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Blog Jones

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Deutsches Recht gegen Österreichisches Recht


Jones

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Mir ist gerade bewusst geworden das in allen SB das deutsche Recht als Grundlage dient. :confused: Für mich ist das natürlich jetzt nicht gerade von Vorteil da ich, besonders im Arbeitsrecht, eigentlich nur mit dem österreichischem Recht zu tun habe.

Wieviel Rechtsgrundlage ist im Studium vorhanden? Denkt ihr das es problematisch wird das deutsche Recht anzuwenden wenn man hauptsächlich mit dem österreichischem arbeitet....?! :confused:

Zu Erklärung: ich bin in einer österreichischen Firma im Personalwesen tätig - mache die gesamte Personalverrechnung für über 400 Mitarbeiter. Zusätzlich bin ich für alle Arbeitsrechtssachen zuständig. Ich arbeite somit sehr viel mit Gesetzen.

Andererseits ist es vl. auch nicht so falsch sich das deutsche Recht anzueignen da wir einem deutschen Mutterkonzern entspringen... :)

Anscheinend sollen die österreichischen Rechts-SB online sein.....

3 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Du triffst auf Wirtschaftsprivatrecht und Arbeitsrecht im normalen Studium und kannst einen Rechtsschwerpunkt auf öffentlichem Rest, Privatrechtsvertiefung und Europäischem Recht im Hauptstudium wählen.

Soweit ich weiß stellt die HFH einen nicht prüfungsrelevanten SB bei WPR zur Verfügung, welcher die Unterschiede zum österreichischen Recht aufklärt.

Ansonsten gibt es natürlich noch in VWL (VWT und WIP) Ansatzpunkte, welche sich auf das Deutsche Recht beziehen.

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Nicht zu vergessen STL (Steuerlehre) ;) Da hatten wir nämlich auch eine Kommilitonin aus Österreich drin sitzen.

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Also bei Steuerlehre weiß ich das es da Unterschiede zum österreichischem Recht gibt.... bei den anderen ist dann fraglich in wie weit hier Unterschiede zu vermerken sind..... hmmm... naja sollte mich nicht daran hindern das nun durchzuziehen..... :)

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