Benötigen MOOCs eine ZFU-Zulassung?
Wie viele andere Fragen rund um MOOCs lässt sich auch die Frage nach der ZFU-Zulassungspflicht für MOOCs nicht mit einem klaren "ja" oder "nein" beantworten. Dies liegt vor allem daran, dass es verschiedene Arten von MOOCs gibt, die unterschiedlich gestaltet sind.
Im Wiki zum MMC13 gibt es einen sehr ausführlichen Beitrag zur ZFU-Zulassung, der zu einem großen Teil von Dörte Giebel verfasst wurde, die schon seit vielen Jahren in Sachen Fernunterricht unterwegs ist. Ich selbst habe den Artikel auch in einem kleinen Punkt zu den Hobby-Kursen ergänzt und werde beobachten, wie er sich weiter entwickelt.
Kurzgefasst müssen die gleichen Kriterien geprüft werden, die auch für andere Weiterbildungen untersucht werden müssen:
1. Gibt es einen Vertrag?
2. Ist das Angebot kostenpflichtig?
3. Wird überwiegend über die Distanz gelernt/gelehrt?
4. Findet eine Lernerfolgskontrolle statt?
Da alle vier Kriterien erfüllt sein müssen, fallen die bisher in Deutschland angebotenen Kurse nach meiner Einschätzung nicht unter die ZFU-Pflicht, da die Angebote ohne formellen Vertrag angeboten werden (teilweise ist ja eine Teilnahme sogar ohne Anmeldung möglich) und die Kurse kostenfrei sind. Das Kriterium "Distanz" hingegen dürfte meist erfüllt sein, sofern nicht komplett mit Live-Onlinevorlesungen gearbeitet wird. Eine Lernerfolgskontrolle/Betreuung gibt es bisher allenfalls in Ansätzen.
Im Moment gibt es im Bereich MOOCs aber viele Entwicklungen und bei einigen Überlegungen (zum Beispiel Prüfungen kostenpflichtig unter Aufsicht anzubieten, was dann sicherlich auch einen Vertrag in irgendeiner Form erfordern würde) kann ich mir gut vorstellen, dass dadurch eine ZFU-Zulassungspflicht entstehen könnte. Daran merkt man dann auch, dass MOOCs (vor allem xMOOCs, bei denen die Wissensvermittlung im Mittelpunkt steht) vom Konzept des Fernunterrichts manchmal gar nicht so weit entfernt sind.
Zu überlegen ist dann auch immer noch, ob es sich nur um einen reinen Hobby-Kurs handelt, für den dann allerdings (wenn die sonstigen oben genannten Kriterien erfüllt sind) immer noch eine ZFU-Registrierung statt einer Zulassung anfallen würde.
Der o. g. Wiki-Eintrag kommt dann auch zu dem Fazit:
Erst wenn die Betreuung und Lernerfolgskontrollen im Rahmen eines MOOCs kostenpflichtig angeboten werden, muss über einen Antrag auf Zulassung bei der ZFU-Zulassung nachgedacht werden.
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