Zum Inhalt springen

Rechtsfrage: EU-Rente und Studium FH (Online)


Braetzi

Empfohlene Beiträge

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sagt man.

1. Wie sieht das in Deutschland als Behinderter aus (2.in NDS)? PS: 50%GdB

3. Darf man als Frührenter (wegen voller Erwerbunsfähigkeit) studieren? Wenn ja wie? PS: Ich darf jeden Tag 3 Stunden arbeiten gehen, gleiches gilt dann auch für Lerntempo. Lesen gehört nicht dazu!

4. Bitte keine Kommentar zu Studiengebühren, bezahle ich gern.

Studiengang soll Medieninformatik (FH Emden, Virtuelle FH) sein! Meine Mutter meint das geht nicht!

Beste Grüße Jürgen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hallo Jürgen,

warum soll es nicht gehen? Frag doch mal direkt bei der Hochschule an, ob es da irgendwelche Probleme gibt. Ich wüsste im Moment nicht, was gegen ein Studium spricht. Und gerade ein Fernstudium ist da ja auch ideal, weil es sehr flexibel ist und Du Dein Lerntempo weitgehend frei bestimmen könntest.

Viele Grüße

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3. Darf man als Frührenter (wegen voller Erwerbunsfähigkeit) studieren?

.....

Meine Mutter meint das geht nicht!

Hallo Jürgen,

gehts dir ums "studieren dürfen" oder um eine evt. daraus folgende Kürzung der EU-Renten-Zahlung?

Bezüglich EU-Rentenzahlung:

Ich wüßte jetzt auch keinen Paragraphen, der dagegen spricht,

aber frag doch direkt mal bei der auszahlenden Stelle (ich denke die RV in Berlin?) nach,

ob du mit Kürzungen bei Aufnahme eines Studiums zu rechnen hast.

VG Lisa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich denke, es geht darum, dass Voraussetzung für eine EU-Rente eine stark eingeschränkte Leistungsfähigkeit ist (wie stark genau, hängt vom Geburtsjahr ab)

wenn aber jemand in der Lage ist, ein Fernstudium zu absolvieren, könnte der Leistungsträger auf die Idee kommen, dass die Leistungsfähigkeit doch nicht soooo eingeschränkt ist oder sich wieder gebessert hat. Und dies von einem Gutachter überprüfen lässt....und bei einem entsprechenden Ergebnis könnte die EU-Rente eventl. eingestellt werden.

Ob diese Gefahr tatsächlich besteht oder nicht, kann von hier allerdings nicht beantwortet werden, da zu viele Angaben fehlen.

Am besten einfach mal mit dem Leistungsträger sprechen....fragen macht schlau!! :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Hallo danke für Eure netten, mich erbauenden Antworten! Mir ging's in erster Linie um's Dürfen. Ich habe jetzt mit der BfA (Rentenversicherungsbund) gesprochen, und die machte folgende Aussage:

1. generell möglich ohne Kürzung

1a) unter der Bedingung, das das Lernen keine gesundheitliche Belastung ist!

1b) das man nicht davon krank wird

Meine Frage dazu: Wie sicher ich mich da ab mit?! Einem Gutachten? Wer zahlt das? Kann das ein Hausarzt beurteilen bzw. der Facharzt? Bei mir wurde eine bipolare Störung festgestellt, die sich unter Belastung, als shizophrene Psychose zeigt. Und da schließt sich der Teufelskreis! Ich hatte auch das Problem in der Vergangenheit ein Kompromiss zwischen Reha-Angeboten zu machen, da die aufklärerische, gesundheitliche Arbeit im Sozialwesen bzw. die Informationen zu Rehaangeboten mehr als dürftig waren. So entschied ich mich für EU-Rente, da mir keine Perspektiven dargelegt wurden und ich Geld zum Leben brauchte. Versteht jmd. dieses Dilemma? Naja jedenfalls gibt es jetzt eine Antwort in den Suchmaschinen dieser Welt und der Thread ist beantwortet. Darum bin ich nochmal zurückgekommen....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also musst du im Endeffekt beweisen dass das Studium nicht solch eine Belastung ist das sich die bipolare Störung verschlimmert?

Hat sich der/das/die(?) Bfa dazu geäussert wie du das nachweisen kannst?

Vielleicht würde ein entsprechendes Schreiben der Uni helfen, in dem speziell für deinen Fall noch mal dargelegt wie hoch der durschnittliche Zeitaufwand ist (Am besten max. die 15 Stunden die du arbeiten darfst), und auch nochmal die von Markus angesprochene Flexibilität herausgearbeitet wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm...also ich hab bisher nur im Bereich "Altersrenten" gearbeitet, sehe da aber auch kein Problem wegen des Fernstudiums. Wenn Dir die EM-Rente auf Zeit gewährt worden ist, musst du ja immer in einem gewissen Abstand antanzen und dich untersuchen lassen bzw. aktuelle Gutachten vom Arzt vorlegen. Hast Du die Rente allerdings auf Dauer erhalten, würd ich das gar nicht so sehr an die große Glocke hängen.

Ich würde mir auf jeden Fall irgendwas von der Uni besorgen aus dem der Aufwand für das Studium hervorgeht, sicher ist sicher. Bei den meisten Angebot handelt es sich ja um einen Wochenaufwand von 15 - 20 Std von daher sollte das ja auch kein Problem sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. generell möglich ohne Kürzung

1a) unter der Bedingung, das das Lernen keine gesundheitliche Belastung ist!

1b) das man nicht davon krank wird

Meine Frage dazu: Wie sicher ich mich da ab mit?! Einem Gutachten? Wer zahlt das? Kann das ein Hausarzt beurteilen bzw. der Facharzt? Bei mir wurde eine bipolare Störung festgestellt, die sich unter Belastung, als shizophrene Psychose zeigt

bei der Erkrankung bist doch sicher in laufender Behandlung? hast du schon mal mit deinem behandelnden Arzt gesprochen? was sagt er zu deiner Idee?

bei welcher Belastung haben sich bislang negative Auswirkungen gezeigt?

an deiner Stelle würde ich mit einer geringen Belastung beginnen, und wenn alles klappt, (nach Rücksprache mit deinem Arzt) die Belastung steigern. In Bezug auf Fernlernen heißt dass: mit einem Fernlehrgang mit einem eher geringen Anspruch (in Bezug auf die wöchentliche Lernzeit) beginnen. Die Belastung beim Fernlernen besteht aber nicht nur im regelmäßigen lernen, sondern auch durch die Prüfungen. Daher würde ich mit einem Lehrgang beginnen, bei dem du die Prüfungen daheim ableisten kannst (z. B. in Form von Einsendeaufgaben oder Hausarbeiten). Wenn du damit zurecht kommst, kannst du die Belastung steigern. Dabei würde ich auch auf die Flexibilität des Angebot achten - so dass du im Fall des Falles langsamer machen kannst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...