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Widerspruch wurde zurückgewiesen... aber Studium geht weiter :-)


Aramon

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Nachdem ich letzte Woche meinen Widerspruch für die Note "Medientechnische Grundlagen." gestellt habe, habe ich heute eine Rückmeldung bekommen. Mein Widerspruch gegen die Benotung wurde zurückgewiesen.

Der Prüfer hat eine Stellungnahme abgegeben und sieht sich im Recht. Obwohl ich eine andere Meinung habe, so werde ich das Ergebnis akzeptieren. Dennoch würde es mir leichter fallen, hätte sich ein zweiter Prüfer die Prüfung angeschaut gehabt...

Kleiner Trost: Hätte ich diese Note im Modul Multimedia oder Medienkompetenz bekommen, dann wäre es für mich persönlich deutlich schlimmer. Trotzdem hat diese Note meinen Schnitt kaputt gemacht und es wird sehr schwer oder gar nicht möglich sein, dieses Note auszugleichen. Darüber ärgere ich mich sehr.

Nun geht es für mich jetzt erst einmal mit dem Modul "Medienmanagement, -ethik und -pädagogik" weiter. Das Modul besteht aus 6 Studienheften und für die Prüfung gibt es 7 CP. Vielleicht kann ich mit einer guten Note die 4 in "Medientechnische Grundlagen" ein bisschen ausgleichen. Aber was mich genau in der Prüfung erwartet weiß ich natürlich nicht.

Aktuell bearbeite ich das Studienheft "Recht in der Medienwirtschaft". Es ist mit knapp 80 Seiten auch das dünstige Studienheft in diesem Modul. *g* Aber dieses Studienheft ist sehr gut und verständlich geschrieben, obwohl ich rechtliche Themen sonst eher langweilig und trocken finde.

 

Bearbeitet von Aramon

13 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Coole sache, der prüfer prüft sich selbst.  Können die ihren Widerspruchsprozess gleich in die Tonne treten.

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vor einer Stunde schrieb Muddlehead:

Coole sache, der prüfer prüft sich selbst.  Können die ihren Widerspruchsprozess gleich in die Tonne treten.


Er hat eine Stellungnahme abgegeben. Allerdings darf und möchte ich aus prüfungs- und urheberrechtlichen Gründen nicht weiter darauf eingehen. Allerdings hätte ich mir gewünscht, er hätte Begründungen für seine Meinungen abgegeben.

Theoretisch kann ich meinen Widerspruch aufrechterhalten. Dies müsste ich dem Prüfungsamt mitteilen. Allerdings weiß ich nicht was dann passiert und irgendwie ist es mir dann auch etwas zu blöd.

Ärgerlich, aber so ist das Leben.

Bearbeitet von Aramon
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Generell kann ich die Haltung verstehen, ging mir ein paar mal ähnlich - da war aber die geschätzte Notendifferenz nicht in dem Ausmaß.

 

Ich finde den Ablauf verwunderlich.

@Wilhelm Büchner Hochschule könnten Sie hier etwas mehr Informationen zum Prozess posten? Oder ist dieser bereits irgendwo dokumentiert?

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vor 3 Stunden schrieb Muddlehead:

Coole sache, der prüfer prüft sich selbst.  Können die ihren Widerspruchsprozess gleich in die Tonne treten.

 

So wie neulich beim Bundesverfassungsgericht. Etwas Unabhängigkeit sollte schon vorhanden sein.

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vor 2 Stunden schrieb KanzlerCoaching:

. Dass der erste Schritt ausschließlich darin besteht, dass der Korrektor eine Stellungnahme abgibt, ist ein bisschen mager, nicht?

 

Ist das woanders auch so?

 

Als erster Schritt ist das durchaus üblich und finde ich auch angemessen, um die Sache nicht gleich zu eskalieren. Vielleicht fällt dem Prüfer ja gleich auf, dass zum Beispiel etwas übersehen wurde und die Note kann korrigiert werden und damit ist die Sache aus der Welt. Diesen Schritt war @Aramon ja aber im Grunde informell schon vorher gegangen.

 

Im zweiten Schritt würde sich dann ja vermutlich eine andere Person mit dem Vorgang beschäftigen und meiner Meinung nach solltest Du, @Aramon, diesen Schritt jetzt auch gehen - sonst hättest Du Dir den ganzen Aufwand doch sparen können mit dem offiziellen Widerspruch.

 

Vermutlich könnte es dann sogar noch eine weitere Eskalationsinstanz geben, aber zumindest diesen Weg des Zweitprüfers würde ich hier wohl gehen, gerade wo Aramon doch die weiter vorhandene Verärgerung deutlich anzumerken ist und die Begründungen immer noch nicht nachvollziehbar erscheinen.

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Dem Prüfungsamt habe ich via Online-Campus geantwortet weil ich einige Aussagen in der Stellungnahme sehr seltsam und widersprüchlich finde.

Ich hoffe bloß, dass die Nachricht auch gelesen wird. Denn auf der "Danke-Seite" stand "Die Nachricht wurde versendet. Die Nachricht wurde als beantwortet markiert."

Bezüglich Ablauf kann ich vielleicht etwas beitragen. Ich habe von der Wilhelm Büchner folgende Nachricht bekommen:

 

Zitat

Zunächst wird der Korrektor aufgefordert, offiziell und schriftlich Stellung zu beziehen, wie er zu der Note kommt und ggf. die Note zu ändern. Kommt es hier zu keiner Einigung, wird das Dekanat Hinzugezogen. Falls dann immer noch Uneinigkeit über die Angemessenheit der Benotung besteht, prüft im dritten Schritt der Prüfungsausschuss die Angelegenheit.

 

Bearbeitet von Aramon
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vor 3 Stunden schrieb KanzlerCoaching:

Ist das woanders auch so?

Ja, dann wenn es keine Einigung gibt geht es aber auch an den Modulverantwortlichen bzw. das Dekanat der ggf auch eine Stellungnahme abgibt und dann an den Prüfungsausschuss, der abschließend entscheidet. So war es zumindest bei meinem Widerspruch an der Apollon.

Bearbeitet von polli_on_the_go
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vor 35 Minuten schrieb DerLenny:

Entweder bekommst Du wertvolles Feedback,

 

Ganz genau darum geht es. Wenn sich in der Arbeit Denk- und  Beurteilungsfehler eingeschlichen haben, dann ist eine 3,7 in Ordnung. Aber dazu sollte es dann auch eine nachvollziehbare Rückmeldung geben, denn schließlich geht es ja um ein Studium und da soll etwas gelernt werden. Das passiert aber nur dann, wenn man die gemachten Fehler benennt. 

 

Dass das bei einer Hausarbeit mehr Zeit erfordert als bei einer Klausur, in der man bei Wissensabfrage klar benennen kann, welche Elemente vorhanden sind und welche fehlen, ist klar. Aber für solche Bewertungen sind die Profs nun mal da. Richtig oder falsch bei Multiple Choice lässt sich auch automatisiert auswerten. Dafür braucht man keine Profs.

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Kurze Info: Ich habe von der Wilhelm Büchner Hochschule eine Antwort bekommen. Es besteht die Möglichkeit, einen schriftlichen Zweitwiderspruch einzureichen. Allerdings möchte ich nicht noch mehr Zeit und Energie in dieses Thema investieren. Solange das Thema weiter in meinem Kopf schwirrt, belastet es mich. Mir fehlt die Zeit und auch die Energie mich auf andere Dinge zu konzentrieren.

Dieses Studium mache ich in meiner Freizeit weil es mir Spaß machen soll. Ich möchte nicht, dass es eine Belastung wird. Stress habe ich genug auf der Arbeit, da möchte ich mich nicht auch privat noch weiter ärgern müssen. Es ist jetzt doof gelaufen und ich habe eine andere Meinung als der Professor. Aber ich möchte dieses Thema endlich aus meinem Kopf haben. Deshalb akzeptiere ich die Note wie Sie ist, bestanden ist das Modul ja irgendwie.  

Das Ziel von diesem Blog-Eintrag war es auch, mit diesem Thema abzuschließen. Durch die Kommentare habe ich mich dazu hinreißen lassen, mich weiter mit diesem Thema zu beschäftigen und der Wilhelm Büchner Hochschule zu schreiben. So saß ich gestern nach Feierabend noch lange an einem Brief und habe verschiedene Quellen recherchiert. Die Zeit hätte ich lieber mit meiner Freundin verbracht wäre zum Sport gegangen oder hätte mich mit meinem Studienheft „Recht in der Medienwortschaft“ beschäftigt.

 

 

 

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Ich kann Ihre Entscheidung gut nachvollziehen. Und vielleicht, ganz, ganz vielleicht kommt der Dozent, um dessen Beurteilung es hier geht, ja in einem stillen Stündchen auf die Idee, sich hier als Gast einzuloggen und diesen Blog zu lesen.

 

Und staunt dann nicht so sehr über Ihre Äußerungen - die finde ich hier sehr sachbezogen -, aber um so mehr über das, was die Leser dieses Blogs zum Thema meinen. Wäre ja auch nicht schlecht, nicht wahr?

 

😉

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