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Die beiden Prüfungsfälle


Unterm Christbaum und Feuerwerk war für mich neben Raclette, Sekt und Mario Party auch intensives Schreiben angesagt 😄 Ein Prüfungsteil läuft nämlich schon in vollem Gange, nämlich der ,,Hausarbeits"-Teil. Zwei Prüfungsfälle (à 29 Seiten) muss ich bis Mitte Januar, spätestens Anfang Februar fertig geschrieben haben. Diese werden intensiv bewertet und werden Teil der mündlichen Prüfung sein. Somit machen sie auch 1/3 der Gesamtnote.

Die Prüfung besteht daraus, zwei echte Therapien vorzustellen. Die beiden Patienten, über die man schreibt, kann man selbst aussuchen. Natürlich anonymisiert. Die Prüfer dürfen nicht erfahren, wer sie sind. Der Fall erhält dann nur eine Nummer, Adressen etc. werden geschwärzt bzw. herausgeschnitten.
Erwartet bzw. empfohlen wird mittlerweile, keine allzuleichten Fälle zu verwenden, über die es kaum was zu sagen gibt. Es sollte nämlich ein ,,interessantes Prüfungsgespräch" (O-Ton) daraus erwachsen. Das bedeutet für mich, dass man sich etwas anderes als "leichte Depression" oder "Angststörung" suchen soll. Denn diese sind sehr gut behandelbar oder oft schnell abgeschlossen. Aus diesem Grund entscheiden sich wohl sehr viele Prüflinge auch dafür. Auch haben viele in der PiA-Zeit eher leichtere Störungsfälle.

Ich persönlich mag es ja, wenn es etwas komplizierter wird 😁. Ich kriege dann meinen Kopf so viel besser da rein. Ich mag auch den Struggle, den man damit zum Teil hat, wenn man über einer Sache tüftelt. Zudem habe ich von Anfang an viele eher komplizierte Störungsbilder aufgenommen.

Aus diesem Grund stelle ich diese zwei Fälle vor :


1. Körperdysmorphe Störung
2. Komplexe posttraumatische Belastungsstörung mit Borderline


Während ich glaube, dass die 1 ganz besonders für das "interessante Prüfungsgespräch" sorgen wird, ist mir die 2 ein besonderes Anliegen. Die Patientin habe ich schon seit 2 Jahren und es bestehen unfassbare Vorurteile und Stigma gegen dieses Krankheitsbild, die sie selbst im Gesundheitswesen erfahren hat. Praktisch jeder hatte sie abgeschrieben. Mein Redebedarf hier ist riesig, und warum das dann nicht nutzen für die mündliche Prüfung?

 

Die Arbeiten sind ansonsten wie eine Master-Arbeit aufgebaut:
Aufbau, theoretischer Teil, praktischer Teil, statistischer Teil mit Monitoring, Modelle etc., eigenes "Finding" innerhalb des Ganzen,  APA, Literaturverzeichnis, Anhänge, martialische bzw. nicht immer nachvollziehbare Anforderungen an Schriftgrößen, Seitenränder usw. etc. pp.


Bis zum Mai muss ich dann 4 weitere Fälle eingereicht haben 🤐 Mit denen habe ich mich noch nicht groß befasst, außer sie auszuwählen. Diese werden aber in aller Regel nicht mal von den Prüfern gelesen, sondern nur vom Institut + Supervisor korrigiert. Deswegen habe ich mit diesen auch weniger Stress. Die anderen 4 Fälle für später werden: 3. Zwanghafte Persönlichkeitsstörung 4. Soziale Phobie mit chronischer Depression 5. Soziale Phobie mit ADHS 6. Generalisierte Angststörung mit narzisstischer Persönlichkeitsakzentuierung.

Aber erstmal haue ich bei den beiden rein, so lange ich noch Urlaub habe 😊 Danach wird es deutlich schwieriger, weil man die Fälle neben der Arbeit + Supervision schreiben muss. 😏Bis zur ultimativen Deadline 1.5. werde ich also vermutlich noch genug Situationen haben, in denen ich mir wünsche, dass der Kaffee einfach aus der Dusche käme. 🥲

Bleibt gesund & haltet zusammen,
LG

Titelbild: Nicole_Broetto/pexels.com

Bearbeitet von Vica

9 Kommentare


Empfohlene Kommentare

lellat

Geschrieben (bearbeitet)

Am 21.12.2024 um 08:44 schrieb Vica:

Die Prüfung besteht daraus, zwei echte Therapien vorzustellen. Die beiden Patienten, über die man schreibt, kann man selbst aussuchen. Natürlich anonymisiert. Die Prüfer dürfen nicht erfahren, wer sie sind. Der Fall erhält dann nur eine Nummer, Adressen etc. werden geschwärzt bzw. herausgeschnitten.

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

1. Muss als Bestandteil der Arbeit der Fall zunächst beschrieben werden, z.B. in Form einer Sachverhaltsschilderung, aus dem alle Lebenssachverhalte des Patienten hervorgehen, auf die im Rest der Arbeit Bezug genommen und zurückgegriffen wird (Lebenslauf, Arztgeschichten, Diagnosen, Leidensverlauf, etc.) ? Diesen Teil vermisse ich in Deiner Aufzählung zum Aufbau der Arbeit (oder habe ihn nicht gefunden). "Die Arbeiten sind ansonsten wie eine Master-Arbeit aufgebaut: Aufbau, theoretischer Teil, praktischer Teil ..."

 

2. Bei der Wahl eines eigenen Falles, könnte sich der Prüfling einen "konstruierten Patienten" ausdenken, in dem er beispielsweise mehrere passenden Patientenfälle aus seiner Erfahrung zu einem "Prüfungsarbeits-Patienten" konzentriert/destilliert. Ist das verboten oder gar erwünscht?

 

3. "... kann man selbst aussuchen.". Das ist also kein Muss? Wie kommt der Prüfling an seinen Fall, wenn er keinen eigenen nimmt?

 

Bearbeitet von lellat
KanzlerCoaching

Geschrieben (bearbeitet)

Während meiner Familientherapieausbildung haben zwei Mitstudenten mangels durchgeführter längerer Therapien sich einen Fall zusammenkonstruiert. Dieser Versuch brach innerhalb kurzer Zeit krachend in sich zusammen, als der Bericht besprochen wurde. 

 

Im Verlauf einer längerfristigen Beratung/Therapie passiert so viel an Interaktion. Das kann man nicht schlüssig so zurechtkonstruieren, dass man darauf in einem Prüfungsgespräch widerspruchsfrei reagieren kann. Und bei den Prüfungen, denen sich Vica stellen muss, geht es ja um viel, nämlich die Approbation. Ich denke, da gucken die Prüfer noch genauer hin als bei einer eher allgemeinen Überprüfung von Lernerfolgen.

 

Ich glaube also nicht, dass etwas Zusammenkonstruiertes aus mehreren Fällen erlaubt ist.

 

Meine Frage @Vica: Die Therapien aus den Prüfungsarbeiten müssen nicht abgeschlossen sein? Müssen sie denn von einer gewissen Dauer sein? Also mindestens x Sitzungen?

Bearbeitet von KanzlerCoaching
Lukas

Geschrieben (bearbeitet)

Klingt nach viel Arbeit aber auch sehr interessant! Ganz viel Erfolg dir 🍀

Bearbeitet von Lukas
Alanna

Geschrieben

Zitat

Bis zur ultimativen Deadline 1.5. werde ich also vermutlich noch genug Situationen haben, in denen ich mir wünsche, dass der Kaffee einfach aus der Dusche käme.

 

Falls dir zwischenzeitlich die Lust vergeht, könntest du alternativ in die Entwicklung und Serienproduktion einer solchen Kaffeedusche einsteigen. Das könnte ein echter Renner werden...! 😁

Vica

Geschrieben (bearbeitet)

vor 1 Stunde schrieb lellat:

 

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

1. Muss als Bestandteil der Arbeit der Fall zunächst beschrieben werden, z.B. in Form einer Sachverhaltsschilderung, aus dem alle Lebenssachverhalte des Patienten hervorgehen, auf die im Rest der Arbeit Bezug genommen und zurückgegriffen wird (Lebenslauf, Arztgeschichten, Diagnosen, Leidensverlauf, etc.) ? Diesen Teil vermisse ich in Deiner Aufzählung zum Aufbau der Arbeit (oder habe ihn nicht gefunden). "Die Arbeiten sind ansonsten wie eine Master-Arbeit aufgebaut: Aufbau, theoretischer Teil, praktischer Teil ..."

 

2. Bei der Wahl eines eigenen Falles, könnte sich der Prüfling einen "konstruierten Patienten" ausdenken, in dem er beispielsweise mehrere passenden Patientenfälle aus seiner Erfahrung zu einem "Prüfungsarbeits-Patienten" konzentriert/destilliert. Ist das verboten oder gar erwünscht?

 

3. "... kann man selbst aussuchen.". Das ist also kein Muss? Wie kommt der Prüfling an seinen Fall, wenn er keinen eigenen nimmt?

 


Du darfst nur einen real existierenden Patienten nehmen, keine konstruierten oder gemischten Fälle :-). Aussuchen kannst du dir selbst, welchen Patienten du nimmst. Es muss aber einer sein, den du selbst behandelt hast. An den Fall kommst du dadurch, dass du ja die Patientenakte hast und auch die letzten Jahre die Sitzungen mit Inhalt dokumentiert hast, welche du über die Abrechnungssoftware der Krankenkasse einsehen kannst.
Und er muss im Verhältnis 1:4 supervidiert worden sein. Der Supervisor, der für den Pat. zuständig war, ist der Erstprüfer und bestätigt die Echtheit. 😊
In die Vorstellung des Patienten fließt sein Lebenslauf, die Diagnostik (mitsamt Scores auf den Tests) und auch die Therapeut-Patienten-Beziehung ist wichtig. Und dazu kommen dann weitere Therapiebausteine: Analyse der Kompetenzen, Selbstkontrolle und Ressourcen, somatischer Befund, Inkongruenzanalyse etc. pp.

 

vor 1 Stunde schrieb KanzlerCoaching:

Meine Frage @Vica: Die Therapien aus den Prüfungsarbeiten müssen nicht abgeschlossen sein? Müssen sie denn von einer gewissen Dauer sein? Also mindestens x Sitzungen?


Es wird empfohlen, dass man mindestens in der Kurzzeittherapie 2 ist (Normaler Ablauf: KZT 1 = 12 Stunden, dann KZT2 = nochmal 12 Stunden, danach ggf. Langzeittherapie ab Stunde 24 = 36 weitere Stunden mit Verlängerungspotential) und da am besten bei der 19.Sitzung, aber auch schon da ist es etwas eng mit einer guten Verlaufsbeschreibung. Habe bei Prüfungsfall 1 jetzt 31 Sitzungen, das passt ganz gut, bei Nr.2 78 Sitzungen 😊

Nein, abgeschlossen müssen die Fälle nicht sein! Wäre natürlich toll, weil man dann noch Katamnese machen mit dem Pat., aber das bekommt kaum jemand hin.
 

vor 19 Minuten schrieb Alanna:

 

Falls dir zwischenzeitlich die Lust vergeht, könntest du alternativ in die Entwicklung und Serienproduktion einer solchen Kaffeedusche einsteigen. Das könnte ein echter Renner werden...! 😁


Willst du vielleicht mit einsteigen?
Habe viele Ideen, auch für ein intravenöses Modell 🤪

Bearbeitet von Vica
Alanna

Geschrieben

vor 9 Minuten schrieb Vica:

Willst du vielleicht mit einsteigen?
Habe viele Ideen, auch für ein intravenöses Modell 🤪

 

Da bin ich sofort dabei! Habe mir mehrere Jahre lang das Büro mit einem Notfallsanitäter geteilt, aber immer vergeblich darum gebettelt, einen Direktanschluss an die Kaffeemaschine zu bekommen...

lellat

Geschrieben (bearbeitet)

Am 3.1.2025 um 13:55 schrieb Vica:

An den Fall kommst du dadurch, dass du ja die Patientenakte hast und auch die letzten Jahre die Sitzungen mit Inhalt dokumentiert hast, welche du über die Abrechnungssoftware der Krankenkasse einsehen kannst.
Und er muss im Verhältnis 1:4 supervidiert worden sein. Der Supervisor, der für den Pat. zuständig war, ist der Erstprüfer und bestätigt die Echtheit.

 

Woher kommt denn der Supervisor? Kommt der aus der Sphäre der Prüfungsorganisation oder ist das ein Kollege ("der für den Pat. zuständig war"), Und bei zweiterem: Was, wenn der Supervisor als Erstprüfer nicht mitmachen will? Oder wenn er sich später überlegt, doch nicht mitmachen zu wollen? Oder hat er keine Wahl? Also, was ist der Supervisor für einer?

Bearbeitet von lellat
Vica

Geschrieben (bearbeitet)

Am 4.1.2025 um 16:31 schrieb lellat:

 

Woher kommt denn der Supervisor? Kommt der aus der Sphäre der Prüfungsorganisation oder ist das ein Kollege ("der für den Pat. zuständig war"), Und bei zweiterem: Was, wenn der Supervisor als Erstprüfer nicht mitmachen will? Oder wenn er sich später überlegt, doch nicht mitmachen zu wollen? Oder hat er keine Wahl? Also, was ist der Supervisor für einer?


Der Supervisor ist ein approbierter Psychotherapeut (einer mit Supervisionsweiterbildung), der die Rechtsverantwortung für deinen Behandlungsfall hat und mit dir den Fahrplan für die Therapie mit dem jeweiligen Patienten aufstellt. Alle 4 Therapiesitzungen musst du ihm einen Besuch abstatten.
Finden bzw. suchen musst du dir den SV selbst. Das kann mal jemand in der Lehrpraxis sein, aber meistens ist das ein externer Therapeut.


Er ist im weitesten Sinne sowas wie ein Ausbildungsleiter. Mit dem Institut hat er einen Vertrag, d.h. er kann eigentlich genauso wenig sagen, dass er keinen Bock mehr hat, dich zu unterstützen, wie das ein Lehrer in der Schule auch nicht so einfach könnte.

Allerdings habe ich erst vor Kurzem live mitbekommen, wie ein Supervisor bei einem Kollegen einen der oben genannten Prüfungsfälle einfach bis zur Deadline nicht korrigiert hat und auch nicht auf die verzweifelten Kontaktversuche des Prüflings reagierte.
Die Deadline bedeutet nämlich, dass du die Arbeit vom Supervisor korrigiert selbst ans Institut schicken musst, die es dann an den Zweitprüfer weiterleiten.
Nun weiß ich allerdings nicht, wie der Fall ausgegangen ist. Wahrscheinlich hat das Institut schon Druck auf den SV gemacht. Wenn die Deadline überschritten ist, kann man aber eigentlich nichts mehr nachreichen, egal wie, und da wird es heißen: Dumm gelaufen, aber bitte anstellen zum nächsten Prüfungstermin 😒

Bearbeitet von Vica
Byana

Geschrieben

Liebe Vica,

 

mich fasziniert dein passend zu den Fällen ausgesuchtes Titelbild, die etwas komplizierterteren, dafür aber umso spannendere Fälle, die Arbeit mit Supervisoren, klingt auf jeden Fall sehr durchdacht. Das man bei den Vorbereitungen nicht ohne Kaffedusche auskommt, kann ich voll und ganz nachvollziehen!Allerdings hört es sich auch nach sehr viel Arbeit an! Ein gutes Gelingen und viel Glück 🍀👍🏻😉!

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