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Euro-FH Kosten


memster

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Hallo,

ich habe im oktober 05 mit einer ausbildung angefangen... nun überlege ich an der euro fh zu studieren.. ich habe schon einiges zu dem thema gebühren absetzen gelesen... aber nochmal konkret die Frage (falls jemand in der gleichen situation ist/war) kann ich denn die KOMPLETTEN kosten als Azubi von der steuer absetzen..? denn 290 euro im monat kann ich mir ja bei knapp 600 nicht leisten...danke..

<>

mfg

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Hallo Memster,

folgendes kann ich dir sagen: du kannst so ziemlich jede Weiterbildung mit allen verbundenen Kosten wie Fahrtkosten, Bücher etc bis zu einer von 4000€ steuerlich voll geltend machen. Aber ich denke du gehst davon aus, dass du diesen Betrag dann wieder bekommst!? (Was dann heißen würde das Studium kostet gar nichts, bzw du musst nur "Verdienen" und die Kosten vorstrecken)

Naja, auf jeden Fall müsstest du deine Auagaben für die Weiterbildung nicht versteuern. Du würdest also für die xxxx€ deine Steuer zurückerhalten (wenn du die passende Steuererklärung machst) also je nach Steuerklasse 20-40%.

Ich denke dass du ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht weit kommst, denke dass das der Grund für einen Abruch des Studiums schlechthin ist. Überleg dir das gut und informier dich doch über Fördermöglichkeiten Bafög etc.

Viele Grüße,

Rainer

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Du kannst die gesamten Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen; allerdings wirken die sich nur einkommensmindern aus, so dass Du "Geld sparen würdest", wenn Du mehr verdienst als ohnehin "frei sind". Bei Dir dürfte es, sofern Du neben der Aubsildung nichts verdienst, "nichts bringen"; d.h. Du müsstest die EUR 290,- mntl. bezahlen und würdest nichts wiederbekommen. Man möge mich korrigieren... ;-)

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Hallo Memster,

als Azubi hast Du nicht gerade ein "Spitzengehalt". Von daher weiß ich nicht, ob Dir das Absetzen viel bringen wird.

Wenn ich mich recht entsinne läuft das Absetzen so:

Du gibst alle Studienkosten als Werbungskosten an. Dann bekommst Du für den Betrag größer als der Pauschbetrag (ich meine im Moment 920 Euro) Geld zurück. Das zurückbezahlte Geld hängt von Deinen bezahlten Steuern ab, d. h., wenn Du 20% Steuern bezahlst bekommst Du 20% von den um den Pauschbetrag reduzierten Studienkosten zurück.

Zudem minderst Du mit den Werbungskosten Dein Jahreseinkommen. Ob es dafür eine zulässige Höchstgrenze (z. B. max. 50% des Jahreseinkommen) gibt, weiß ich nicht.

Zudem würde ich Dir raten vorher mit dem Finanzamt abzuklären, ob sie Dir das Studium als Werbungskosten voll anrechnen werden - am Besten schriftlich geben lassen. Damit vermeidest Du dann später Ärger.

Ich hoffe, Du bist jetzt ein wenig schlauer als vorher.

Viele Grüsse

Marco

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hi ihr!

leider muss ich euch etwas berichtigen...

ich studiere auch an der Euro-Fh und das Finanzamt kennt bei mir das Studium nicht als Werbungskosten sondern nur als Sonderkosten an. Das bedeutet konkret, dass ich nicht so viel Geld zurück bekommen habe, weil mir nicht die ganze Höhe angerechnet wurde. Aber als Sonderkosten müssen Sie dir das Studium anrechnen (bringt nur fast nichts)

Aus meiner Erfahrung weiß ich, wenn du ca. 1000.- Euro Steuern zahlst musst du mind. 3000.- Euro Werbungskosten haben, damit du 1000.- Euro wiederbekommst. (Also bei mir war / ist das immer so gewessen. Immer die Werbungskosten / 3 und dann hab ich gesehen wieviel ich im Ende raus bekomme). Aber wie gesagt, dass ist nur mein Erfahrungswert.

Leider wird dir kein Finanzamt etwas schriftlich geben. Ich wollte mein Studium auch vor Antritt schriftlich absichern und das Finanzamt bei mir hat sich geweigert mir etwas auszustellen. Wie gesagt, die Finanzämter haben leider einen sehr großen Ermessungssprielraum in dem Sie agieren können.

Ganz viele Grüße

Rita

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Hallo Rita,

Du schreibst:

"Leider wird dir kein Finanzamt etwas schriftlich geben. Ich wollte mein Studium auch vor Antritt schriftlich absichern und das Finanzamt bei mir hat sich geweigert mir etwas auszustellen. Wie gesagt, die Finanzämter haben leider einen sehr großen Ermessungssprielraum in dem Sie agieren können."

Ich kann Dir ein Schreiben vom Finanzamt zeigen, indem mir die volle Anrechnung als Werbungskosten garantiert wird (gemäß den damaligen gesetzl. Rahmenbedingungen). Das habe ich allen Steuererklärungen als Kopie beigelegt und von daher hatte ich nie Probleme mit dem "Ermessungsspielraum". Allerdings hat mir das Besorgen des Schreibens damals etwas Arbeit gemacht, da ich mit dem Vorgesetzen der Sachbearbeiter sprechen musste und ihm nach dem Gespräch auch noch schriftlich eine mehrseitige Begründung zukommen lassen musste. Nur nicht entmutigen lassen und immer recht freundlich bleiben.

Viele Grüsse

Marco

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hi du!

naja, wie auch geschrieben habe, das kommt auf das Finanzamt an. Ich habe es 6 Monate probiert (habe sogar einen anderen Sachbearbeiter etc.) angschrieben. Es kam immer nur: Jedes Jahr muss der Sachverhalt neu geprüft werden, wir können und dürfen Ihnen leider keine schriftliche Aussage darüber zukommen lassen. Normalerweise bin ich wenn es um so etwas geht sehr geduldig und auch freundlich, aber irgendwann hab ich dann kapituliert und einfach studieren angefangen.

Und dann haben Sie es mir 2004 weg gestrichen und nur noch als Sonderkosten angerechnet. Bin gespannt wie es jetzt 2005 aussieht. (Ps: und wir lassen die Steuererklärung eigentlich immer von einem Steuerberater machen, also wird schon so viel wie möglich raus geholt. )

Naja, ich denke ob ich etwas absetzten kann oder nicht sollte nicht die Voraussetzung sein ob ich studiere oder nicht. Die Motivation sollte m.E. aus einer anderen Richtung kommten. Klar ist man über die Euros am Jahresende froh aber auf der anderen Seite ist mir auch immer bewusst, dass ich keine Anspruch habe, weil unsere "Vertreter" das jedes Jahr kürzen können. (Weiß ich dieses Jahr ob ich es Ende 06 für 06 noch absetzen kann??)

Ganz liebe Grüße

Rita

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Hallo Memster,

vielleicht kannst du ja deinen Arbeitgeber dazu bringen, dass er einen Teil der Kosten des Studiums übernimmt, wenn du dich z. B. verpflichtest, nach dem Abschluss für eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben?

Ggf. lohnt es sich, zumindest mal vorsichtig in der Richtung nachzufragen.

Viele Grüße

Markus

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  • 2 Wochen später...

im Zweifelsfall immer Einspruch beim FA einlegen das hilft bei 90% der Fälle

da die sich nicht diue Arbeit machen wollen...und generell ein Fernstudium gut als Werbungskosten absetzbar sind...

Argumentation ist:

Weiterbildung = Sonderausgaben (max 4000,- Euro)

Fortbildung = Werbungskosten (unbegrenzt)

wenn man also schon eine Ausbildung etc. in der gewünschten Studienrichtung hat, läßt sich leicht eine Fortbildung argumentieren !

Hat bei meiner Frau sogar bei einer Umschulung von Hotelfachfrau auf kaufm. Assistentin geholfen...von wegen erweiterte Aufgaben im Hotel daher kaufm. Kentnisse erforderlich ergo => Fortbildung !

PS: Sonderausgaben nicht Sonderkosten ;-)

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