Zum Inhalt springen

  • Beiträge
    348
  • Kommentare
    1.581
  • Aufrufe
    18.468

Ding - Ding - Ding


HannoverKathrin

219 Aufrufe

... nun klingelt die Kasse !!! :D

Das Finanzamt hat mir heute einen neuen Bescheid für 2009 zugestellt und meine Studienkosten wie in meinem Einspruch beantragt, als Sonderausgaben statt Werbungskosten betrachtet. Somit kriege ich die nächsten Tage nochmal satte 300 Euro zusätzlich zurück.

Yeah ! :thumbup:

7 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Sorry für die (dumme) Frage... Aber wo ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben? Bekommt man also mehr erstattet wenn man die Studienkosten als Sonderausgaben einreicht??

Link zu diesem Kommentar

Das Problem mit Werbungskosten vs. Sonderausgaben ist im Forum häufiger diskutiert worden. Es ist absolut individuell zu betrachten. Bei Sonderausgaben darf ich max. 4000 Euro angeben, bei Werbungskosten unbegrenzt. Meine Werbungskosten ohne Berufsausbildung sind aber sooooo minimal, dass ich lieber die Pauschale von 920 Euro einkassiere und meine 3000 Euro Studienausgaben als Sonderausgaben absetze. Ob und in wie weit die Ansetzung als Sonderausgaben oder Werbungskosten Pflicht bzw. möglich ist, ist jedoch etwas verzickt und natürlich ebenfalls vollkommen individuell zu betrachten.

Das sollte so als schnell geschossene Antwort hoffentlich reichen :)

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden


×
  • Neu erstellen...