Zum Inhalt springen

Blog thommy84

  • Beitrag
    1
  • Kommentare
    8
  • Aufrufe
    465

Der erste Dämpfer schon vor dem Beginn des Studiums...


thommy84

258 Aufrufe

Nach langem, wirklich langem, Hin und Her fiel meine Entscheidung letztlich auf die IUBH. Die Beuth-Hochschule hat denkbar knapp den kürzeren gezogen. Habe mich für den Master General Management eingeschrieben.

Also angemeldet und gewartet... Der Studienvertrag ist dann am Wochenende auch eingetroffen, bis jetzt wirklich alles prima.

Der Studienvertrag muss mit allen nötigen Dokumenten (Bachelorzeugnis, Ausweis, Krankenversicherung...) unterschrieben zurück gesendet werden. Soweit auch alles gut.

Bevor alles zurück geht, habe ich der Studienberatung vorab nochmal eine Frage bzgl. der Anrechnung von bisherigen Studienleistungen gestellt - in der Studien- und Prüfungsordnung sowie den Hinweisformularen zur Anrechnung von Studienleistungen steht zwar alles genau drin, dachte ich, aber nichts da... eigentlich wollte ich nur wissen, ob anrechenbare Studienleistungen die gleichen ECTS-Punkte aufweisen müssen, wie das Fach, welches man sich anrechen lassen will, wenn alle Studieninhalte so gut wie identisch sind. Dachte mir nichts weiter dabei und wartete auf die Antwort - bis sie kam und ich den ersten Dämpfer erhielt.

Studienleistungen aus dem Bachelor können nicht angerechnet werden, da dieser die HZB darstellt. BBäämmm, das hat erstmal gesessen.

Ich meine ist doch aber logisch, das der Bachelor die HZB darstellt - schließlich ist dieser in der Regel Voraussetzung für den Master. Also müsste man theoretisch schon 2 abgeschlossene Studiengänge haben, um sich Studienleistungen anrechnen lassen zu können?!?! Seltsam...

Zumal es in den ganzen Dokumenten so nicht drin steht...wirklich schade!!

Beginnen soll das Studium am 01.07 - mal sehen was noch so für Überraschungen auf mich warten.

Bedient bin ich erstmal, da mein ganzer Plan über 2 Jahre damit vorerst über den Haufen geworfen ist :(:(

8 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Das ist aber i.d.R. eher normal und kein Fakt der IUBH.

Ich glaube mich erinnern zu können, dass auch an der FernUni eine Anrechnung aus dem ersten Berufsqualifizierten Abschluss nicht möglich ist.

Hast Du denn über 180 ECTS erreicht, oder was hattest Du Dir für eine Anrechnung erhofft?

Link zu diesem Kommentar

Ich sehe das jetzt auch als eher normal an, dass ein Bachelor nicht auf einen Master angerechnet werden, wenn dieser als Zulassungsvorraussetzung gefordert ist. In Ausnahmefällen geht das sicherlich, z.B. wenn man einen Bachelor mit 210 ECTS gemacht hat.

Man kann ja durchaus nebenbei auch einzelne Kurse eines Masterstudiums als Zertifikatsstudium gemacht haben. Sowas könnte man sich dann anrechnen lassen. Oder man hat schon mal einen Master machen wollen, aber abgebrochen und will es jetzt noch einmal probieren.

Link zu diesem Kommentar
Das ist aber i.d.R. eher normal und kein Fakt der IUBH.

Ich glaube mich erinnern zu können, dass auch an der FernUni eine Anrechnung aus dem ersten Berufsqualifizierten Abschluss nicht möglich ist.

Hast Du denn über 180 ECTS erreicht, oder was hattest Du Dir für eine Anrechnung erhofft?

Stimmt, in der Regel ist das normal, war mir auch bewusst. Umso mehr hab ich mich gefreut, das dies wohl an der IUBH funktionieren sollte. Hatte mir alles mehrmals durchgelesen und nirgends war etwas zu finden - deshalb dachte ich "Prima".

Nun haben sie einen kurzen Satz hinzugefügt, das aus einem Bachelor nichts angerechnet werden kann. Die Frau von der Studienberatung hatte auch gesagt, das sie es gleich ändern werden.

Link zu diesem Kommentar

Der Bachelor und Master sollen zusammen 300CP ergeben , wenn der Bachelor 180CP brachte, kann bei maximal 120CP für den Master keine Anrechnung erfolgen. Falls der Bachelor 210 CP oder mehr brachte, "kann" es eine Anrechnung geben, war bei mir so der Fall es wurden 25CP anerkannt.

Link zu diesem Kommentar

Hallo thommy,

tut mir leid, dass wir deine Planung durcheinandergebracht haben aber das sind rechtliche Regelungen an denen wir nicht rütteln können. D.h. wir dürfen Leistungen, die als zentrale Zugangsvoraussetzung zu einem Studiengang gelten, generell nicht anrechnen.

Wenn also jemand z.B. kein Abitur aber eine Ausbildung und Berufserfahrung hat, dann können wir ihn zum Bachelorstudium zulassen aber keine Leistungen anerkennen (da Ausbildung und Berufserfahrung die HZP darstellen).

Hat jemand ein Abitur (und damit die Hochschulzugangsberechtigung) und eine kaufmännische Ausbildung, könnten wir hingegen Leistungen aus der Ausbildung anerkennen.

Dasselbe gilt eben für den Master der einen ersten Studienabschluss erfordert.

Insofern hoffe ich (und gehe davon aus), dass das die einzige negative Überraschung deines Studiums bleibt. Und ich drücke dir die Daumen, dass du es doch in zwei Jahren schaffst :).

Besten Gruß,

Philipp

Link zu diesem Kommentar

Blick nach vorn! Das wird bestimmt trotzdem gut werden! Freu mich auf jeden Fall, dass du dich auch für die IUBH entschieden hast! :)

Link zu diesem Kommentar
Der Bachelor und Master sollen zusammen 300CP ergeben , wenn der Bachelor 180CP brachte, kann bei maximal 120CP für den Master keine Anrechnung erfolgen. Falls der Bachelor 210 CP oder mehr brachte, "kann"[/b'] es eine Anrechnung geben, war bei mir so der Fall es wurden 25CP anerkannt.

Ich weiß und das ist bzw. war mir auch bewusst, umso überraschter war ich, als ich keinen anderen Vermerk gelsen hatte, das dies nicht funktioniert.

Link zu diesem Kommentar

Naja, jetzt egal - es gibt schlimmeres. So kann ich das, was ich anrechnen wollte, nochmal wiederholen :)

Schade nur, das ich damals immer ne 1, hatte :blink:

Nun gut, werd mir die Tage dann nen neuen Plan bauen :)

Dabei bin ich logischerweise trotzdem und seit zukünftig nicht genervt, aber ich stelle einfach zu gerne Fragen ;)

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden


×
  • Neu erstellen...