Klingt nach Zweitausbildung? Abgelehnt!
Das ist die offiziell Antwort der Staat. Ich bekomme kein Gebärdensprachdolmetscher unterstützt. Fertig. Aus. Basta!
Begründung:
Sehr geehrter Herr Herb,
das Integrationsamt Bayern fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber können hierbei auch finanzielle Hilfen erhalten.
Bei Förderungen an schwerbehinderte Menschen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten sind grundsätzlich nur behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei Fortbildungen (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, spezielles Unterrichtsmaterial, Begleitperson etc.) förderfähig. Einzige Ausnahme können hier Fortbildung sein, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten (z.B. EDV Kurse für sehgeminderte und blinde Menschen). Nicht gefördert werden jedoch regelmäßig diejenigen Kosten, die durch die Fort- oder Weiterbildung selbst entstehen (z.B. Kursgebühren). Sinn und Zweck dieser Verfahrensweise ist es, schwerbehinderte Menschen im Berufsleben weder schlechter noch besser zu stellen als andere, nicht behinderte Menschen, die eine Fortbildung machen. Eine weitere Voraussetzung wäre zudem, dass die Fortbildungsmaßnahmen im konkreten Zusammenhang mit einem vorhandenen Arbeitsplatz stehen und die Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt wird.
Grundsätzlich können auch Hilfen zum beruflichen Aufstieg erbracht werden, der berufliche Aufstieg muss aber auf den bisher ausgeübten Beruf aufbauen (z. B. die Altenpflegehelferin zur Altenpflegerin, der Geselle zum Meister). Keinesfalls förderfähig sind behinderungsbedingte Mehrbedarfe bei Zweitausbildungen oder Umschulungen in andere Tätigkeiten.
Der von Ihnen erlernte Beruf Fertigungsmechaniker ist grundsätzlich nicht Zulassungsvoraussetzung für den von Ihnen angestrebten Bachelor-Studiengang Mechatronik. Nach erfolgreichem Abschluss dieses grundständigen Studiengangs hätten Sie als studierter Mechatroniker die Befähigung zur Ausübung eines anderen Berufes, als des bisherigen, erlangt. Eine solche Zweitausbildung ist jedoch im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Hilfe zum beruflichen Aufstieg nicht förderbar.
Aufgrund Ihrer Schilderung sehen wir eine Fördermöglichkeit durch das Integrationsamt als nicht gegeben. Wir bedauern Ihnen keine günstigere Rückmeldung geben zu können.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ich weiß nicht mehr, was ich Zukunft machen soll. Ich könnte Dolmetscher ja selber bestellen, aber es kostet fürstlich, so dass es sowieso unbezahlbar wird...
Kostet ein Gebärdensprachdolmetscher:
jede angefangene Stunde kostet 40€ bis 45€ plus Fahrkosten!
Es gibt aber Regel, dass ab 1,5h Einsatz zwei Dolmetscher anwesend sein sollen.
Also für Mathematik 1-Rep dauert 3h (4x45min). Also müsste ich zwei Dolmetscher bestellen.
2x40€x3 macht insgesamt 240 € plus Fahrkosten. Das nur für eine Rep.
Wenn ich mal an Einführungsveranstaltung (3 Tage) denke...
Damit wäre es teuersten Ausbildung meines Lebens... Also beste Weg wäre Studium abzubrechen.
Oder ich bin auf jede Unterstützung durch Kommilitonen angewiesen.
Für Kolloquium als Abschlussarbeit wäre ich bereit die Summe komplett zu tragen um Abschluss zu gelangen.. Aber während der Studiumzeit (3,5 Jahre)...
Ich weiß nicht mehr...
13 Kommentare
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