Kann man glauben, muss man aber nicht (Recht)
… z.B. "Herr Richter, ich weiß gar nicht, wie der gestohlene Gegenstand in meine Tasche kam.", "Ich habe ihm zwar das Messer in die Brust gerammt, dachte aber nicht, dass das tödlich sei."
Bisher kannte ich nur aus dem Usenet die Juristen-Standard-Antworten (JSA oder JStA), hauptsächlich 1.0: "Das kommt darauf an."
Diese Phrase ist offenbar neu, hat sie unser Richter (Dozent) doch häufig genutzt am Wochenende.
Es wurden Wiederholungen im Hinblick auf die mündliche Prüfung gemacht. v.a. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie Strafrecht.
Das Strafrecht beinhaltete vor ein paar Wochen eine Einführung, vor allem §§ zu Daten ausspähen, abfangen, verändern, Computerbetrug, Computersabotage (Hacking, Phishing) verbotene Schriften (Volksverhetzung, Kinderpornos etc.). Das StGB fand ich persönlich schwieriger zu fassen als Kaufrecht, Urheberrecht, Domainrecht etc. Aber auch der Dozent meinte in der Pause, das sei wahrscheinlich, weil man weniger damit zu tun hat im Alltag. Im Jura-Studium an der Juni würden am Anfang auch viele Mordfälle behandelt als Einstieg ("ein richtiges Gemetzel").
Nebenbei erfuhr ich auch noch Alltagspraktisches aus der Ecke Klatsch und Tratsch, nämlich dass der Münsteraner Gerichtsmediziner Börne aus dem Tatort (Jan-Josef Liefers) einem echten nachempfunden sein soll. Falls das stimmt, hat derjenige es überhaupt gemerkt? Aber rein zeittechnisch kann ich mir schwer vorstellen, dass Gerichtsmediziner neben Leichen begutachten noch Zeit zum Kommissar spielen haben wie in manchen Fernsehserien.
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