Beratung und Begleitung in der Sozialen Arbeit
"Hilf mir, es selbst zu tun"
Zitat von Maria Montessori
Ein Zitat von Maria Montessori, Ärztin und erste Reformpädagogin und Mitbegründerin der Montessori-Pädagogik bei Kindern mit Behinderung, welches die Leitidee und die Handlungsmaxime der Sozialen Arbeit, nämlich der "Hilfe zur Selbsthilfe" zum Ausdruck bringt. Damit die sozialpädagogischen Fachkräfte bei ihren Adressaten / Klienten "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten können, ist es erforderlich, dass diese beraten werden.
Beratung wird dabei als eine professionalisierte Form der helfenden Gesprächsführung aufgefasst (Widulle, 2012, S. 34).Dabei nimmt die klientenzentrierte oder besser gesagt personenzentrierte Gesprächsführung nach Carl R. Rogers vor dem Hintergrund der Hilfeplanung eine zentrale Rolle ein. Auch die Gesprächsführung sollte nach Möglichkeit ressourcen- und lebensweltorientiert erfolgen. Um diesem Aspekt der Lebensweltorientierung Ausdruck zu verleihen, bieten wir unseren Klienten sowohl die Möglichkeit einer aufsuchenden Sozialen Arbeit in der eigenen Häuslichkeit ( Stichwort Niederschwelligkeit) aber auch die Möglichkeit einer Beratung in unseren Büros bzw. Besprechungsräumen an. Dies wird bereits im Vorfeld telefonisch bei der Terminvereinbarung geklärt. Und auch sonst gibt es so einige Dinge, die man in Beratungsgesprächen beachten muss. So muss man beispielsweise bei Menschen mit geistigen Behinderung berücksichtigen, dass diese in ihrer Wahrnehmung und Auffassung anders ausgeprägt sind. Das Stichwort hier lautet beispielsweise "Leichte Sprache" oder "Unterstützte Kommunikation" z. B. durch Teilhabekarten.
Ein Anspruch auf umfassende Beratung über die persönlichen Rechte und Pflichten des Klienten zwecks sozialrechtlichen Ansprüchen und Leistungen leitet sich ebenfalls aus unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern ab. So geht aus dem SGB V, Paragraph 11 hervor, dass "der Kliniksozialdienst die Patienten in sozialen Fragen zu beraten, bei der Einleitung von Rehabilitationsmassnahmen zu unterstützen und Hilfen, die sich an die Entlassung aus dem Krankenhaus anschließen, zu vermitteln" hat. So ähnlich ist auch im SGB IX, Paragraph 106, Absatz 2 aufgeführt, dass beispielsweise die Beratung die persönliche Situation des Leistungsberechtigten, die eigenen Ressourcen, die Hilfsmöglichkeiten im Sozialraum, etc. berücksichtigen soll. Und im Absatz 3 ist von Unterstützung im Hinblick auf die Hilfe bei der Antragstellung, bei der Vorbereitung von Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Gemeinschaft, etc. die Rede.
Je nach Art der Beratung und des Handlungsfeldes unterscheidet sich die sozialpädagogische Beratungsarbeit. Eine Beratung im Handlungsfeld Schule zwischen einem Kind und einem Sozialarbeiter verläuft ganz anders als beim Jugendamt, wo es beispielsweise um eine Erziehungsberatung gehen kann. Komplett anders dagegen wird sich eine Beratung in einer Suchtberatungsstelle gestalten.
Darüber hinaus ist es auch für die eigentliche Beratungsarbeit von Bedeutung, auch den Beratungsauftrag, der Anlass der Beratung, die Rahmenbedingungen, das Beratungsverständnis, u.s.w. zu kennen.Auch ethische Grundprinzipien dürfen von den Beratenden ebenfalls nicht ausser Acht gelassen werden. Aber das Kernstück der Beratungsarbeit steht und fällt durch einen gelingenderen Beziehungsaufbau und - Verhältnis zum Klienten, Stichwort: Co-Produktion.
Zur einer gelingenden und erfolgreichen Beratung tragen auch entsprechende Kriterien sowie ein Kompetenzprofil der Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern aufgeführt sind. Fachkräfte, die bei den Rehaträgern beschäftigt sind, sollten z. B. Fachkompetenz über Krankheitsbilder, Behinderungen und soziale Zusammenhänge von Gesundheit und Krankheit oder über die ICF bzw. des bio-psycho-sozialen Modells mitbringen. Im Hinblick auf die Beratungskompetenz kommt es auf die Körpersprache, auf die Fähigkeit zur Gestaltung einer professionellen Beratungsbeziehung, auf die Grundlagen und Techniken der Gesprächsführung,auf den Umgang mit schwierigen Beratungssituationen, etc. an.
Da die Beratung in der Sozialen Arbeit - unabhängig vom Handlungsfeld- einen relativ großen Rahmen in der täglichen sozialpädagogischen Praxis ausmacht, wurde dies auch an der HFH nicht nur im Rahmen des Moduls "Beratung und Begleitung", sondern insgesamt im Bereich der fachwissenschaftlichen Qualifikation vermittelt. Neben diesem Modul, gehören u. a. auch die Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit mit dazu.
Allein für das Modul "Beratung und Begleitung" sind insgesamt 5 Studienbriefe zu bearbeiten. Folgende Themenbereiche wurden durchgenommen:
SB 1: Dimensionen und Grenzen der Beratung in der Sozialen Arbeit
SB 2: Beratungsprozess, Beratungsbeziehung, Beratungsgespräche
SB 3: Methodische Zugänge der Beratung in der Sozialen Arbeit
SB 4: Reflexion von Beratungsprozessen
SB 5: Qualitätssicherung in der Sozialen Arbeit
Jeder Studienbrief ist ca. 50 - 60 Seiten lang mit Übungsaufgaben nach Kapitelende sowie mit Lösungen am Ende des Studienbriefes. Zusätzlich gibt es immer wieder auch Reflexionsfragen. Für dieses Modul gab es Onlineseminare sowie auch Vorort-Termine, man konnte sich dies selbst aussuchen.
In diesem Modul ist eine Komplexe Übung vorgesehen.
Darüber erzähle ich euch dann im zweiten Teil mehr.
Wünsche allen noch einen guten Start in die neue Woche und verbleibe.
Mit den besten Grüßen
Byana
Bearbeitet von Byana
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7 Kommentare
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