Zum Inhalt springen

Abitur bei der SGD

  • Beiträge
    24
  • Kommentare
    114
  • Aufrufe
    3.405

2. Lernpaket eingetroffen


Lawyer

863 Aufrufe

Das ging ja fix: Vorgestern erst bestellt und heute schon da :)

Endlich kann ich mich wieder ans abendliche Lernen machen. Da gewöhnt man sich doch recht schnell dran. Und jeden Tag nur Vokabeln durchmümmeln ist nun wirklich nicht das Gelbe vom Ei. Ich werde also nachher brav die neuen Hefte eintragen und mich beim Durchblättern entscheiden, womit ich anfange.

Gestern war noch ein Brief gekommen, in dem mir geraten wurde, mich an die Buchhaltung zu wenden, wenn ich schneller den Kurs durcharbeite, als die Raten angesetzt sind. Weiß da jemand vielleicht bescheid, was die meinen? Heißt das, monatlich mehr bezahlen? Oder gibt es Verhandlungsspielraum (worüber ich ja nicht unglücklich wäre)? Aber noch bin ich eigentlich unsicher, ob ich mein Tempo tatsächlich halten kann. Bis November wäre die Anmeldung für die Prüfungen im nächsten Jahr. Wahrscheinlich ein unrealistisches Unterfangen?????

10 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Viel Spaß mit dem nächsten Paket! :)

Also monatlich mehr bezahlen, wenn man schneller macht, fänd ich nicht gut. Ich hatte das eigentlich so verstanden, dass man einfach später weiter bezahlt, auch wenn man fertig ist. Also man braucht z.b. nur 24 Monate , muss aber trotzdem 32 Monate zahlen. Bei mir wollten Sie nicht verhandeln als ich fragte...sag uns bescheid, was sie meinen! :thumbup:

Link zu diesem Kommentar

Hallo Lawyer,

als Du mit dem Fernstudium begonnen hast, musstest Du ja vorher einen Vertrag unterschreiben. Eine Kopie vom unterschriebenen Vertrag solltest Du auch mitbekommen haben (wenn nicht, kannst Du ihn ja mal anfordern). Dort steht auch eine geregelte Geldsumme, die Du auf jeden Fall zahlen musst (bei mir sind das EUR 3562,00, also 26 mal EUR 137,00. Wie Du monatlich zahlst bleibt Dir überlassen, auf jeden Fall musst Du zur Vertragserfüllung die volle Summe zahlen. Im Normalfall ist das so empfohlen, dass Du 32 mal EUR 137,00 zahlst, falls nichts anderes geregelt ist, wie eine Vertragsverkürzung von 32 auf 26 Monate bei mir.

Wie Du nun die Summe zahlst, bleibt Dir überlassen. Entweder machst Du es 32 mal EUR 137,00, Du kannst es auch 12 mal EUR 365,33 machen oder 6 mal EUR 730,66 und so weiter. Falls Du es also anders machen willst, musst Du es mit der Buchhaltung vereinbaren. Die Buchhaltung ist die Abteilung, von der das Ferninstitut die Lernhefte kauft, um sie Dir zu schicken.

Du kannst auch (so wie ich) dem Abitur-Leiter sagen, dass Du eine Verkürzung der Lernzeit haben willst, aber trotzdem die monatlichen Ausgaben beibehalten willst. Ich habe mein Lernplan zum Beispiel von 26 auf 14 Monate verkürzt, zahle aber trotzdem 26 Monate lang.

All in all, die Raten müssen also nicht automatisch Deiner Verkürzung entsprechend erhöht werden.

P. S.: ich mache auch die Prüfungen im nächsten Jahr.

Link zu diesem Kommentar

@ichfindekeinennamen

Irgendwie find ich das grad beschiss, dass die SGD zu mir sagt, eine Verkürzung der Zahlungsmonate würde nicht gehen!

Link zu diesem Kommentar

Nee, Beschiss ist das nicht. Die Leistungen, die die SGD erbringt, sind ja grundsätzlich dieselben (also Lieferung des vollen Hefteumfangs plus entsprechender Korrekturen und Vorbereitung auf die Prüfungen). Rein rechnerisch spielt hier ein Zeitfaktor imho keine Rolle.

Ich hatte mich nur über den Hinweis gewundert. Mir ist vollkommen klar, dass die Summe am Ende dieselbe bleibt.

Link zu diesem Kommentar

So wie ich es verstanden hab, nimmt Ichfindekeinennamen doch das komplette Lernmaterial in Anspruch und bezahlt nur 26 Monate?!?

Demnach verstehe ich nicht wo da kein Beschiss sein soll? Das es bei einer Lernverkürzung immer dieselben Leistungen sind ist ja klar, aber dann dürfte es bei einer verkürzten Zahlungszeit nicht die vollen Leistungen geben. Ist jetzt aber auch egal, ich hab den Vertrag schon unterschrieben, Probemonat ist rum und naja immerhin hab ich den Schülerrabatt und spar dadurch schon mal 350 Euro. :)

Link zu diesem Kommentar

Also von anderen Fernlehrgängen und Fernstudiengängen kenne ich es so, dass die monatliche Zahlungsweise vorgesehen ist. Wird nun schneller studiert und entsprechend auch eher das nächste Material angefordert kann es sein, dass man sich verpflichten muss, auch für diese Zeit weiter zu zahlen - also auf sein Kündigungsrecht zu verzichten. Ist das hier vielleicht ähnlich gemeint?

Link zu diesem Kommentar

Hallo Schotte87,

Irgendwie find ich das grad beschiss, dass die SGD zu mir sagt, eine Verkürzung der Zahlungsmonate würde nicht gehen!

dann hat es die SGD vielleicht falsch verstanden. Als ich den Leiter des Abiturkurses informierte, dass ich meine Studienzeit um 12 Monate verringern will (der Material- und Serviceumfang bleibt dabei erhalten!), gab er mir die Empfehlung, meine Zahlungen ebenso um 12 Monate zu komprimieren. Verkürzen dagegen heißt eigentlich, die gesamt zu zahlende Summe der komprimierten Studienzeit entsprechend zu verringern - und das ist ja nicht möglich.

Link zu diesem Kommentar

Hallo nochmal, Schotte87,

So wie ich es verstanden hab, nimmt Ichfindekeinennamen doch das komplette Lernmaterial in Anspruch und bezahlt nur 26 Monate?!?

Ja. Das allerdings wurde noch vor Vertragsunterschreibung vereinbart, im Vertrag ist also 26 mal EUR 137,00 geregelt. Diese Ausnahme darf laut Internetseite der SGD vereinbart werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ich musste dazu das Zeugnis der Fachhochschulreife vorlegen. Ist auch gerecht so, meine ich, denn sonst wäre ich ja zwei Jahre lang sinnlos zur Schule gegangen.

Wer allerdings noch nicht zuvor in der Oberstufe war (d. h. von der 10. Klasse einsteigt), kommt über eine Vereinbarung von 32 mal EUR 137,00, soweit ich es weiß, nicht hinweg.

Link zu diesem Kommentar
Also von anderen Fernlehrgängen und Fernstudiengängen kenne ich es so, dass die monatliche Zahlungsweise vorgesehen ist. Wird nun schneller studiert und entsprechend auch eher das nächste Material angefordert kann es sein, dass man sich verpflichten muss, auch für diese Zeit weiter zu zahlen - also auf sein Kündigungsrecht zu verzichten. Ist das hier vielleicht ähnlich gemeint?

Könnte natürlich auch sein. Aber so etwas würde ich nie tun. Wer weiß denn schon, was alles so passiert, und dann hänge ich in einem Vertrag fest, den ich vielleicht gar nicht voll ausschöpfen kann...

Ich denke, ich halte "die Füße still" und lerne einfach in meinem Tempo weiter. Ein bisschen Reservezeit in petto ist ja vielleicht auch gar nicht so schlecht.

Link zu diesem Kommentar

Bei uns gibt es ähnliche Probleme: wenn man zusätzliche Kurse bucht, die aber erst für später vorgesehen sind, (soll heißen: wenn man die gesamte Dauer verkürzt), muss man irgendein Formular unterschreiben, dass man trotzdem die gesamte Studiengebühr zahlt.

Könnte mir vorstellen, dass das bei euch auch so ist. Daher die Rückmeldung an die Buchhaltung... die SGD erbringt ja ihre volle Leistung (alle Hefte, Korrekturen usw.), und möchte damit sicherstellen, dass du deinen Teil (Gesamtsumme) ebenfalls einhältst.

Es gibt nämlich so Schlauberger, die alles in der Hälfte der Zeit durchpauken wollen, und sich dann wundern, wenn sie die andere Hälfte auch noch zahlen müssen ;) Da du da ja nicht dazu gehörst, brauchst du nichts befürchten. Meld dich doch einfach mal bei der Buchhaltung :)

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden


×
  • Neu erstellen...