeben, dort haben wir es nciht einmal zu einem gemeinsamen Skypen geschafft.
Mein Zeitplan ist so nach hinter verschoben worden, aber ich arbeite darauf hin, dass das Gruppenprojekt die Letzte zuerbringende Leistung im Studium wird.

 

Der Sport läuft sehr gut, ich habe mich in disem Jahr schon sehr gesteigert und die Ziele für 2018 sind in greifbarer Nähe. Die Ernährung hingegen ist nicht dort, wo ich sie brauche. Ich esse zu viel, zu schlecht und zu süß. Der Körper sagt: "Gib!" und der Geist sagt: "Ja, nimm, ich hab zu tun.".
Da mir im Kraftsport jedoch die Herausforderung fehlt (Für Gewichtdreikampf sind mir meine Gelenke noch zu schade), werde ich zu 2019 wieder mit dem Boxen beginnen. Ob ich dort jemals kämpfen kann wird ungewiss, denn ich muss für den Vollkontakt unter 91kg wiegen, für den Halbkontakt unter 94kg. Bei aktuell 150kg und 200cm scheint dies fast unmöglich für das nächste Jahr und vor dem Superschwergewicht habe ich dann doch (noch) zu viel Angst. 
 

Wer die Nachrichten verfolgt hat bestimmt auch mitbekommedn, das es in den letzten Wochen auf den Aktienmärkten eher bärisch ablief. Dies wiederum freute mich, denn wer kaufte denn nicht gerne mit 5, 10 oder sogar 15% Preisnachlass ein?
Ich habe also noch einmal vor dem Winter zugeschlagen und mit 40% meiner Barreserven eingekauft.
Ich freue mich, denn ich werde alleine dieses Jahr auf knapp 700€ aus Dividenden und Zinserträgen kommen, das ist, bei meinem Azubigehalt fast ein dreizehntes Gehalt. Durch das günstige Einkaufen dürfte damit auch für das nächste Jahr die Steigerung der Einkünfte höher ausfallen als sie eingetlich geplant waren. Auch sind die Steigerungen der Dividenden der Unternehmen nicht zu verachten. McDonalds hat um fast 14% die Dividende erhöht, und Starbucks um knapp 10%. Ich wäre froh, wenn ich diese jährliche Gehaltserhöhungen bekommen würde 😍😂.

Das reicht dann auch erstmal für das Zurückmelden.
Ich hoffe, dass ich zukünftig die Zeit, Luist und den Elan finde, wieder wöchentlich zu schreiben.
Garantieren kann ich aber für nichts.

Gruß

12 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Wow, krasser kann die Differenz zwischen theoretischen und praktischen Prüfungen wohl kaum ausfallen.

 

Für die Wiederholung wünsche ich dir jetzt schon viel Erfolg 👍.

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vor 2 Stunden, Silberpfeil schrieb:

Darf ich fragen, was das für ein Fehler war, der Dir die Prüfung verpatzt hat?

Interssiert mich auch, gerade wenn es auf dem Papier keiner wäre

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vor 3 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

Interssiert mich auch, gerade wenn es auf dem Papier keiner wäre

 

vor 2 Stunden, Silberpfeil schrieb:

Darf ich fragen, was das für ein Fehler war, der Dir die Prüfung verpatzt hat?

AVO: Bei BZ-Werten über 300mg/dl dürfen zwischen 14-20 Einheiten Apidra appliziert werden.

Intern haben wir uns darauf geeinigt es in 30er Schritten zu tun. Haben aber kein Schema angelegt. Habe ich den Prüfern auch so erzählt.

Bewohner hatte einen BZ von 400<. Beim Spritzen nach unserem Schema habe mich verrechnet und anstatt 16 dann 17 Einheiten gespritzt. Rechnete aber auch nicht gewissenhaft nach, da ich ja bis 20iE spritzen durfte und ich mir sicher war: 17<20.

In der Reflexion wurde das dann angesprochen, mit dem Tenor, das ich ja zuviele Einheiten gespritz habe.

Ich reflektierte, dass dies zwar auf den ersten Blick stimme, diese Einteilung aber von der Pflege selbst komme und die AVO sowieso bis 20i.E. gehe.

Die nächste Frage war, ob ich denn jetzt ein Gefahr für den Bewohner sehe?

Ich sagte nein, denn das Mittagessen ist gerade verteilt worden und der Bewohner hat sowieso Gummibärchen in der Nachttischschublade hat, die er eigentlich immer zwischen durch mal ist. Zudem gibt es PFKs die ab 300mg/dl direkt 20 i.E spritzen und dort ist der Bewohner nach Kaffee häufig bei einem Wert von 400mg/dl. Die einzige Gefahr, die ich sähe wäre ein Verweigern der Nahrung, dies ist bis jetzt aber noch nie vorgekommen, dennoch würde ich heute explizit danach schauen.

 

Insgesamt war diese Antwort jedoch nicht zufriedenstellend genug, weswegen ich durchgefallen bin.

Wenn es ein richtiges Schema gewesen wäre, welches ich verletzt hätte, hätte ich mit dem Durchfallen auch kein Problem gehabt. Doch wenn ich höre, mit welchen Fehlern andere durchgekommen sind, fühlte sich das schon unfair an. Ich bin dennoch zufriedener, als wenn man mir dafür ne 4 gegeben hätte, denn so kann ich zumindest noch das "perfekte Zeugnis" erreichen 😂.

Gruß

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Okay, muss aber sagen, dass ich es verstehen kann. Denn je nach Körperlicher Verfassung (z.B . Bewohner bekommt Fieber/ hat Infekt) ist es ja so, dass die BZ Werte nicht zwangsläufig berechenbar bleiben. Zwar ist das Auftreten von Hypos nicht unbedingt wahrscheinlich, aber das wollten sie wohl hören, ebenso, wie dass du natürlich jetzt den BZ engmaschiger kontrollierst. Was mich in der Einrichtung irritiert, ist dass es ein allgemeines Schema ist, ist dies aber auch so ärztlich in Bezug auf den Bew. angeordnet und abgesegnet. 

 

Eine Insulinüberdosiering ist leider wirklich (auch wenn das Schema der Einrichtung noch stimmig ist) gefährliche Pflege und bei der Erklärung leider nicht gut aufgefangen, aich wenn natürlich Gummibärchen und Mahlzeit in greifbarer Nähe waren. Ich hoffe die nächste Packst du, du hast ja nicht 3 Jahre um sonst gelernt. Nimm Fehler dann nicht auf die "leichte" wird nichts passieren Schulter weil... sondern gehe dann planvoll vor und vom possible Worst Case aus.

 

Blöd gelaufen, aber sonst kannst du ja schon stolz sein.

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Puh... ganz ehrlich, der Fehler war hier aber nicht nur auf dem Papier.

Medikamentendosierungen sind immer Arztanordnung, wie Du sicher weißt. Eine Anpassung durch die Pflegekraft, auch bei sogenannter Bedarfsmedikation, ist rechtlich fragwürdig.

Eine „hausinterne“ Absprache inklusive einer Regel, „die von der Pflege selbst kommt“, hätte ich, ehrlich gesagt, besonders in der praktischen Prüfung never ever angewendet.

 

Aber aus Schäden wird man klug, und ich hoffe, dass es beim nächsten mal klappt.

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vor 8 Minuten, Silberpfeil schrieb:

Puh... ganz ehrlich, der Fehler war hier aber nicht nur auf dem Papier.

Medikamentendosierungen sind immer Arztanordnung, wie Du sicher weißt. Eine Anpassung durch die Pflegekraft, auch bei sogenannter Bedarfsmedikation, ist rechtlich fragwürdig.

Eine „hausinterne“ Absprache inklusive einer Regel, „die von der Pflege selbst kommt“, hätte ich, ehrlich gesagt, besonders in der praktischen Prüfung never ever angewendet.

 

Aber aus Schäden wird man klug, und ich hoffe, dass es beim nächsten mal klappt.

Okay, das verstehe ich grundsätzlich, doch was, wenn die ärztliche Anordung sagt:
"Spritzen sie ab Werten über 300mg/dl zwischen 14 - 20i.E. Apidra" (Dieser Wortlaut steht so mehrfach in der Dokumentation)
Dann ist 410 ein Wert über 300 und 17i.E ein Wert zwischen 14 -20i.E. und damit ist die AVO nicht verletzt🤷‍♂️

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Ist es vom Arzt abgezeichnet? Ich bin ehrlich in der Prüfung hätte ich im Zweifel bei den Werten zwar eine eigene Entscheidung treffen wollen, aber nicht getan, das aber geschickt verpackt. Ich wäre vermutlich zum Schichtverantwortlichen hätte gesagt so und so sieht es bei x aus, gemäß er Akte würdest du das Vorgehen wählen würdest das aber angesichts der BZ Höhe gerne Abstimmen. In dem Moment wo dir dann PP X, die dir übergeordnet ist, die Anweisung gibt, bist du zumindest nur noch mit einem Bein im Knast. Im Zweifel, wenn du in genau der Kurve nichts aktuelles vom Arzt hast, nie alleine entscheiden, egal, wie es immer bei den anderen ist oder gemacht wird.

 

Wird schon. Aber leider bleibt es dabei, das es wirklich keine Kleinigkeit war.

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vor 14 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

Ist es vom Arzt abgezeichnet? Ich bin ehrlich in der Prüfung hätte ich im Zweifel bei den Werten zwar eine eigene Entscheidung treffen wollen, aber nicht getan, das aber geschickt verpackt. Ich wäre vermutlich zum Schichtverantwortlichen hätte gesagt so und so sieht es bei x aus, gemäß er Akte würdest du das Vorgehen wählen würdest das aber angesichts der BZ Höhe gerne Abstimmen. In dem Moment wo dir dann PP X, die dir übergeordnet ist, die Anweisung gibt, bist du zumindest nur noch mit einem Bein im Knast. Im Zweifel, wenn du in genau der Kurve nichts aktuelles vom Arzt hast, nie alleine entscheiden, egal, wie es immer bei den anderen ist oder gemacht wird.

 

Wird schon. Aber leider bleibt es dabei, das es wirklich keine Kleinigkeit war.


Abgezeichnet ist es definitiv in unserem "Ärzte-Ordner" (den haben den Prüfer aber nicht angefordert), in der Doku (die sie kopiert mitgenommen haben) gab es aber zumindest ein "V.u.G."

Die Schichtverantwortliche hatte mich begleitet und da Vorgehen vor der Prüfung mit mir besprochen und gesagt ich solle mir keine Sorgen machen, da die Verordnung ja klar ist und ich eine Genehmigung bis 20i.E. habe.

Unsere Dozentin (Allgemeinmedizinerin) die ich im nächsten Schulblock darüber fragte, sagte, dass sie bei Insulin so etwas schwammmiges zwar nicht verordnen würde, aber bei Metamizol durchaus Spielräume wie "Zwischen 20 - 40° Einzeldosis, max 120° am Tag" zulässt.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich dann noch Hoffnung, dass ich bestehe 😅

Wie schon geschrieben, ich bin nicht groß enttäuscht, freue mich extrem auf die Wiederholungsprüfung und setzte alles daran mit 3x "sehr gut" aus der Ausbildung zu gehen.
Habe noch einmal viel Übungszeit bekommen Die Praxisanleitung übernimmt jemand, der seine praktische mit 100 von 100 Punkten bestanden hat, das gibt mir noch einmal Zuversicht und Grundvertrauen 😂

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vor 2 Stunden, AngehenderAltenpfleger schrieb:

 

AVO: Bei BZ-Werten über 300mg/dl dürfen zwischen 14-20 Einheiten Apidra appliziert werden.

Intern haben wir uns darauf geeinigt es in 30er Schritten zu tun. Haben aber kein Schema angelegt. Habe ich den Prüfern auch so erzählt.

Bewohner hatte einen BZ von 400<. Beim Spritzen nach unserem Schema habe mich verrechnet und anstatt 16 dann 17 Einheiten gespritzt. Rechnete aber auch nicht gewissenhaft nach, da ich ja bis 20iE spritzen durfte und ich mir sicher war: 17<20.

In der Reflexion wurde das dann angesprochen, mit dem Tenor, das ich ja zuviele Einheiten gespritz habe.

Ich reflektierte, dass dies zwar auf den ersten Blick stimme, diese Einteilung aber von der Pflege selbst komme und die AVO sowieso bis 20i.E. gehe.

Insgesamt sehe ich das wie Polli. Eine ärztliche Verordnung müsste schon sehr sehr ausführlich sein, damit ich in einem Examen eine Bedarfsmedikation spritze. 

 

Du hast ein kurzwirksames Insulin gespritzt, die Dosis nahe an der Höchstdosis. Ich hätte eine kleinere Dosierung verabreicht und das damit begründet, dass ich nach dem Essen nachmessen werde und gegebenenfalls nachspritze- da die Hypoglycämie sehr viel gefährlicher ist als die Hyperglycänie.

 

Wäre ich Prüfer gewesen, hätte ich Dein Verhalten als leichtsinnig eingestuft - mit Medikamenten muss man als Verantwortlicher allerhöchste Sorgfalt walten lassen.

Sagt jemand, der auf Intensivstation so gut alle Medis selbst dosieren musste. Und wenn die Vitalfunktionen von Menschen so maximal überwacht werden wie dort, sieht man, was Kleinigkeiten für Ausmaße annehmen können.

Wenn man vor so einer Aufgabe den Respekt verliert, kommen Menschen zu Schaden.

 

Aber hinterher ist man immer schlauer. 

Ein befreundeter Anästhesist hat mal gesagt: Je früher man einen Fehler macht, desto länger lernt man davon. 😉

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vor 6 Minuten, Silberpfeil schrieb:

Sagt jemand, der auf Intensivstation so gut alle Medis selbst dosieren musste. Und wenn die Vitalfunktionen von Menschen so maximal überwacht werden wie dort, sieht man, was Kleinigkeiten für Ausmaße annehmen können.

Da sprechen hier wohl die gleichen Herzen, sagt jemand der in der 1:1 außerklinische päd. Intensiv ähnlich handeln musste und zur Not nur mit Notarzt aus Uniklinik xy mehrere 100 km Weg Beatmungsmodi etc. umstellen musste. 

 

Mal ein anderes Beispiel zu so machen wir das immer. Eine kurze Zeit habe ich bei einem tracheotomierten (geblockte Kanüle) Mann gearbeitet. Die Frau wollte für ein Inhalationsgerät nicht in Vorkasse gehen, wenn es die doch bei Lidl gibt. Sah ja auch aus, wie ein Pariboy (der auch nur mit beszimmten Aufsätzen geeignet gewesen wäre). In dem Haus und auch bei den ambulanten Kunden wurde ohne mit der Wimper zu zucken an die geblockte Trach eine Druckinhalation angeschlossen.  Ich habe eine Fachweiterbildung in außerklinischer und mir hat es die Haare aufgestellt. Ich habe den AG darauf hingewiesen und von meinem Annahmeverweigerungsrecht Gebrauch gemacht in dem ich der Weisung dennoch so zu arbeiten nicht nachgekommen bin. Alle anderen haben munter weiter gemacht mit dem Zitat  "das machen wir aber immer so, Ultraschallvernebler werden ja ohnehin nicht verordnet oder anderes." Letztendlich habe ich zwar die Kündigung kassiert wegen Arbeitsverweigerunh, aber ich war bei einer MDK Überprüfung aus dem Schneider, denn ich hatte alles dokumentiert, denn am Ende war es gefährliche Pflege, aber nicht von mir. 

 

Sieht man aber die Konsequenzen solchen Verhaltens (Ich habe ein Kind mit Lungenriss und Lungenschaden durch Überblähung durch Inhalation betreut), dann ist man froh, manche Dinge nicht einfach zu machen, weil es immer so ist.

 

Ich finde, dass du mit einer guten Einstellung dran gehst, was die erneute Prüfung betrifft. Und vielleicht wächst noch das Aufmucken, was @Silberpfeil und ich hatten, bei dem "auf dem Papier"....

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