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Argh abgelehnt


Thom

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vielen Dank für Ihre Mail. Inzwischen haben wir den Bescheid vom Staatlichen Schulamt Darmstadt-Dieburg erhalten.

Leider wird Ihnen die Fachhochschulreife für das Bundesland Hessen nicht erteilt, da es sich bei Ihnen um einen landesspezifischen Bildungsabschluss handelt, der nicht unter den KMK-Beschluss über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen fällt.

Damit haben wir zunächst keine Handhabe, Sie zum Studium zulassen zu dürfen. Allerdings besteht ab dem nächsten Jahr (Juli 2010) die Möglichkeit, Sie als so genannten Beruflich Qualifizierten zuzulassen. Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine anschließende mindestens dreijährige Berufstätigkeit.

Scheisse

Was nun

Ich krieg die Krätze.

ARGH

25 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Hm, du kannst vllt. dagegen Einspruch erheben (direkt beim Amt?)

Ansonsten ist es vllt. möglich bis nächstes Jahr einzelne Module zu belegen oder du überdenkst deine Entscheidung nochmals und guckst ob eine andere Hochschule (AKAD?, WINGS?) deine Vorbildung anerkennt.

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Ai, das hört sich ja gar nicht gut an...

Wie steht es denn mit deinen Englisch Kenntnissen? Wenn die gut sind, wäre vielleicht die Open University eine Option? Da braucht man glaube ich kein Abi, oder?

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Klar hab ich den Realschulsabschluss... aber erst 2 Jahre Berufserfahrung.

Ich leg mich jetzt mal mit dem Sachbearbeiter für meinen Antrag an (natürlich freundlich... sonst kann mans sich gleich abschminken).

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Ich weiß, ich könnte suchen.... Aber kannst Du mir der Einfachheit halber hier nochmal mitteilen, welche Weiterbildung Du nach dem Realschulabschluss gemacht hast (und wo)?

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Baden-Württemberg

Ein Berufskolleg zum Kommunikations- und Informationstechnischen Assistenten mit dem Zusatz: FHReife.

Das Problem ist hierbei, dass nach einem KMK Beschluss solche Ausbildungen 3 Jahre dauern müssten, während meine in zwei Jahren fertig war. Ich hatte halt Zusatzunterricht und musste länger bleiben, bzw früher kommen (zur 0. Stunde... 6:10 Uhr in der Schule, ätzend)

Ich hab mir jedoch alle möglichen KMK Beschlüsse gefunden und einen Passus gefunden, welcher eigentlich meine FHReife gültig machen müsste:

Voraussetzung für den Erwerb der Fachhochschulreife:

- Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Recht des Bundes oder der Länder 1; die Mindestdauer für doppeltqualifizierende Bildungsgänge beträgt drei Jahre

- Abschluss eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden schulischen Bildungsgangs 1, bei zweijähriger Dauer in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum bzw. einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit

- Abschluss einer Fachschule/Fachakademie.

Da ich ja zwei Jahre Berufstätig bin müsste das ja gültig sein... ich hoffe einfach, dass mein Sachbearbeiter in Darmstadt das nicht bedacht hat (ich musste mich durch 5 Querverweise lesen um das zu finden)

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Also ich würde auch versuchen, das direkte Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu suchen und

1. auf den Passus hinweisen

2. schildern, dass Du mehr Stunden gemacht hast (kannst Du das ggf. durch Pläne etc. nachweisen?)

3. Deine Situation schildern und auf Kulanz hoffen.

Viel Erfolg!

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Klar hab ich den Realschulsabschluss... aber erst 2 Jahre Berufserfahrung.

Oh, da war ne Einschränkung? Das wusste ich nciht :blushing:

Ich drück dir alle Daumen, dass es klappt!:thumbup:

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Ich befürchte, dass da nicht viel mit Kulanz zu machen ist und dass der WBH die Hände gebunden sind. Der entsprechende Passus im KMK Bescheid, lautet m.W., dass man eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung vorweisen muss. Wenn die Berufsausbildung kurzer ist als drei Jahre, dann verlängert sich entsprechend die Berufserfahrung. Wenn also die Berufsausbildung 2 Jahre gedauert hat, dann benötigt man 4 Jahre Berufserfahrung.

Solltest Du anwaltlichen Rat benötigen, dann schreib mir eine PN, ich kann Dir eine Kanzlei, die sich auf Schul -und Unirecht spezialisiert haben, empfehlen.

Übrigens, ich schließe mich Calimerahs Vorschlag an: schau Dir einmal die OU genauer an.

Viele Grüße

Inés

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Ähm, ich hab das wichtigste vergessen zu erwähnen: Lass Dich nicht unterkriegen - und genauso: versuch Deine Energien sinnvoll einzusetzen.

Ich war in einer ähnlichen Situation wie Du, nur, dass es bei mir noch etwas verworrener war - und u.a. drei Schulbehörden involviert waren ... Und was ich auch gelernt habe ist: Du bist kein Einzelfall. Es geht vielen so wie Dir.

Viele Grüße und Kopf hoch!

Inés

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Naja telefonische Sprechzeiten sind dort zwar "von Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr " angegeben... aber meine etlichen Anrufe wurden von niemanden abgehoben... (habs mal auf zwei Nummern probiert).

Ich hoffe mal, morgen früh erreiche ich meinen Sachbearbeiter.

@Inés: Ich wende mich nicht an die WBH, sondern an den Sachbearbeiter des Schulamts in Darmstadt... meines Wissens sind das Einzelfallentscheidungen, ich hoffe also dass meine Schulform dennoch anerkannt wird.

Deinen Passus habe ich bisher nicht gefunden, nur den oben zitierten, welcher entweder ein halbes Jahr Praktikum oder 2 Jahre Berufspraxis erwartet (auch komisch, ein halbes Jahr Praktikum genügt, aber Berufspraxis muss man 2 Jahre lang haben?!)

Ich hoffe einfach mal, dass es morgen klappt... anwaltlich werde ich da wohl nichts machen, ein Prozess würde wohl länger dauern, als einfach bis Juli zu warten.

Die OU war schon in meiner näheren Auswahl, aber seit ich in Irland war überdenke ich meine Englischkenntnisse wohl ein wenig... verstehen tue ich zwar sehr gut (lese auch Englische Romane usw.), aber das schreiben wissenschaftlich korrekter Texte schaffe ich wohl nicht unbedingt. Auch wäre hier die Frage ob mein AG mitspielt (die Firma ist sehr konservativ strukturiert, ich vermute, dass die eher nur deutsche Fernstudiengänge finanzieren werden)

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Ich habe etwas recherchiert aber keine guten Nachrichten gefunden. Laut diesen Informationen der Schulbehörden in BW ist deine FH-Reife wohl tatsächlich nur in BW gültig.

Somit könntest Du an der AKAD in Stuttgart wahrscheinlich direkt immatrikulliert werden.

Brech mir halt das Herz :'(

Edit: Nach der Liste werden fast keine baden-württembergischen Abschlüsse in anderen Ländern anerkannt... das wiederspricht sich aber ein wenig mit der Liste hier:

http://www.fh-frankfurt.de/de/studienangebot/weg_zum_studium/schulische_vorbildung.html (Abschnitt 3 unter Baden-Württemberg)

Diese Liste habe ich auch an der FH Darmstadt und noch weiteren in Hessen gefunden... ich hoffe mal, dass ist ein offizielles Dokument.

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Nach etwas Recherche scheint das Problem dieser Art der FHR der zu sein, dass die 2 Jährige Ausbildung wohl in allen Ländern nur als der schulische Teil der FHR angesehen wird. Der praktische Teil fehlt hier - zusammen mit dem von Dir zitierten Text, welcher mir auch untergekommen ist, dürfte das doch eine Möglichkeit sein.

Ich habe gelesen das Hochschulen in Rheinland-Pfalz den Abschluss wohl anerkennen und einzelne Hochschulen in anderen Ländern zusammen mit einem Praktikum (in deinem Fall die berufliche Tätigkeit) eine Immatrikullation zulassen.

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Ich habe mich nun mal durch das Hessische Hochschulgesetz gewühlt:

Hier ein Auszug aus §63

(2) Die Qualifikation für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird nachgewiesen durch:

1. die allgemeine Hochschulreife,

2. die fachgebundene Hochschulreife,

3. die Fachhochschulreife,

4. die Meisterprüfung.

Der Nachweis nach Nr. 1 oder 4 berechtigt zum Studium an allen Hochschulen, der Nachweis nach Nr. 2 in der entsprechenden Fachrichtung, der Nachweis nach Nr. 3 zu einem Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität. Andere Bildungsnachweise berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Hierüber entscheidet bei inländischen Nachweisen das Kultusministerium, im Übrigen das Ministerium; es kann die Zuständigkeit auf die Hochschulen übertragen. Das Nähere wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt.

Somit ist die generelle Zugangsregelung leider nicht im Gesetz fest fixiert, sondern entweder auf das Kultusministerium oder die Hochschule übertragen.

In dem Fall ist das Schulamt sicher der richtige Ansprechpartner - verheerend wäre es nun, wenn die von Dir von anderen Hochschulen akzeptierten Zugänge in deinem Fall nicht gelten.

Ich würde dir auf jeden Fall raten den von dir genannten Passus nochmals mit dem Schulamt, ggf. vorab mit der WBH zu besprechen.

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Chillie, ich finde es sehr vorbildlich dass du dich da so engagierst!

In der Tat - Applaus für Chillie :thumbup:

Wäre ja super, wenn sich dadurch eine Lösung für Thom ergäben würde.

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Am Montag kommts zum Showdown... mein jeweiliger Sachbearbeiter hat Urlaub und ich hoffe mal, er ist am Montag gut gelaunt.

Danke an alle, vor allem an chillie, für die Unterstützung. Ich bin jetzt bestens vorbereitet und hoffe, dass sich das Blatt noch irgendwie zum Guten wendet.

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