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Erkenntnisse ;-)


Susanne Dieter

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1. Sonstiges, die Vorlesung und Uni betreffend

2. Erkenntnisse aus dem BGB

1. Sonstiges, die Vorlesung betreffend

a) Unser Prof. ist Fußball-, insbesondere Gladbach-Fan:

- (Zur Bewertung der Klausur) Tja, bei 200 Klausuren und dem hohen Stapel... da kommt es auch darauf an, ob Gladbach gewonnen hat...

- Sie kommen schon noch dran, so provozierend, wie Sie mit Ihrem Bayern-Trikot da sitzen.

- (Zu Bayern-Fan) Ist das nicht langweilig? Nie zittern müssen?

B) Kaum 100 Meter hinter dem langen Gebäude auf der anderen Seite meines Stamm-Parkplatzes befinden sich mindestens zwei Bistros, eine Fahrschule (?), eine Krankenkasse, die ASTA und noch mehr.

c) Der Parkplatz „Ost“ ist viel näher am Hörsaal als der bekannte Parkplatz „West“.

d) Ich weiß nun dank zweier Mitstudentinnen nicht nur, wo man also türkische Pizza und Döner essen kann während der Pause, sondern auch, wie Melonen-TicTacs schmecken, gerne in Kombination mit Joghurette.

e) Der Milchkaffee in der Cafèteria schmeckt gut und ist sehr heiß (meine Zunge hat es noch stundenlang gespürt).

f) Mein BGB sieht inzwischen auch so aus wie das derjenigen, über die ich mich am Anfang lustig gemacht habe (Post-its und Markierungen).

g) Lidl hat offenbar ein Notebook mit Vista verkauft mit einem Virenscanner, der nicht unter Vista läuft und dieses zum Absturz bringt, und ein Bekannter eines Mitstudenten hat es gekauft.

2. Erkenntnisse aus dem BGB (nicht klausurrelevant)

- Kinder müssen Eltern im Haushalt helfen

Hier lesen ja auch Leute, die Kinder haben (dieser § scheint unserem Prof. sehr zugesagt zu haben):

§ 1619: „Das Kind ist, (...), verpflichtet, (...) den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“

Nach Herumblättern im BGB befürchte ich, dass schon seltsame Klagen vor Gericht gelandet sein müssen, damit bestimmte §§ im Gesetz aufgenommen wurden:

§ 1314 (2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn ...

1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand; (Al Bundy?)

(...)

4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist; (Meine Güte...)

5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen. (1353: ...wird auf Lebenzeit geschlosssen...)

Richtig pervers wird es dann bei §§, die sich um das liebe Geld drehen, da merkt man mal wieder, wie verrückt die Welt ist.

7 Kommentare


Empfohlene Kommentare

2. Erkenntnisse aus dem BGB (nicht klausurrelevant)

- Kinder müssen Eltern im Haushalt helfen

Das gefällt mir gut. Aber, wenn sie nichts machen wollen, machen sie nichts. Da hilft mir auch kein BGB!

Jetzt habe ich den ersten Teil versehentlich gelöscht. Da stand: Die Ehe kann aufgehoben werden, wenn...

5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen. (1353: ...wird auf Lebenzeit geschlosssen...)

Wie geht das denn? Wenn die Leute sich einig waren, dass sie keine Verpflichtung im Sinne von § 1353 eingehen, dann gibt es doch gar keine Ehe bzw. Treffen vor dem Standesamt? Oder gibt es Eheschliessungen ausserhalb des "Lebenslänglich" bzw. ...wird auf Lebenzeit geschlossen...? Ich muss jetzt im BGB gucken gehen, was weiter darüber geschrieben steht...

Viele Grüsse

Zippy

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"4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist; (Meine Güte...)"

Tja, schon bei mancher Hochzeit stand hinter dem Bräutigam der Brautvater mit seinem Freund Schrotflinte :-)

"Wollen Sie die Braut lieben, ehren...... oder Kaliber 12"

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Punkt 4 ist doch leicht überholt. Das war viell. zu den Zeiten, als die Leute noch heiraten mussten, weil die Braut schwanger war. Aber für die heutige Zeit ist das doch eher unverstellbar. Oder nur für mich?

Zippy

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Tja, Theorie und Praxis sind nicht immer identisch, wie in anderen Fällen eben auch.

Zippy: Auch heute heiraten noch viele, wenn ein Kind unterwegs ist. Und wenn es schon mal da ist und lesen kann, kann man ihm gleich den § 1619 vorlesen, vielleicht flößt es ja Angst ein. Ist schon interessant, dass selbst Kindern schon Pflichten im BGB auferlegt werden, wo der Minderjährigenschutz sonst so hoch steht.

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Auch heute heiraten noch viele, wenn ein Kind unterwegs ist.

Dazu kann ich nur sagen: Selbst Schuld. ;)

Eher lesen die Kinder den Eltern den Taschengeldparagraphen (§110) vor, als die Eltern den Kindern, welche Pflichten sie laut BGB haben.

Ich müsste allerdings nachgucken, ob der noch aktuell ist. So oft ändert sich im Gesetz aber nichts, also dürfte es den noch geben...

Viele Grüsse

Zippy

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Den § 110 gibt es noch, aber Änderungen und Ergänzungen kommen doch oft genug vor. 2002 hat man laut unserem Prof. das halbe BGB umgebaut, und es kommen immer mehr neue EU-Richtlinien, die umzusetzen sind. Ich habe bei einigen §§ dabeistehen, dass sie (noch) europarechtswidrig sind.

Kinder und Heirat: Ich wollte nie Kinder, aber wenn, dann eher mit Trauschein. Nicht, weil ich plötzlich katholisch geworden bin, sondern weil ich denke, dass es einfacher ist, wenn ein Kind Mutter und Vater hat und auch wegen der Finanzen. Klar kann eine Ehe auch geschieden werden, aber ich käme nie auf die Idee, direkt als Alleinerziehende starten zu wollen.

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Gut. Hier sollte ich etwas differenzieren:

Ich würde nicht nur wegen eines Kindes heiraten. Für Kinder ist es sicher besser Mutter und Vater zu haben.

Kinder bereichern Dein Leben, schenken Dir Glücksmomente, die Du sonst nirgendwo bekommst. Allerdings: Kinder kosten auch Geld, Zeit und Nerven. Die Medaille hat ja immer zwei Seiten. ;)

Viele Grüsse

Zippy

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