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11 von 40...


chryssi

431 Aufrufe

... Seiten sind bis gestern Abend in der Rohfassung zu Papier gebracht.

Das Schreiben ging relativ gut von der Hand, zuerst hatte ich befürchtet, dass mir grade der (langweilige) Theorie-Teil zu Beginn der Arbeit deutlich mehr Schwierigkeiten bereiten würde.

Nationale und europäische Vorschriften zur Exportkontrolle, was gilt wann, für welche Güter, welches Land? Wie verhalten sich die beiden zueinander, was steht wo? Wer ist am Exportkontrollprozess noch beteiligt, was ist ein Kontrollregime?

Fragen über Fragen und als wäre das alles nicht schon kompliziert genug gab es pünktlich zum Starttermin meiner Arbeit auch noch eine große Novelle in AWG und AWV, die mir die aus der täglichen Arbeit gewohnten Informationen durcheinander schmeißt.

Von Vorteil ist, dass ich durch die intensive Beschäftigung mit der Materie die Änderungen in den Rechtsgrundlagen schon gut drauf habe, im Gegensatz zu meinen Kolleginnen.

Irgendwas Gutes muss es ja haben.

Der Nachteil ist schlichtweg, dass mir ein Großteil meiner Literatur nichts mehr nutzt. Die bezieht sich noch auf die alten Verordnungen und so schnell schreibt dazu keiner etwas Neues...

Da muss ich die Tage mit meiner Betreuerin drüber sprechen, das Internet ist da einfach das schnellere Medium. Ich kann ja nicht meine Arbeit auf Eis legen, bis die ersten Autoren sich in Papierform dem Thema gewidmet haben.

Typisch, kaum schreibe ich meine Arbeit, reformieren die mal eben das deutsche Außenwirtschaftsrecht, das nenn ich Timing...

7 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Ohje, das klingt irgendwie nach Worst Case Szenario mit den Änderungen. :ohmy:

Vielleicht kann man das ja in die Gliederung noch einbauen, also die Arbeit auf dem alten Stand schreiben und dann noch Änderungen 2013 als extra Kapitel?

Über welches Thema schreibst du eigentlich? ;)

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Das klingt nach Worst Case. Richtig!

Das klingt für die Auseinandersetzung mit der Materie allerdings auch ungeheuer spannend. Eben WEIL es noch nichts Neues gibt.

Ließe das Problem sich nicht lösen, indem Sie auf die vergangenen Regelungen Bezug nehmen (und damit zeigen, dass Sie die Literatur gelesen haben) und für die Zukunft daraus abgeleitet Vermutungen aufstellen? Im Augenblick kann ja keiner das Gegenteil beweisen.

Wobei schon wichtig wäre zu wissen, worüber Sie schreiben!

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Mein Thema sind Dual-Use-Güter im Außenhandel. Ich möchte ein Konzept für ein innerbetriebliches Exportkontrollsystem für unsere Firma erarbeiten.

Dazu soll es schon auf den neuen Gesetzen basieren. Zum Glück ist es so, dass viele nationale Vorschriften weggefallen sind, die es so jetzt nur noch im Europarecht gibt. Also wird es von der Abwicklung her einfacher. Spannend ist es Fr. Kanzler, das ist absolut richtig. Vor allem bringt es mir für meine tägliche Arbeit sehr viel!

Mir bereitet mehr die Tatsache Kopfzerbrechen, dass meine Literatur jetzt sehr "Internetlastig" aussehen wird, einfach weil es das schnellere Medium ist. Die Aussagen in meinen Büchern sind nicht grundsätzlich falsch geworden, aber die Quellen auf die sich die Autoren beziehen haben sich größtenteils geändert, weil auch die § und Anhänge überarbeitet worden sind. Das bedeutet für mich größeren Rechercheaufwand.

Aber ich habe mir schon überlegt, dass ich ein Unterkapitel einbaue, in dem ich die Novelle erläutere und die Veränderungen erkläre, die sie mit sich bringt. Dann habe ich später die Chance, Zitate sinngemäß aus den "alten" Büchern zu verwenden und eine Anmerkung der Autorin dazusetzen, dass es sich um ein Zitat aus der Zeit vor der Novelle handelt. Wenn ich dann die neue Rechtsquelle dazu habe, sollte das machbar sein.

Damit zeige ich, dass ich mich mit beiden Versionen der Literatur beschäftigt habe.

(So die Hoffnung!)

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Das hört sich für mich als ein guter Weg an.

Ist es bei dem Konzept für ein innerbetriebliches Kontrollsystem nicht möglich, vorläufige Aussagen zu formulieren? Ich meine, irgendwie müssen ja alle die Zeit überbrücken, bis die neuen Regelungen dann auch in der Literatur verarbeitet sind.

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Die Regelungen des Systems an sich haben sich (nach meinem ersten Erkenntnisstand) nicht bis kaum verändert.

Es geht mehr um die rechtlichen Grundlagen, auf die dann wiederum das Kontrollsystem aufbaut.

Einen ähnlichen Gedanken, wie Ihren Vorschlag mit den vorläufigen Aussagen Frau Kanzler habe ich auch schon in Erwägung gezogen und bin gespannt, wie meine Betreuerin die Situation einschätzt. Ich denke, alles wird gut, solange mein Vorgehen mit ihr abgesprochen ist.

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