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Blog voki

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Angekommen im Studium.


voki

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Nachdem ja nun mit der WINGS alles wunderbar geklappt hat und die Immatrikulation erfolgt ist, war ich nun am 25.09. auf der Auftaktveranstaltung.

Alles gut gelaufen, aber für die Vorgruppen des Campus-Events war ich dann doch wohl etwas zu alt. ;-)

Nun, ich bin rasant in das Studium gestartet, dass schon wegen seiner Online-Ausprägung von anderen Fernstudienformen deutlich abweicht. Die Struktur von TakeLaw ist eben so revolutionär wie gewöhnungsbedürftig. Allerdings extrem logisch aufgebaut und nach etwas Übung gut beherrschbar. Die wesentlichsten Vorteile liegen in den Übungsaufgaben in Kombination mit der Möglichkeit, die Vorlesungen immer und immer wieder anhören zu können. Hier haben sich die Professoren alle nur erdenkliche Mühe gegeben.

Wenn man sich zur Überprüfung der Übungsaufgaben dann durchgerungen hat und dennoch eine "5" kassiert, dann beginnt der Ehrgeiz nach etwaigen Fehlern zu suchen. Bei mir ist es so eine Drittelung von i) Aufgabe nur ungenügend gelesen, ii) Antworten nur ungenügend durchdacht und iii) schlicht nicht gewusst und dann die Vorlesung noch einmal ansehen.

Das Feedback kommt SOFORT. Auch die "Besprechung" kann SOFORT online erfolgen, wobei der nahestehendste Lösungsweg aufgezeigt wird. Ich kann dann meine Antworten mit den Musterantworten vergleichen und konsequent Punkt für Punkt in den Kommentaren nachlesen.

Die Anbindung an JURIS ist nun hergestellt und eine echte Bereicherung. Allerdings ist die Datenbank so extrem umfangreich, dass ich mich gegenwärtig noch zurückhalten muss. Zu viele Informationen sind manchmal eher nachteilig, weil ich ggf. den Blick auf die wesentlichen Elemente durch zu viele Details vernachlässigen könnte.

Achja, ich muss das Lernen wieder lernen. Es fällt mir einigermaßen schwer, mir die Dinge nicht nur in den wesentlichen Informationen (also dem Ergebnis) zu merken, sondern auch z. B. Definitionen auswendig zu lernen. Hier werde ich noch viel üben müssen, damit ich mich an diese Art gewöhne. Bisher musste ich mir nur die groben Inhalte von Schadensersatz merken ("... steht im BGB..."), jetzt muss es dann § 823 I BGB (unerlaubte Handlung) sein. Dazu dann noch die Rechtsgüter aufzählen und erläutern können. Weia. :-)

Ich bleibe aber am Ball und hoffe doch, dass ich die erste Prüfung / Klausur nicht allzu übel in den Sand setze. Wenn ich die ersten beiden Überprüfungen hinter mir habe, dann weiss ich in etwa, was mich in einer solchen Aufgabenstellung erwartet.

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