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...unbedenklich!


Christian383

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Heute habe ich endlich meine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der alten Uni bekommen. Leider reichte der HFH eine einfache Exmatrikulationsbescheinigung ohne Angabe vom Grund meiner Exmatrikulation nicht. Ich brauchte eine Bescheinigung vom Prüfungsamt, aus der hervorgeht, dass ich damals keine Prüfung endgültig nicht bestanden habe (also falls 3x durchgefallen). Ist vielleicht für den ein oder anderen interessant...

Wahrscheinlich wäre das aber nur in Fächern wie Mathe relevant gewesen, da diese sich in beiden Studiengängen finden.

Den Techniker brauche ich zwar nicht für die Zulassung zum Studium, dennoch bin ich froh, dass die Prüfung gut gelaufen ist. Habe zwar noch kein endgültiges Ergebnis, nach den bisher bekannt gegebenen Teilergebnissen habe ich aber mit Sicherheit schon bestanden :)

Super Sache!

Viele Grüße

Christian

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