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Planänderung


Chepre

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Moin Moin meine lieben Mitleidenden :)

 

Ich melde mich mal wieder! Ich habe neulich mal wieder in mein IUBH-Postfach geschaut (allzuviele Mails bekomme ich da ja nicht) und da ist mir aufgefallen, dass es ein Update zum E-Commerce Kurs geben wird. Ab 01.03. ist der alte Kurs gesperrt. Nun habe ich mich schon in den alten Kurs eingeschrieben und auch schon begonnen.

Aber natürlich würde ich gern den neuen Kurs machen, zumal jetzt in E-Commerce II statt eine Klausur eine Fallstudie zu schreiben ist, was ich sehr gut finde. Ich sehe das alles als Übung für die Masterarbeit.

Man kann sich zum Glück ab 01.03. noch in den neuen Kurs umschreiben lassen. Das werde ich auch unbedingt tun.

Jetzt bin ich ein bisschen hin und her gerissen, ob ich E-Commerce I jetzt weiter bearbeiten soll, da ja unter Umständen sich das Skript in der neuen Version geändert hat; oder ob ich die Bearbeitung jetzt erstmal abbrechen soll und erstmal auf das neue Skript warten soll. Muss ich mir mal noch überlegen :)

Ansonsten vielleicht für den ein oder anderen interessant: Wie läuft denn eine Klausureinsicht bei der IUBH ab?

Grundsätzlich kann man Einsichtnahmen immer an Klausurterminen (also Samstags) in jedem Prüfungszentrum machen.

Man meldet das - ähnlich wie eine Klausuranmeldung - in CARE an, zu welcher Klausur man Einsicht nehmen will (diese darf glaube ich nicht allzu lange zurückliegen) und an welchen Prüfungszentrum man das tun will. Diese Anmeldung muss wieder mind. 7 Tage  vor Termin abgeschickt werden.

Danach bekommt man eine Mail, ob die Einsichtnahme klappt. Hat bei mir aber bis jetzt immer geklappt :)

Am Klausurtermin selbst fährt man also zum Prüfungszentrum (bei mir Mannheim) und gibt dort Bescheid, dass man Einsicht nehmen will. Man bekommt zur Klausurstartzeit (meist um 10 Uhr) die Klausur ausgehändigt und kann sie sich dort ansehen.

ALLERDINGS: Es sind auch hier keine Hilfsmittel erlaubt außer die Prüfungsunterlagen. Das bedeutet kein Taschenrechner, kein Skript, keine Zusammenfassungen. Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Das macht es natürlich extrem schwierig, einen Einwand korrekt zu formulieren, da man ja kein Skript benutzen darf.

Ich hatte bis jetzt noch keinen Einwand, aber wenn ich bei einer Aufgabe unsicher wäre, könnte ich das garnicht argumentieren ("im Skript auf Seite xxx steht es so und so") und so macht die Einsicht für mich nur begrenzt Sinn.

Also seid darauf eingestellt, wenn ihr eine Einsichtnahme habt. Ihr dürft wirklich nichts benutzen.

Achso, ihr könnt natürlich am selben Tag Klausur schreiben und eine Einsichtnahme haben :)

 

Ich hoffe, für einige war es vielleicht ganz informativ.

 

Wer mich übrigens unbedingt mal in live erleben will, am Donnerstag 19 Uhr habt ihr die Gelegenheit dazu *Schleichwerbung*!

@Markus Jung wird mich zu meinem Erfahrungen interviewen und ihr könnt live Fragen stellen. Ich werde alles so gut es geht beantworten!

 

 

Also, vielleicht sehe ich einige von euch dann :)

 

LG,

Chepre

 

 

 

6 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Denkst du denn, dass sich E-Commerce I von dem neuen Modul so sehr unterscheidet, dass Alte nicht weiter zu bearbeiten? Ich würde es trotzdem weiter machen und das neue Skript bestellen. Das was du dann bis dahin schon gelernt hast, kann dir keiner mehr nehmen und ich denke allzu umfangreiche Änderungen sind dort nicht enthalten.

 

Ich hatte diese Situation jetzt bei meiner letzten Spezi gemacht, dort hatte ich bereits alle Unterlagen & habe dann in Mycampus festgestellt, dass alle Skripte neu aufgesetzt wurden. Das habe ich natürlich jeweils abgeglichen & keine großen Änderungen feststellen können. Ein paar Abbildungen waren anders & Texte teilweise anders/kürzer formuliert.  

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Ich freue mich schon auf unser Interview am Donnerstag 🙂.

 

Was die Klausureinsicht angeht: Muss dann auch ein möglicher Einspruch während der Einsichtnahme formuliert werden, oder kann das dann hinterher passieren, wenn man nochmal mit den Unterlagen abgeglichen hat?

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vor 48 Minuten, Markus Jung schrieb:

Ich freue mich schon auf unser Interview am Donnerstag 🙂.

 

Was die Klausureinsicht angeht: Muss dann auch ein möglicher Einspruch während der Einsichtnahme formuliert werden, oder kann das dann hinterher passieren, wenn man nochmal mit den Unterlagen abgeglichen hat?

Du musst den Einspruch dort an Ort und Stelle formulieren. Das sehe ich auf jeden Fall als sehr kritisch ohne das Skript zur Hand zu haben.

Ich freue mich auch schon auf das Interview :)

 

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vor 4 Stunden, Katze87 schrieb:

Denkst du denn, dass sich E-Commerce I von dem neuen Modul so sehr unterscheidet, dass Alte nicht weiter zu bearbeiten? Ich würde es trotzdem weiter machen und das neue Skript bestellen. Das was du dann bis dahin schon gelernt hast, kann dir keiner mehr nehmen und ich denke allzu umfangreiche Änderungen sind dort nicht enthalten.

 

Ich hatte diese Situation jetzt bei meiner letzten Spezi gemacht, dort hatte ich bereits alle Unterlagen & habe dann in Mycampus festgestellt, dass alle Skripte neu aufgesetzt wurden. Das habe ich natürlich jeweils abgeglichen & keine großen Änderungen feststellen können. Ein paar Abbildungen waren anders & Texte teilweise anders/kürzer formuliert.  

Das weiß man ja leider vorher nicht wie sehr sich die alte Version von der neuen unterscheidet. Aber ich denke dass ich E-Commerce I trotzdem fertig bearbeite und dann abgleiche, wie du das gemacht hast. Die werden das Rad nicht neu erfinden :)

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vor 23 Stunden, Chepre schrieb:

Du musst den Einspruch dort an Ort und Stelle formulieren. Das sehe ich auf jeden Fall als sehr kritisch

 

Ja, das finde ich auch schwierig. Also muss man da im Grunde nochmal den ganzen Klausurstoff im Kopf haben, sofern es sich nicht um reine Rechenfehler bei den Punkten etc. handelt.

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Am 22.1.2019 um 17:49 , Chepre schrieb:

Du musst den Einspruch dort an Ort und Stelle formulieren.

 

 

Da habe ich begründete Zweifel. Die Widerspruchsfähigkeit ist ja nicht an die Klausureinsicht gekoppelt. Du kannst der Benotung ja auch ohne Klausureinsicht widersprechen, innerhalb einer Frist. Im Umkehrschluss kann die Klausureinsicht daher nicht die Widerspruchsfähigkeit beenden, sondern nur das Fristende.

 

Gehe vor Fristende in die Klausureinsicht, mache Dir Notizen, danach ein Gedächtnisprotokoll, schreibe zu Hause den Widerspruch, wenn Du weiterhin widersprechen willst. Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst Du dem Ablehnungsbescheid auch noch einmal widersprechen. Dann muss sich der Prüfungsausschuss mit der Angelegenheit befassen.

 

Sollte es doch so sein, dass der Widerspruch an Ort und Stelle eingelegt werden muss, dann tue das ohne Begründung. Denn dem möglichen Ablehnungsbescheid kannst Du widersprechen, dann mit einer ausführlichen Begründung auf Grundlage Deiner Erkenntnisse (Notizen, Gedächtnisprotokoll) aus der Klausureinsicht.

 

Siehe auch Beitträge in diesem Thread:

 

Schönen Abend

Greetsiel

Bearbeitet von Greetsiel
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