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55101 BGB Allg. Teil I oder "Jetzt wird's ernst"


Alanna

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So, nun kann ich auch schon ein wenig über das zweite Modul berichten, das ich in diesem Semster belegt habe: BGB Allg. Teil.

 

Das Modul besteht aus acht Skripten, die mit durchschnittlich 40 - 60 Seiten relativ dünn sind. Trotzdem haben sie es in sich! Das "alles easy"-Gefühl vom Propädeutikum war bereits nach dem Lesen der ersten 15 Seiten verflogen, weshalb ich die Skripte zunächst wieder beiseite gepackt hatte, um mich doch erst mal auf das Propädeutikum zu konzentrieren.

 

Inzwischen befinde ich mich aber aktiv in der ersten Arbeitsphase, die offiziell vom 14.04. - 14.05. geht und die ersten drei Skripte umfasst. Inhaltlich beginnt es zunächst mit einem Einführungsskript zum BGB, danach folgt ein Skript, das sich mit der Willenserklärung beschäftigt, und im dritten Skript wird das Zustandekommen von Verträgen behandelt.

 

Sowohl das zweite als auch das dritte Skript beinhalten ein paar Übungsfälle, die man erst mal selbst bearbeiten soll, deren Musterlösung aber auch am Ende des jeweiligen Skripts zu finden ist. Außerdem gibt es alle ein bis zwei Wochen ein Online-Mentoriat, in dem Inhalte aus den Skripten wiederholt und weitere Übungsfälle durchgesprochen werden. Der Online-Campus bietet sogar eine Sammlung von Lernkarten an, um das Auswendiglernen der wichtigsten Inhalte und Definitionen zu erleichtern.

 

Das Betreuungs- und Materialangebot ist also echt gut, nur ist auch die Stoffmenge absolut erschlagend! Ich habe schon jede Menge damit zu tun, die Inhalte der ersten drei Skripte und die gängigen juristischen Formulierungen auf die Reihe zu bekommen, und habe so meine Zweifel, ob für die Skripte 4 - 8 überhaupt noch Platz in meinem Kopf ist. 🤔 Und das, obwohl ich gerade Urlaub und viel Zeit habe. Aber was soll's - ich muss erst Ende Juli entscheiden, ob ich mich in diesem Semster in die Klausur wage oder lieber noch ein Semester warte. Und ob mein Ausflug in die Rechtswissenschaften überhaupt weitergehen soll...

 

Am 14.05, also am Ende der ersten Arbeitsphase, endet auch die Abgabefrist für die erste von zwei Einsendeaufgaben. In Nicht-Corona-Zeiten muss man eine der beiden Einsendeaufgaben bestehen, um zur Klausur zugelassen zu werden; im aktuellen Semester entfällt diese Voraussetzung. Ich halte es aber trotzdem für sinnvoll, vor der Klausur schon mal zu testen, worauf es den Korrektoren ankommt, also werde ich versuchen, die Einsendeaufgabe rechtzeitig fertig zu bekommen. Außerdem behält eine bestandene Einsendeaufgaben auch dann ihre Gültigkeit, wenn man die Klausur erst im nächsten Semester schreibt.

 

So long...

 

1 Kommentar


Empfohlene Kommentare

Vielen Dank für deine Schilderungen!

Ich trage mich mit dem Gedanken, es auch einmal mit Jura zu versuchen. Bin aber noch unentschlossen. Deshalb freue ich mich über die Einblicke, die du gewährst.

Viel Erfolg!

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