Logikaufgabe ans Publikum
Liebes Publikum ... ich möchte euch folgenden Absatz vorstellen und bitten diesen nach eurer Meinung logisch zu bewerten:
Der Importeur (Anm.d.Red: der ausländische Käufer einer Ware) wird einer vollständigen Vorauszahlung bzw. einer Anzahlung des Kaufpreises jedoch nur dann zustimmen, wenn
- sie branchenüblich ist
- der Exporteur eine gute Marktposition aufweist
- vergleichweise lange Produktions- und Lieferzeiten vorliegen und/oder
- mit einem Kunden erstmalig Geschäfte abgeschlossen werden und man am Aufbau/Ausbau einer Geschäftsbeziehung interessiert ist
Warum ich das frage, löse ich gern nach 2-3 Antworten eurerseits auf.
25 Kommentare
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