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Klausurrelevante Themen und Fälle


Susanne Dieter

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In den letzten vier Vorlesungen haben wir u.a. einige Fälle, die so auch in der Klausur vorkommen könnten, bearbeitet.

Wen es interessiert, was an einer VWA in der ersten Klausur vorkommen kann, hier eine Aufstellung:

Rechtsgeschäftslehre, Vertragsschluss, Irrtum, Anfechtung, Minderjährigenrecht, Stellvertretung, Zustimmung, Überblick Kaufrecht, Übereignung beweglicher Sachen, Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Prokura HGB

Ich habe zur Vorbereitung versucht, Fälle zu bearbeiten und habe gemerkt, dass zwar die Richtung stimmt, ich aber teilweise zu schnell gedacht habe. Die §§ 932 und 935 zum nicht möglichen gutgläubigen Erwerb eines Diebesgutes habe ich gefunden, aber den § 929 (Einigung und Übergabe) übersprungen. Da muss ich wohl noch etwas nacharbeiten, aber ich schaue der Klausur gelassener entgegen als der Programmierung-Klausur, zumal ich durch jahrelanges meist stilles Lesen der Usenet-Gruppe de.soc.recht.misc schon einiges wusste...

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