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Zusammenfassung "Recht" öffentlich bei Fernstudium-Infos.de


Markus Jung

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So, wie im letzten Blogbeitrag angekündigt, beschäftige ich mich nun mit den für mich spannenden Rechtsgrundlagen.

Das Kapitel 1 war eine Einführung und im Kapitel 2 geht es das erste Mal richtig "zur Sache". Es geht um die Frage, wann es sich bei einem Bildungsangebot um Fernunterricht im Sinne des Gesetzes (also des Fernunterrichtsschutzgesetzes) handelt.

Ich fand es spannend, hier mal Erläuterungen vom Chef der ZFU selbst (Michael Vennemann) zu lesen, die mir auch noch neue Erkenntnisse gebracht haben.

Da das Thema sicher auch für viele Besucher von Fernstudium-Infos.de interessant ist, habe ich aus meiner Zusammenfassung einen Artikel für Fernstudium-Infos.de gemacht.

Das dritte Kapitel geht auf die im Zusammenhang mit dem Fernunterricht beteiligten Institutionen (ZFU, BiBB und KMK) ein. Interessante Hintergründe, eine Zusammenfassung schreibe ich dafür aber nicht. Ergebnis ist im Wesentlichen, dass die ZFU für die Zulassung von Fernlehrgängen zuständig ist - und noch einige weitere Aufgaben und Recht hat.

Als nächstes geht es um einen ganz wesentlichen Punkt: den Fernunterrichtsvertrag. Damit werde ich mich dann also in Kürze intensiv auseinander setzen.

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