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ZAR Fernstudium - Fachreferent für Arbeitsrecht


kris0308

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Hallo Markus,

ich muss sagen die ersten Eindrücke sind bisher nicht schlecht. Die Skripte sind gut und verständlich geschrieben und mit vielen Beispielen und Schaubildern erklärt. Zur Betreuung kann ich noch nichts sagen, musste bisher noch keine Hilfe in Anspruch nehmen ;) Es gibt wohl ein Forum auf der Zar Seite aber auch das habe ich noch nicht genutzt. Also alles in allem kann ich sagen, dass der Einstieg nicht wirklich schwer war.... Aber ich warte mal ab, was die nächsten Wochen so bringen :D

 

 

Liebe Grüße

Hellia

 

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  • 2 Jahre später...

Hallo zusammen,

 

Ich möchte mich gerne für die Weiterbildung: Referentin Arbeitsrecht anmelden. Könnt ihr mir ein Feedback zu den Materialien und Betreuung geben? Gibt es noch eine Prüfung oder gelten nur die Einsendeaufgaben?

 

Vielen Dank im Voraus 

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vor 2 Stunden, Maike6190 schrieb:

Gibt es noch eine Prüfung oder gelten nur die Einsendeaufgaben?

 

Auf der Seite https://www.zar-fernstudium.de/content/fernlehrgaenge/fachreferent-fuer-arbeitsrecht-_ihk_/ heißt es dazu (Fettschrift von mir):

Zitat

 

Die erfolgreiche Teilnahme wird über die Einsendeklausuren festgestellt. Die Summe der in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen wird durch die Anzahl der Klausuren geteilt. Ergibt sich so mindestens die Bewertung "ausreichend", ist der Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.

Wird die Bewertung "ausreichend" nicht erreicht, können einzelne Klausuren wiederholt werden. Eine Klausurwiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich. Eine zusätzliche schriftliche Prüfung findet bei diesem Lehrgang nicht statt.

 

 

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  • 1 Jahr später...
Gast Falkenkind
Am 10.7.2012 um 19:42 , ecnerwal schrieb:

Direkt nicht. Du bezahlst eigentlich bei ZAR nur für eine Vorbereitung auf die Externenprüfung der IHK.

 

Hallöchen !

Ich hatte vor einigen Tagen ein Telefonat mit der ZAR. In diesem wurde mir erklärt, dass keine Präsenzpphasen besucht werden müssen und dass lediglich die "Mindestnoten" erreicht werden müssen, um diese Zertifizierung zu erhalten. Von einer "externen Prüfung" war nicht die Rede und wurde auch nicht bestätigt. Es soll (nach deren Aussagen) also so aussehen, dass die Hausaufgaben wengistens die erforderliche Midestpunktzahl haben und dann erhalte man ohne weitere Prüfungen das Zertifikat. Ist es nicht so, wie man mir sagte ?

Gruß aus Frankenthal

Bearbeitet von Falkenkind
Vollzitat gekürzt
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Gast Falkenkind

Hallo Markus !

Ja, da gebe ich Dir Recht und so habe ich es auch verstanden. Was mich allerdings stört ist die Sache, dass hier auch der sogenannte "Gutachtenstil" verlangt wird. (was aber für viele Jurastudenten genau so ein Problem ist) Ich denke mal, wir sollten mal einen Absolventen der ZAR hier befragen, was dieser uns dazu sagen kann.

Aber es wird sich vermutlich mal wieder keiner melden.

Gruß aus Frankenthal !

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Gast Falkenkind

Hallöchen "der_alex" !

Du glaubst doch wohl selbst nicht daran, dass sich hier ein Absolvent der ZAR öffentlich zu Wort meldet und auf eine Frage antwortet. Warum allerdings nicht, kann ich auch nicht nachvollziehen. Und die ZAR selbst braucht man auch nicht zu fragen. Die werden sowieso alles in einem guten Licht stellen. Oder anders gesagt, hast Du schon mal einen Arbeitgeber gesehen, der öffentlich zugegeben hat, dass in seinem Laden ein scheiß Betriebsklima herrscht ? Na also, wirst Du auch nicht finden.

Gruß aus Frankenthal

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vor 46 Minuten, Falkenkind schrieb:

Du glaubst doch wohl selbst nicht daran, dass sich hier ein Absolvent der ZAR öffentlich zu Wort meldet und auf eine Frage antwortet. Warum allerdings nicht, kann ich auch nicht nachvollziehen.

 

Dazu wäre es ja erstmal nötig, das ein Absolvent die Frage hier auch findet und dann auch Lust hat, darauf zu antworten. Das kann passieren, aber so ein großer Anbieter ist das ZAR denn auch nicht, dass hier super-viele Teilnehmer unterwegs wären.

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