Erkenntnisse ;-)
1. Sonstiges, die Vorlesung und Uni betreffend
2. Erkenntnisse aus dem BGB
1. Sonstiges, die Vorlesung betreffend
a) Unser Prof. ist Fußball-, insbesondere Gladbach-Fan:
- (Zur Bewertung der Klausur) Tja, bei 200 Klausuren und dem hohen Stapel... da kommt es auch darauf an, ob Gladbach gewonnen hat...
- Sie kommen schon noch dran, so provozierend, wie Sie mit Ihrem Bayern-Trikot da sitzen.
- (Zu Bayern-Fan) Ist das nicht langweilig? Nie zittern müssen?
Kaum 100 Meter hinter dem langen Gebäude auf der anderen Seite meines Stamm-Parkplatzes befinden sich mindestens zwei Bistros, eine Fahrschule (?), eine Krankenkasse, die ASTA und noch mehr.
c) Der Parkplatz „Ost“ ist viel näher am Hörsaal als der bekannte Parkplatz „West“.
d) Ich weiß nun dank zweier Mitstudentinnen nicht nur, wo man also türkische Pizza und Döner essen kann während der Pause, sondern auch, wie Melonen-TicTacs schmecken, gerne in Kombination mit Joghurette.
e) Der Milchkaffee in der Cafèteria schmeckt gut und ist sehr heiß (meine Zunge hat es noch stundenlang gespürt).
f) Mein BGB sieht inzwischen auch so aus wie das derjenigen, über die ich mich am Anfang lustig gemacht habe (Post-its und Markierungen).
g) Lidl hat offenbar ein Notebook mit Vista verkauft mit einem Virenscanner, der nicht unter Vista läuft und dieses zum Absturz bringt, und ein Bekannter eines Mitstudenten hat es gekauft.
2. Erkenntnisse aus dem BGB (nicht klausurrelevant)
- Kinder müssen Eltern im Haushalt helfen
Hier lesen ja auch Leute, die Kinder haben (dieser § scheint unserem Prof. sehr zugesagt zu haben):
§ 1619: „Das Kind ist, (...), verpflichtet, (...) den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“
Nach Herumblättern im BGB befürchte ich, dass schon seltsame Klagen vor Gericht gelandet sein müssen, damit bestimmte §§ im Gesetz aufgenommen wurden:
§ 1314 (2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn ...
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand; (Al Bundy?)
(...)
4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist; (Meine Güte...)
5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen. (1353: ...wird auf Lebenzeit geschlosssen...)
Richtig pervers wird es dann bei §§, die sich um das liebe Geld drehen, da merkt man mal wieder, wie verrückt die Welt ist.
7 Kommentare
Empfohlene Kommentare
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden