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Noten Dienstleistungsmanagement und Unternehmensgründung, Fallstudie Unternehmensgründung


monika83

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In den letzten Wochen sind ein paar neue Noten meiner Workbooks eingetrudelt von denen ich euch kurz berichten will. Ansonsten habe ich ziemlich getrödelt bzw. meine Zeit durch eine zu späte Beantragung auf Anerkennung und ein privates Websiteprojekt für einen lieben Verein vertan und relativ wenig fürs Studium gemacht. Also erwartet bitte nicht zu viel Input vom nachfolgenden Text ✌

 

Zu den Noten: Dienstleistungsmanagement 1,0 - Unternehmensführung 1,3. Mit beidem bin ich sehr zufrieden.

Bei Unternehmensführung waren bei den Aufgaben, bei denen ich Punktabzug hatte, leider kaum Kommentare vom Korrektor zu finden. Lediglich ein Hinweis auf Überschreitung der Zeichenzahl bei fünf von sechs Aufgaben und ein Hinweis zu einem ungenau definierten Zitat. Da vom Dozenten die Aussage im Raum stand, dass 10 % Überschreitung möglich sind (also je Aufgabe bis zu 3.300 Zeichen anstatt der Obergrenze von 3.000 Zeichen) ging ich davon aus, dass 3.100 Zeichen kein Problem sein sollten. Da sonst nix bei den Aufgaben dabei stand, was fehlte oder falsch war, nehme ich an, dass meine Punktabzüge zum Großteil von den Zeichenüberschreitungen kommen. Ich habe dazu nun einmal das Prüfungsamt kontaktiert und warte ab, was ich als Info bekomme.

Die Hinweise zu falschem Zitieren finde ich bei den schriftlichen Ausarbeitungen extrem hilfreich für die spätere Bachelorarbeit. Man vergibt da leichtsinnig Punkte und der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Ich kann diese Prüfungsformen also auch weiterhin uneingeschränkt empfehlen - sie ist und bleibt eine gute Übung für die Thesis und ist kurzweiliger als die Vorbereitung auf die klassische Klausur.

Die Fallstudie Unternehmensgründung habe ich diese Woche an einem Abend in unserem Familienurlaub während mein Mann die Kinder ins Bett gebracht hat finalisiert und abgegeben. Umfang zehn Seiten plus Anhang, Inhaltsverzeichnis usw. An sich geht die Fallstudie leicht von der Hand, ist aber insgesamt genauso zeitaufwändig wie alle anderen Klausurleistungen. Anspruchsvoller gegenüber den Workbooks ist, dass sich die gesamte Arbeit um die gleiche Thematik dreht und die Sache in sich stimmig bleiben muss. Zwar gibt die Aufgabenstellung schon eine grobe Gliederung vor aber ein paar Spezialitäten gibt es schon... Gefühlt stellt man ständig fest, dass das, was man auf den letzten Seiten geschrieben hat, schon wieder nicht mehr stimmt weil man falsche Annahmen gemacht hat die sich aber erst später ergeben. Das Ding dann Rund zu bekommen empfand ich als extrem anstrengend und frustrierend. Entsprechend frustriert und fast schon etwas lieblos habe ich dann die Arbeit auf Turnitin hochgeladen. Mal sehen was diesmal notentechnisch dabei rüber kommt.

 

Ich habe heute übrigens den Fehler begangen, nochmal auf die abgegebene Arbeit zu schauen und mir sind auch gleich noch ein paar logische Fehler aufgefallen bzw. Dinge, die ich mir zwar gedacht aber nirgends niedergeschrieben habe. Da die Arbeit aber schon hochgeladen war und ein erneutes Hochladen nicht möglich ist, muss ich nun damit leben. 🙁

 

Als nächstes Modul nach Dienstleistungsmanagement und Unternehmensführung wollte ich mir eigentlich Financial Services Management I und II statt Unternehmensgründung/Innovationsmanagement vornehmen. Planlos wie ich leider in dieses Modul gestartet bin ist mir erst während der Durcharbeitung bewusst geworden, dass ich das Ding doch eigentlich anerkannt bekommen müsste, da ausreichend Berufserfahrung und Ausbildung (Bankkauffrau, Fachwirtin für Finanzberatung, ...) vorhanden sind. Der Inhalt der beiden Skripte war mir nicht unbekannt. Ich habe also knapp zwei Wochen damit zugebracht, die Skripte grob zu überfliegen um dann zu merken, dass ich mir das Lernen vielleicht sparen könnte. Also erst mal Antrag auf Anerkennung stellen und das Lernen zunächst einstellen weil man es sich ja vielleicht sparen könnte. Derweil habe ich die Fallstudie in Unternehmensgründung bearbeitet.
Der Antrag auf Anerkennung wurde recht flott bearbeitet und.... abgelehnt! Ich verstehe es zwar nicht aber abgelehnt bleibt nunmal abgelehnt. Ich überlege nun ob es sich lohnen könnte, Arbeitszeugnisse sowie das Zeugnis vom Betriebswirt IHK nachzureichen und um nochmalige Prüfung zu bitten. Es wären immerhin 10 ECTS. Ich werde mir wohl in den nächsten Tagen meine Unterlagen mal anschauen bzw. bei der IUBH mal vorfühlen. Nach meinem Theater mit der Einsichtnahme will ich ehrlich gesagt nicht schon wieder ein Fass auf machen. Das ist mir dann selber irgendwann peinlich. Außerdem kostet sowas dann auch wieder Zeit die ich eigentlich sinnvoller für das Bearbeiten weiterer Module verwenden könnte.

 

Ah und ich hätte es beinahe vergessen.... Ich hatte noch ein sehr erhellendes Gespräch mit der Studienberatung der IUBH bezüglich Masterstudiengang und TASC-Prüfung bzw. sinnvollem Vorgehen um möglichst flexibel zu bleiben. Das Gespräch (bzw. die zwei Gespräche) waren wirklich gut, sehr hilfsbereicht und lösungsorientiert. Im Endefekt ist wohl der einfachste Weg, nach meinem 180 ECTS Bachelor mit einem 120 ECTS Master zu starten und dort mit den Modulen zu beginnen, die auch der 60 ECTS Master beinhaltet (sofern der Masterstudiengang beide Varianten anbietet). Merke ich recht früh, dass ich das Ding schnell zu Ende bringen will und auf mögliche 300 Gesamt-ECTS verzichten kann weil auch ein DBA nicht mehr interessant ist, kann ich einfach den Studiengang wechseln und den 60 ECTS Master abschließen.
Die fehlenden 30 ECTS oder die fehlende TASC-Prüfung für den 60 ECTS-Master könnten durch Prüfungsleistungen des 120 ECTS-Masters "erarbeitet" werden. Dieser Weg scheint mir tatsächlich aktuell als sinnvoll und sollte ich den Master dranhängen würde ich es wohl auch so machen.
Den MBA habe ich weitestgehend für mich erst einmal ad acta gelegt da dieser nur mit der einjährigen Berufserfahrung "nach" dem Bachelorabschluss möglich ist was mir aktuell nicht zusagt und ich hätte dann mit den 90 ECTS-MBAs immer noch zu wenig Credits für einen möglichen DBA.

 

 

11 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Zitat >> Merke ich recht früh, dass ich das Ding schnell zu Ende bringen will ... kann ich einfach den Studiengang wechseln und den 60 ECTS Master abschließen.
Die fehlenden 30 ECTS oder die fehlende TASC-Prüfung für den 60 ECTS-Master könnten durch Prüfungsleistungen des 120 ECTS-Masters "erarbeitet" werden. << Zitatende.
Ich hätte hier eine Verständnisfrage: 

Heißt das, dass man damit quasi einen 90 ETCS-Master macht?
Wieso hat man wenn man vom 120er zum 60er Master wechselt die Möglichkeit, die TASC-Prüfung zu „umgehen“, indem man dafür Leistungen aus der 120er Master erarbeitet. Dann kann ich doch gleich im 120er Master bleiben.

Verstehe ich nicht. 
Aus meiner Sicht kommt man mit einem 180er Bachelor um die TASC nicht rum, wenn man schneller sein will.

 

Bearbeitet von OldSchool1966
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@OldSchool1966

Wenn ich mich von vorneherein für die 60 ECTS entscheide und es mir im Prinzip egal ist, womit ich meine Zeit verbringe und welche Themen ich mir zu Gemüte führe, dann kann man die Variante "60 ECTS-Master und TASC" machen.

Für mich ist es wichtig, mir die Option des 120 ECTS Masters so lange wie möglich offen zu halten und wenn ich schon Zeit aufwenden muss, dann lieber für 30 ECTS im Master die mir in die 60 ECTS-Variante nicht übertragen werden (da nicht im Curriculum), die mich aber interessieren, als für eine TASC-Prüfung von der ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass sie genauso ansprechende Themen trifft.

 

Deinen Satz mit dem 90 ECTS-Master verstehe ich leider nicht ganz, versuche ihn aber mal für mich zu interpretieren :). Man kann (nachträgliche Ergänzung:) "in meinem Wunsch-Studiengang" nur einen 60 oder 120 ECTS-Master machen. Man würde für die Variante "mit 120 ECTS beginnen und dann auf 60 ECTS wechseln" in Summe für 90 ECTS Prüfungsleistungen ablegen, hätte aber einen 60 ECTS-Master mit 30 ECTS außercurricular im Zeugnis. (nachträgliche Ergänzung:) Die TASC würde dann entfallen da man mit den 30 zusätzlichen ECTS im Master die Eignung nachgewiesen hat.
Einen Hinweis hatte ich mir noch im Telefonat notiert, leider bin ich mir aber nicht mehr sicher ob ich das so korrekt verstanden habe, darum ist die folgende Aussage mit Vorsicht zu genießen. Und zwar hatte ich es so verstanden, dass man unter Umständen bei einem Wechseln von 120 ECTS auf 60 ECTS nach einer gewissen Dauer gar nicht mehr die 30 ECTS zusätzlich braucht da man durch die abgelegten (guten/sehr guten) Leistungen der letzten z.B. drei Semester nachgewiesen hat, für ein Master-Studium geeignet zu sein. Ich bin mir wie gesagt nicht sicher ob ich das so richtig verstanden habe, darum betrachtet diese Aussage bitte mit Vorsicht. Falls jemand sowas (bei welcher Hochschule auch immer) schon mal praktiziert hat, dann ergänzt gerne eure Erfahrungsberichte.

Bearbeitet von monika83
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Zitat

Der Antrag auf Anerkennung wurde recht flott bearbeitet und.... abgelehnt! Ich verstehe es zwar nicht aber abgelehnt bleibt nunmal abgelehnt. Ich überlege nun ob es sich lohnen könnte, Arbeitszeugnisse sowie das Zeugnis vom Betriebswirt IHK nachzureichen und um nochmalige Prüfung zu bitten. Es wären immerhin 10 ECTS.

Ich glaube, ich würde es einfach noch einmal probieren. Ich habe durchaus schon von zwei oder drei Leuten gehört, bei denen ein Zweitantrag auf Anerkennung dann doch bewilligt wurde. Damit machst du meiner Meinung nach auch noch kein Fass auf, du willst ja nichts einklagen oder Ähnliches, sondern hast (und wie ich finde, sehr begründet) das Gefühl, dass die Inhalte dir wirklich schon ausreichend bekannt sind.
Falls es bei der Ablehnung bleibt, wird es ja für dich zumindest ein Modul, was gut zu bewältigen sein wird. Ich drück dir trotzdem die Daumen, dass es vielleicht noch klappt!

Bearbeitet von Anyanka
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Dein Blogpost muss ich mir später in Ruhe mal durchlesen. Danke für die Master-Infos. Da nerv ich dich sicher nochmal mit Fragen.

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Die IUBH ist, im Vergleich zu anderen Anbietern, recht knausrig, was die Anerkennung von ECTS aus Vorleistungen angeht. Das ist auch Sicht der IUBH auch nachvollziehbar, da jeder anerkannte Credit ein "Verlust" an barer Münze bedeutet.

 

Aber wenn es dir wichtig ist, dann solltest du eine weitere Prüfung der Unterlagen initiieren und ggf. weitere Unterlagen nachreichen.

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Gast

Geschrieben (bearbeitet)

@SirAdrianFishIch halte schamloses verteilen von ECTS hingegen für fragwürdig. Da leb ich lieber mit dem Mehrpreis als mit einer fragwürdigen Anerkennungspolitik, die sich rumspricht.

Bearbeitet von Muddlehead
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@monika83, ich versuche das mal aufzudröseln.

Gehen wir davon aus, Du hast den 180er Bachelor, und willst den Master machen. Dann hast Du - wie Du schreibst - zwei Optionen.

1. 120er Master

2.  60er Master + TASC (was bei einem 180er Bachelor dann rein rechnerisch 60 ECTS entspräche).
Nun fängst Du mit dem 120er Master an, und wählst die Module, die auch im 60er Master vorkommen. Die Summe der Gleich-Module ergeben 40 ETCS. Du würdest dann - wie Du sagst - noch weitere Leistungen ablegen. Nur, in welchem Umfang? Die Thesis bei der 60er Variante hat nur 20 ECTS, die der 120er Variante hat 30 ECTS. 
Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist das hier:

Die fehlenden 30 ECTS oder die fehlende TASC-Prüfung für den 60 ECTS-Master könnten durch Prüfungsleistungen des 120 ECTS-Masters "erarbeitet" werden. 

Als Erstes irritiert mich das  „oder“. Mit einem 180er Bachelor gibt es kein „30 ECTS oder TASC“, sondern nur ein  „30 ECTS und TASC“. Hättest Du einen 210er Bachelor, dann wäre es ein „oder“.
Als Zweites verstehe ich nicht, wie das erarbeiten der fehlenden 30 ECTS aus dem 120er Master Deine Studiendauer verkürzen sollen. Die 30 ECTS (zusätzlichen) müsstest Du doch eh erbringen. UND, wenn Du dann auch noch Leistungen als Ersatz für den TASC erbringen willst, sind das ja auch noch mal 30 ECTS.

Am Ende kommt man doch dann auch auf 120 ECTS.

...mit120 ECTS beginnen und dann auf 60 ECTS wechseln" in Summe für 90 ECTS Prüfungsleistungen ablegen, hätte aber einen 60 ECTS-Master mit 30 ECTS außercurricular im Zeugnis.

Wie soll das gehen? Du bekommst keinen 90er Master ohne TASC. Und den bekommst Du nur mit einem 210er Bachelor.

Ich verstehe die ganze Logik einfach nicht.

Bearbeitet von OldSchool1966
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vor 2 Stunden, monika83 schrieb:

Und zwar hatte ich es so verstanden, dass man unter Umständen bei einem Wechseln von 120 ECTS auf 60 ECTS nach einer gewissen Dauer gar nicht mehr die 30 ECTS zusätzlich braucht da man durch die abgelegten (guten/sehr guten) Leistungen der letzten z.B. drei Semester nachgewiesen hat, für ein Master-Studium geeignet zu sein. I

Und, das verstehe ich noch weniger. Du bist da doch schon im Master. Seit wann bekommt man Module wegen guter Noten in anderen Modulen erlassen?

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@OldSchool1966 Ich kann leider nur das wiedergeben, was ich aus den Gesprächen verstanden habe und befürchte, dass wir uns hier in der Diskussion etweas verlieren. Mein Vorschlag: Falls wir die Diskussion via PN fortsetzen und auf ein Fazit gekommen sind, können wir das hier im Anschluss gerne der Allgemeinheit mitteilen.

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Am 16.8.2020 um 19:02 , Anyanka schrieb:

Ich glaube, ich würde es einfach noch einmal probieren. Ich habe durchaus schon von zwei oder drei Leuten gehört, bei denen ein Zweitantrag auf Anerkennung dann doch bewilligt wurde. Damit machst du meiner Meinung nach auch noch kein Fass auf, du willst ja nichts einklagen oder Ähnliches, sondern hast (und wie ich finde, sehr begründet) das Gefühl, dass die Inhalte dir wirklich schon ausreichend bekannt sind.
Falls es bei der Ablehnung bleibt, wird es ja für dich zumindest ein Modul, was gut zu bewältigen sein wird. Ich drück dir trotzdem die Daumen, dass es vielleicht noch klappt!

 

Ein kurzes Update dazu... Ich habe nochmal die Anerkennung eingericht und ausführlichst zugeordnet, welches Fach einer Vorleistung für welchen Teilbereich angerechnet werden könnte. Für jeden Stichpunkt der Modulbeschreibung hatte ich mindestens zwei Quellen (Berufsausbildung, Fachwirt, Betriebswirt, Berufserfahrung) zugeordnet. Und wieder wurde abgelehnt. Mit der Begründung: "Es wurden wesentliche Unterschiede im Inhalt/Anforderungsniveau festgestellt". Ich sehe das zwar auch weiterhin nicht so,... die IUBH aber anscheinend auch. Also muss ich mich wohl oder übel durch diese 10 ECTS durchbeißen...

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vor einer Stunde, monika83 schrieb:

Also muss ich mich wohl oder übel durch diese 10 ECTS durchbeißen.

Ein bisschen ärgerlich, es klingt ja wirklich so, als hättest du das alles 100%ig belegen können. Aber nun denn, das muss man jetzt wohl so akzeptieren. Bleibt zu hoffen, dass du das ganze mit deinen Vorkenntnissen wenigstens schnell über die Bühne bringst. 

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