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Update 01/2021 - 03/2021


MartinGS

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Hallo zusammen,

 

nachdem der letzte Eintrag ein gutes Quartal her ist, wird es wieder einmal Zeit für ein Update.

 

Bereits Ende Januar erhielt ich den grünen Haken meines ersten Supervisors für das Assignment zum Modul MR401. In den beiden Forschungsmodulen ist es üblich, dass zunächst nur der erste Supervisor die Ausarbeitung bewertet und der Zweite erst bei Bedarf hinzugezogen wird.

Abgesehen von "Pass"/ "Not Pass" erhält man als Feedback zum Assignment eine Bewertungsmatrix mit mehreren Kriterien, die je nach Qualität mit:

 

  • Distinction: Eine weit über das Anforderungskriterium hinaus gehende, herausragende Arbeit,
  • Merit: Eine über das Anforderungskriterium hinausgehende, gute Arbeit,
  • Pass: Eine dem Anforderungskriterium entsprechend befriedigende Arbeit,
  • Refer: Eine dem Kriterium entsprechend ausreichende Arbeit, jedoch mit einigen Mängeln,
  • Fail: Eine dem Anforderungskriterium entsprechend ungenügende Ausarbeitung

 

bewertet werden.

 

Unterschieden wird in den Modulen nach einem übergreifenden Bewertungskriterium erster und fünf Kriterien zweiter (also nachgeordneter) Ordnung. Diese lauten:

  • Argument/ Internal consistency (Dies ist das Bewertungskriterium erster Ordnung: Wie hoch ist insgesamt die Konsistenz des Assignments unter Berücksichtigung aller nachgeordneten Faktoren?),
  • Research problem (Ist das Forschungsproblem adäquat und mitsamt dem zugrunde liegenden Rational umrissen worden? Und ist diese Darstellung auf den Punkt gebracht?),
  • Use of theory (Bis zu welchem Grad erfolgt die zugrunde liegende Einordnung in das Themenumfeld mit Hinblick auf das formulierte Forschungsproblem und inwieweit wurde diese Einordnung kritisch analysiert und ausgewertet?),
  • Literature review (Welcher Literaturumfang wurde in das Assignment eingebracht, wie weit wurde dieser mit Bezug auf das Forschungsproblem ausgewertet und welcher Grad an unabhängiger wissenschaftlicher Arbeit ergibt sich daraus?),
  • Research methodology (Sind die methodischen Grundlagen und deren Einschränkungen deutlich herausgearbeitet worden? Wird die initial ausgewählte Methodik zur [zukünftigen] Sammlung von Forschungsdaten adäquat begründet? Ist sie geeignet, um das aufgezeigte Forschungsproblem zu lösen bzw. zu seiner Lösung beizutragen?), und
  • Presentaton and expression (Wie gestalten sich die Form des Assignments, der gewählte Sprachstil und die Referenzierung der verwendeten Quellen?).

 

Insgesamt kam ich bei "Merit" raus, mein Supervisor war also zufrieden 😉

 

In der Zwischenzeit gehen die internen Umstellungen an der University of Gloucestershire weiter voran. Im letzten Jahr teilte sich die bisherige School of Business and Technology in eine Business School und eine School of Computing and Engineering auf. Da ich mit der Wirtschaftsinformatik (bzw. Business Informatics/ Business Information Systems) an der Schnittstelle zwischen beiden Schools unterwegs bin, muss ich mich auf der einen Seite mit dem Course Lead der Business School (die Wirtschaftsinformatik wird im angelsächischen Raum traditionell dort aufgehängt) und auf der anderen Seite mit meinen beiden Supervisors (die zur School of Computing and Engineering gehören) laufend abstimmen. Dies ist vermutlich auch der Grund, warum aktuell noch kein Termin zur Durchführung des nächsten Moduls MR402 steht (Und deswegen kommt der aktuelle Blog-Eintrag erst jetzt 😅). Nicht zuletzt das Ende der Übergangsfrist vom Brexit scheint hier sein Übriges zu tun - jedoch bin ich mehr als zuversichtlich, dass es bald weiter geht!

 

Da wären wir auch schon bei dem Thema, das ich beim letzten Mal in Aussicht gestellt habe: Der Frage, welche Auswirkungen der Brexit auf mein Promotionsverfahren bzw. generell auf britische Promotionen aus unserer Perspektive heraus hat.

Auch nach dem Austritt aus der EU ist Großbritannien weiter Mitglied des sogenannten Bologna-Raums, wie er mit der gleichnamigen Bologna-Erklärung definiert ist (der Wikipedia-Artikel liefert dazu weitere Informationen). Insofern sind britische Hochschulabschlüsse in Deutschland auch weiterhin formell anerkannt, sofern sie von einer akkreditierten bzw. staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule des jeweiligen Landes vergeben sind (da gibt es auch genügend schwarze Schafe auf dem Markt, Stichwort Titelmühle). Man kann also weiter mit bspw. einem britischen Bachelor-Abschluss ein deutsches Masterstudium nach Maßgabe der jeweiligen Hochschule anschließen. Inwieweit Arbeitgeber*innen die Abschlüsse anerkennen, hängt (wie es auch zuvor war) vom jeweiligen Unternehmen ab.

 

Davon abzugrenzen ist die Führung ausländischer Hochschulgrade als Namenszusatz (bspw. in der Email-Korrespondenz oder auf Visitenkarten). Hierzu gibt es einen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK), der übergreifende Vorgaben macht. Demnach dürfen ausländische Hochschulgrade grundsätzlich in der durch die jeweilige Hochschule verliehenen Form oder in der nachweislich gängigen Abkürzung sowie unter Angabe der verleihenden Hochschule getragen werden.

Als Inhaber bspw. eines norwegischen Bachelor-Abschlusses der Universität Oslo wäre eine zulässige Führung des Hochschulgrades demnach:

 

  • Max Mustermann, B.Sc. (Universität Oslo)

 

Zusätzlich dazu gibt es begünstigende Regelungen für die Führung ausländischer Hochschul-, inklusive Doktorgrade. Diese betreffen unter anderem auch die Führung britischer Doktorgrade, wobei der PhD oder der DBA die Bekanntesten sind. Demnach dürfen diese auch weiterhin (ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsangabe) als "Dr." vor dem Namen in Deutschland getragen werden. Diese Grundsätze werden jeweils durch Landesregelungen umgesetzt, etwa durch die in Bayern. Hiernach gilt:

 

  • Britische Hochschulgrade (exklusive Doktorgrade - also Bachelor- und Masterabschlüsse), die vor dem 31.12.2020 verliehen wurden, dürfen weiterhin ohne Namenszusatz der verleihenden Hochschule getragen werden,
  • Britische Hochschulgrade (exklusive Doktorgrade), die ab dem 01.01.2021 verliehen wurden bzw. werden, müssen mit Namenszusatz getragen werden (bspw. Max Mustermann, BSc. [University of Edignburgh]),
  • Britische Doktorgrade dürfen sowohl in der Originalform mit, ohne Herkunftszusatz oder alternativ als "Dr." ohne Fach- und Herkunftszusatz getragen werden.

 

So! Das war es aus wissenschaftlicher Sicht auch schon wieder. Wie ich beim letzten Eintrag ebenfalls anklingen ließ, stand in diesem Quartal die Versetzung auf den neuen Dienstposten an. Nachdem es in den ersten paar Wochen im Februar anstregend war, jede Woche knappe 1000 km mit dem Auto zu fahren (u.a. um die Pendelwohnung einzurichten und das neue Büro zu beziehen), geht es seit knapp zwei Wochen schwerpunktmäßig wieder ins Home Office. Angesichts der wieder steigenden Fallzahlen sind wir natürlich alle gespannt, wie lange diese Situation noch andauert - diese Frage stellen sich in der Republik aber sicher auch genügend andere Leute 😅

 

In diesem Sinne:

 

Cheers!

Martin

 

Bearbeitet von MartinGS
Diverse Typos

2 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Sehr interessant, gerade auch was die Angabe von britischen Hochschulgraden in der Zukunft angeht, also mit Herkunftsbezeichnung.

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