SRH und Inklusion
Gestern führte ich ein telefonisches Beratungsgespräch mit der Inklusionsbeauftragten, um die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs zu besprechen.
Das Gespräch verlief sehr angenehm und wohlwollend.
Im Gegensatz zur IU bietet die SRH die Möglichkeit, die Prüfungsform auf Antrag individuell zu ändern und dabei die Einschränkungen zu berücksichtigen. Bei der IU war dies, trotz Nachteilsausgleich, nicht möglich.
Aufgrund meines Post-COVID-Syndroms und der damit verbundenen Ausbildung von ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) sowie der Komorbidität, unter anderem einem posturalen orthostatischen Tachykardie-Syndrom (POTS), bin ich aktuell nicht in der Lage, an Online-Klausuren / Präsenzklausuren teilzunehmen.
Ich fülle dazu einen Antrag auf, meine im Antrag gemachten Angaben muss noch ein Facharzt belegen, dann geht es in den Prüfungsausschuss und die Prüfungsform "Klausur" wird vermutlich angepasst.
Ich bin gespannt, es betrifft im gesamten Studium exakt eine Klausur.
Bearbeitet von rothfuchs
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