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Widerspruch oder nicht Widerspruch


chillie

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Das ist die Frage, die ich mir aktuell stelle.

Ich brauche 1,5 Punkte ... gefunden habe ich:

2 von 3 Punkte Abzug wegen eines Fehlers, das konzeptionelle Ergebnis ist korrekt.

1 von 1 Punkte Abzug weil daraus der falsch Lösungssatz enstanden ist

2 von 6 Punkten Abzug wegen einem falschen Zwischenschritt bei sonst korrekter Durchführung

Die Frage ist aber, wie lege ich Einspruch gegen die subjektive Bewertung eines Dozenten ein? In der Korrekturrichtlinie steht deutlich, dass der Dozent die Punkte frei vergeben darf, wenn keine eindeutige Zuordnung zu Schritten gegeben ist. Klar bin ich der Meinung, dass dies nur zu 1 Punkt und nicht 2 Abzug führen dürfte - aber wie sinnvoll ist es?

Besonders beim allerletzten Punkt, bei dem ich mir so sicher war, denke ich inzwischen, ihn gar nicht mit anzuführen.

Ich habe in einer Teilaufgabe einen Fehler, der korrekt abgezogen wurde. In der zweiten Teilaufgabe habe ich aber nicht mit dem Fehler weitergemacht, sondern irgendwie das richtige Ergebnis gefunden - obwohl es also absolut korrekt ist, gibt es keine Punkte.

Irgendwie hat der Dozent ja recht ... aber auf der anderen Seite steht kein Lösungsweg in der Musterlösung.

Irgendwo bin ich hin und her gerissen, zwischen meinem Ehrgeiz, der sagt die 1,5 Punkte sind da noch drin und dem Gefühl einfach das 5. Semester ruhen zu lassen und die 2,3 so zu akzeptieren wie sie ist. Denn eines hat das ganze jetzt bewirkt, nun bin ich nur wieder genervt von dem Thema :cursing:

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Empfohlene Kommentare

Hm, ich finde es schwer, hierzu eine Meinung zu formulieren. Aber wenn Du Dich immer noch ärgerst, halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass das Gefühl "hätte ich mal" übrig bleibt, wenn Du keinen Widerspruch formulierst. Also ich denke, ich würde widersprechen, aber in so höflicher Form, dass es nicht als Kritik am Prüfer rüber kommt, sondern eher in dem Sinne, die Punktevergabe nochmals zu überprüfen.

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Wenn es dich so kratzt, dann widerspreche...sonst fuchst dich das die ganze Zeit....!

Ich hab bisher noch nie widersprochen, obwohl ich 2x mit 0,5 Punkten an einer höheren Note vorbeigeschrammt bin und in einem Fall fest mit einer eins gerechnet hat und dann waren es 89,5 Punkte. Aber da es das Grundstudium war hab ich mir gesagt, so what...

Aber im Hauptstudium würde ich schon widersprechen, wenn ich knapp eine bessere Note verpasst hätte und hinsichtlich Korrektur anderer Meinung gewesen wäre. Ich persönlich würde bei einer 2,3 statt einer 2,0 nicht widersprechen, da das Ergebnis sich beidesmal innerhalb derselben Note bewegt..., aber wie gesagt, wenn du dir so viele Gedanken darum machst, probier es doch einfach.....nicht dass du, wenn du später dein Endzeugnis betrachtest denkst - mann hätt ich es doch nur probiert...

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Dass die Notendifferenz eigentlich keinen Anlass zum mäkeln bedeutet ist mir durchaus klar, aber schlussendlich ärgere ich mich vor allem über mich selbst.

Zum einen da ich einen absolut dummen Fehler drin hatte, in dem ich im Betriebskalender der Projektmanagementaufgabe 1,2,3,4,5,7 gezählt hatte und einfach die 6 vergessen habe. Zum anderen habe ich 1 Aufgabe übersehen.

Was mich aber richtig anfuchst, ist die Tatsache, dass der Dozent in den Präsenzen meinte, dass ganz sicher keine grafische Lösung mehr drankommt, er dann aber in der Aufgabe knallhart korrigiert hat. Aber gut - auch hier habe ich den Ärger mir selbst zuzuschreiben, da ich mich eben nur halbherzig vorbereitet habe.

Aber egal - ich habe jetzt den Einspruch geschrieben. Erfolgschance rechne ich mir keine aus ... aber sobald das Teil im Briefkasten liegt ist endlich Ruhe mit dem Thema.

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Aber egal - ich habe jetzt den Einspruch geschrieben. Erfolgschance rechne ich mir keine aus ... aber sobald das Teil im Briefkasten liegt ist endlich Ruhe mit dem Thema.

--> und das Semester auch im Kopf abgehakt ! Das ist doch was :)

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Auch wenn es bereits zu spät ist, ich bekräftige die Idee mit dme Widerspruch. Schaden kann es nicht und mehr als eine Ablehnung werden kann es auch nicht.

Hast du den 3. Teil mit den 2 Punkten Abzug nun mit reingenommen?

Wenn es keine Vorschrift gibt und er frei verteilen durfte, wird das wohl so bleiben. Wäre der Fall anderesrum gewesen (Zwischenschritt richtig aber Ergebnis dann falsch) hättest du für den Zwischenschritt 2 richtige Punkte eingefordert.

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Für den letzten Teil hab ich eine Taschenspielertrick-Begründung gezogen.

Das Teil A nicht nur falsch sonder ganz falsch war konnte ich B nicht falsch sondern nur ganz falsch lösen :blink:

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