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Da war es nur noch eins!


Josie_93

558 Aufrufe

Genau, richtig gelesen. Nur noch ein Modul!

Wie man vielleicht erahnen kann, ist seit der Abgabe des Projektberichts Anfang Mai einiges passiert!

 

Die Sendungsverfolgung der Post hat nach Versenden des Berichts übrigens ziemlich unnötig Verwirrung gestiftet. Der Bericht ging ja am 04.05. mit der Post raus. Trotzdem stand auch nach 4 Tagen dort, dass die Sendung noch unterwegs ist. Glücklicherweise wird der Status im Online-Campus der AKAD auf „Teilgenommen“ umgestellt, sobald die Arbeit dort eingegangen ist. So konnte ich dann aufatmen und mich beruhigt den anderen Modulen widmen. Der finale Status bei der Post wurde schließlich ganze 2 Wochen später auf „am 18.05. ausgeliefert“ umgestellt...ich sag dazu mal nichts 🤷🏽‍♀️

 

Danach hatte ich ja gleich mit MKG40 weitergemacht. Die Klausur musste ich allerdings um 1 Woche verschieben, da es in dieser Zeit beim Online-Klausurenanbieter technische Probleme gab. Die Zeit habe ich aber für die Themensuche der Bachelorarbeit sowie dem Kontaktieren meiner Wunschbetreuerin genutzt. Wir hatten auch kurze Zeit später einen ersten Besprechungstermin, bei dem sich herausgestellt hat, dass meine ursprüngliche Themenidee so nicht dem Anspruch der Bachelorarbeit gerecht wird. Mir wurden aber super Tipps und Ideen zur Themenfindung mitgegeben, sodass wir 2 Wochen später – nach Überarbeitung und Recherche meinerseits – bei einem erneuten Termin tatsächlich das Thema festmachen konnten.

 

Seitdem habe ich auch die letzten beiden Klausuren absolviert. Das ging jetzt tatsächlich Schlag auf Schlag, da ich seit Mitte Mai nicht mehr arbeite. Hatte mich dazu entschieden, meine Werkstudentenstelle aufzugeben, sodass ich mich nun die letzten 2 Monate komplett auf die Bachelorarbeit bzw. die letzten Module konzentrieren kann. Im August möchte/muss ich nämlich mit dem Studium fertig sein 🙈

BWL22 fand ich anfangs grausig. Man muss sich ja mit BGB & Co. auseinandersetzen. Zu meinem Erstaunen lief die Vorbereitung aber echt gut. Das Online-Tutorium ist in diesem Rahmen sehr zu empfehlen, weil dort auch schemenhaft das Vorgehen bei der Bearbeitung eines Rechtsfalls gezeigt wird. Eine Juristin wird aus mir zwar nicht, aber für meine Verhältnisse kam ich soweit zurecht und habe mich auch in der Klausur ziemlich gut geschlagen.

 

Die Klausur in IBW03 fiel mir da irgendwie schwerer. Hier hat mich vor allem gerettet, dass man in der Klausur ebenfalls einen Gesetzestext zum Europäischen Recht benutzen durfte. So konnte ich in der Klausur auch mir unbekannte Fragen einigermaßen passabel beantworten. Ich fand die Punkteverteilung in der Onlineklausur  nämlich ziemlich doof. Es gab einige Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, bei denen man die zutreffenden Aussagen ankreuzen sollte. Das Doofe dabei ist, dass diese Aufgaben oft 10 Punkte wert sind, und in meiner Klausur gleich 2 davon drin waren. Hat man aber ein Kreuz falsch gesetzt, wird die ganze Aufgabe als falsch gewertet. Mir ist zwar bewusst, dass das bei dieser Art Aufgabenstellung so sein muss (sonst könnte man ja einfach immer alle Antworten ankreuzen und hätte trotzdem die volle Punktzahl). Allerdings wurde diesbezüglich im Online-Campus schon Unmut darüber geäußert, ob es wirklich nötig ist, mehr als eine dieser Aufgaben in den Klausuren zu verwenden. Immerhin wären bei 2 Aufgaben dann gleich 20 Punkte weg, wenn man pro Aufgabe auch nur eine Sache nicht richtig ankreuzt. Ist m.E. nicht wirklich verhältnismäßig, aber ich habe es dennoch ganz gut hinbekommen. Die Note kam diese Woche, somit konnte ich dieses Modul auch endlich „ad acta“ legen.

 

Somit ist es offiziell: bis auf die Bachelorarbeit sind alle anderen Leistungen absolviert. Keine Klausuren mehr! Ich kann es noch gar nicht so richtig glauben. Diese Woche habe ich auch die offizielle Freigabe des Themas seitens des Prüfungsamts bekommen und bin nun fleißig am Schreiben. Den nächsten Termin mit der Dozentin habe ich Anfang Juli. Dafür hat sie mir auch schon „Hausaufgaben“ aufgegeben, was ich bis dahin bearbeitet haben soll, sodass sie mir dazu Feedback geben kann. Find ich super! Beim Projektbericht habe ich ja ziemlich im Alleingang gearbeitet und nur minimalen Kontakt zur Betreuerin gehabt bzw. gesucht (was für mein Thema aber Sinn gemacht hat, da es sehr spezifisch war). Bei der Bachelorarbeit hängt aber natürlich viel mehr dran, und ich komme gut mit dieser Betreuungsart zurecht. Wenn das also nichts wird, dann weiß ich auch nicht! Jetzt heißt es nur durchhalten!

Bearbeitet von Josie_93

6 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Herzlichen Glückwunsch! :-) Hattest du auch das Modul „Unternehmensplanspiel“? Und falls ja, kann man das aktuell auch online absolvieren oder muss man dazu nach Stuttgart fahren? 

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Zitat

 Es gab einige Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, bei denen man die zutreffenden Aussagen ankreuzen sollte. Das Doofe dabei ist, dass diese Aufgaben oft 10 Punkte wert sind, und in meiner Klausur gleich 2 davon drin waren. Hat man aber ein Kreuz falsch gesetzt, wird die ganze Aufgabe als falsch gewertet. 

 

Das klingt ja krass. Bei Multiple-Choice Fragen gibt es ja erfahrungsgemäß öfter viel Interpretationsspielraum.

Gehe ich recht in der Annahme, dass nicht nur eine Antwort anzukreuzen ist?

Wie viele Antworten stehen denn da zur Auswahl?

Und wie hoch ist die Gesamtpunktzahl?

 

Ich kenne es halt so, dass min. die Hälfte der Kreuze richtig gesetzt werden müssen bis es die ersten Punkte gibt um Rateversuche auszugleichen.

 

Hier ein Link zu einigen Verfahren, die die Fernuni in Haagen als Ratekorrektur einsetzt:

https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/bewertungmehrfachaufgaben.shtml

 

Ich drücke Dir die Daumen für Deine Bachelorarbeit, dass wird schon!

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vor 22 Stunden hat Ina_Marie geschrieben:

Herzlichen Glückwunsch! :-) Hattest du auch das Modul „Unternehmensplanspiel“? Und falls ja, kann man das aktuell auch online absolvieren oder muss man dazu nach Stuttgart fahren? 

 

Vielen Dank :)

Das Modul "Unternehmensplanspiel" gab es bei mir nicht, daher kenne ich mich da leider nicht aus :/  Die Studienbetreuung kann dir da aber bestimmt weiterhelfen.

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vor 18 Stunden hat WiInfo geschrieben:

 

Das klingt ja krass. Bei Multiple-Choice Fragen gibt es ja erfahrungsgemäß öfter viel Interpretationsspielraum.

Gehe ich recht in der Annahme, dass nicht nur eine Antwort anzukreuzen ist?

Wie viele Antworten stehen denn da zur Auswahl?

Und wie hoch ist die Gesamtpunktzahl?

 

Ich kenne es halt so, dass min. die Hälfte der Kreuze richtig gesetzt werden müssen bis es die ersten Punkte gibt um Rateversuche auszugleichen.

 

Hier ein Link zu einigen Verfahren, die die Fernuni in Haagen als Ratekorrektur einsetzt:

https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/bewertungmehrfachaufgaben.shtml

 

Ich drücke Dir die Daumen für Deine Bachelorarbeit, dass wird schon!

 

In den Klausuren gibt es verschiedene mögliche Aufgabenstellungen. Also neben den klassischen Multiple-Choice-Aufgaben, in denen nur eine Antwort angekreuzt werden kann, z.B. auch das Multiple-Response-Verfahren, in dem es auch mehrere richtige Antworten gibt. Das steht meistens in der Aufgabenstellung ("Kreuzen Sie die zutreffende(n) Aussage(n) an"). Manchmal sind mehr, manchmal weniger Aussagen angegeben. Je mehr Aussagen die Aufgabe hat, desto mehr Punkte gibt es darauf. In meinem Fall waren es dann 10 Punkte (ich glaube bei 10 Aussagen).

Das Bewertungssystem von der Fernuni Hagen war mir bis jetzt noch nicht bekannt. Finde ich aber echt gut, dass man dieses Problem dort so löst, anstatt gleich die ganze Aufgabe als falsch zu werten. Die AKAD hat dazu nämlich die Begründung aus meinem Blogeintrag angebracht und auf die allgemeine Gesetzgebung hierzu verwiesen, aber es scheint ja dann doch rechtlich möglich zu sein (wenn auch mit Mehraufwand). Schade :(

 

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Dann habe ich Dich doch richtig verstanden. Hat sich halt sehr merkwürdig angehört, ich kenne eigentlich nur so Ratekorrekturen wie an der FU Hagen.

 

  

vor 3 Stunden hat Josie_93 geschrieben:

Die AKAD hat dazu nämlich die Begründung aus meinem Blogeintrag angebracht und auf die allgemeine Gesetzgebung hierzu verwiesen, 

 

Bezüglich der Gesetzgebung kenne ich nur das Verbot von sogenannten Malus-Punkten. Das man also bei Mehrfachauswahlfragen eine negative Punktzahl bekommt und diese von den anderen Fragen abgezogen wird.

http://www.pflichtlektuere.com/16/05/2012/multiple-choice-verwirrung-um-minuspunkte/

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Zitat

Das Doofe dabei ist, dass diese Aufgaben oft 10 Punkte wert sind, und in meiner Klausur gleich 2 davon drin waren. 

die guten alten alles oder nichts fragen :D

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