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Hausarbeit BGB-AT - der erste Eindruck


Alanna

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Gestern Abend habe ich also angefangen, mich mit den Unterlagen zur Hausarbeit zu beschäftigen: eine gute Seite Sachverhalt, eine halbe Seite Bearbeitungs- und formale Hinweise, 10 Literaturangaben.

 

Die Aufgabe besteht - wie nicht anders zu erwarten - in der Erstellung eines juristischen Gutachtens. Der Unterschied zu einer Klausur besteht darin, dass nicht nur Gelerntes abgerufen werden soll, sondern darüber hinaus auch mit Literatur gearbeitet und diese zitiert werden muss. In unserem Fall heißt das: jede der 10 Literaturangaben muss mindestens einmal verwendet werden. Außerdem dürfte der Sachverhalt etwas umfangreicher sein als bei einer 2-Stunden-Klausur. Die Seitenzahl ist auf 12 begrenzt; das ist bei 1,5-Zeilenabstand und 7 cm Seitenrand nicht wahnsinnig viel. Dazu kommt das Deckblatt, die Gliederung (quasi das Pendant zu einem Inhaltsverzeichnis) und das Literaturverzeichnis.

 

Bei einer "richtigen" Hausarbeit wäre eine eigene Literaturrecherche gefordert, aber da wir hier ja "nur" eine Kurzhausarbeit schreiben, sind die (Mindest-)Quellen angegeben. Dabei handelt es sich um einen Mix aus Lehrbüchern, Kommentaren, Urteilen und Artikeln. Mit ein wenig gegenseitiger Unterstützung und einer freundlichen Kommillitonin, die noch eine Sache mit dem Lehrstuhl abgeklärt hat, war bis zum Schlafengehen alles gefunden.

 

Heute Morgen bestand mein erster Schritt darin, mir anhand des Sachverhalts eine Grobgliederung zu erstellen und die "Knackpunkte" zu identifizieren. Der Sachverhalt ist wie immer gut verständlich und quasi aus dem Leben gegriffen. Natürlich sind hier und da ein paar Tücken eingebaut (und da wird dann wohl auch hauptsächlich die Literatur zum Einsatz kommen), aber auch diese gehören zu den Hauptthemen des Moduls. Auf den ersten Blick sieht also alles ziemlich fair aus. Jetzt kommt's wohl darauf an, was ich daraus machen kann...

 

Abgabe-Deadline ist der 07.09.2020; das sind mit heute noch zehn Tage. Da ich aber ab heute Urlaub habe und mehr oder weniger Vollzeit daran arbeiten kann, habe ich mir für jeden Tag mindestens drei Seiten vorgenommen, so dass ich nach vier Tagen fertig wäre. Dann noch ein Tag zum Aufhübschen, Korrekturlesen und Versenden. Mehr Zeit möchte ich auch nicht investieren, damit ich danach tatsächlich auch noch etwas Urlaub habe.

 

Natürlich existieren auch verschiedene "studentische Vernetzungen". Ich habe mich aber dagegen entschieden, weil es mich eher nervös macht, wenn zu viele Köche in der Suppe rühren. Ich ziehe lieber mein eigenes Ding durch und lebe mit der Note, die ich dafür bekomme.

 

5 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Bei mir war es damals ein relativ aktuelles Urteil, das Grundlage für den Fall bildete. BGB-AT, ist das die Hausarbeit in BGB II (Sachenrecht, Schadensersatz usw.)?

 

Ganz wichtig: Der richtige Zitationsstil, also ein juristischer. Diese unterscheiden je nach Quelle in Zeitschrift, Sammelband und Monographie und sind in den Fußnoten anders darzustellen. Ich habe aus alter Gewohnheit einen BWL-Zitationsstil verwendet und wurde "wegen schwerer formeller Mängel" um eine ganze Note runtergesetzt.

 

Als Student der FernUni kannst Du kostenlos Citavi nutzen, kann ich nur empfehlen.

 

 

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vor 41 Minuten, CrixECK schrieb:

Ich habe aus alter Gewohnheit einen BWL-Zitationsstil

 

Aus Neugier gefragt, was ist denn ein BWL-Zitationsstil? 

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vor 28 Minuten, SirAdrianFish schrieb:

 

Aus Neugier gefragt, was ist denn ein BWL-Zitationsstil? 

Ob man das wirklich so nennt weiß ich nicht, aber BWLer zitieren meistens so "vgl. Müller, 2004, S. 47." unabhängig davon, ob es ein Zeitschriftenaufsatz ist oder eine Monographie etc. So hatte es der BWL-Lehrstuhl vorgegeben und für den war es auch ok. Der juristische Lehrstuhl an der FernUni fand das gar nicht gut.

 

Sie verzichten i.d.R. auf ein "vgl." und angenommen obiger Müller hätte einen Zeitschriftbeitrag in der NJW geschrieben, würde man es so zitieren: "Müller, in: NJW 2004, 45 (46)." wobei 45 die Seitenzahl ist, auf der der Artikel beginnt und 46 die Seite, auf die ich mich beziehe. Ist es sein Buch, dann wäre es "Müller, Verwaltungsrecht, S. 47." - also ohne Jahreszahl. Ist es sein Beitrag in einem Sammelwerk wird daraus "Müller, in: Verwaltungsrecht, S.47." oder (da juristische Werke häufig nach ihrem Schöpfer benannt sind) "Müller, in: Detterbeck, S. 47."

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vor einer Stunde, CrixECK schrieb:

BGB-AT, ist das die Hausarbeit in BGB II (Sachenrecht, Schadensersatz usw.)?

 

Nein, das ist BGB I (Willenserklärungen, Geschäftsfähigkeit, Verträge, etc.). Normalerweise gibt es da eine Klausur, nur Corona-bedingt wurde jetzt zwei Semester lang stattdessen eine Kurzhausarbeit geschrieben.

 

vor 1 Stunde, CrixECK schrieb:

Ich habe aus alter Gewohnheit einen BWL-Zitationsstil verwendet

 

Ja, das Problem kenne ich. In Psychologie arbeite ich jetzt schon im zweiten Studiengang nach den DGP's - da muss ich echt aufpassen und jede Zitation dreimal kontrollieren...

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vor 46 Minuten, Alanna schrieb:

Ja, das Problem kenne ich. In Psychologie arbeite ich jetzt schon im zweiten Studiengang nach den DGP's - da muss ich echt aufpassen und jede Zitation dreimal kontrollieren...

Dann solltest Du ganz dringend das für FU-Studis kostenlose Citavi runterladen. Da pflegst Du deine Quellen ein (gibt auch tolle Schulungsvideos dazu bei Youtube) und mit einem Klick kannst du die komplette Zitation bzw. das Literaturverzeichnis anpassen. Die wichtigste Frage ist dann an den Prof: "Quellenangaben im Text oder als Fußnote?" Dies kann man nämlich später nur noch sehr aufwändig verändern, den Stil innerhalb der Varianten wie gesagt mit einem Klick.

 

Ohne diese Software kann ich mir kein wissenschaftliches Arbeiten mehr vorstellen.

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