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"Einschlägige Berufserfahrung" Wirtschaftsrecht


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Hallo,

ich möchte mich für den Master-Fernstudiengang "Wirtschaftsrecht" bewerben und versuche rauszufinden was genau "einschlägig" und "rechtsnah" bedeutet.

Ich bin Diplom-Kauffrau und habe mehr als 2 J als Einkäuferin gearbeitet. Während dieser Tätigkeit habe ich mehrere Verträge aufgesetzt und verhandelt. Ist diese Berufserfahrung "rechtsnah"?

Ich habe bei den Ansprechpartner für diesen Studiengang nachgefragt, aber mir ist immer noch nicht ganz klar wie der Nachweis der "rechtsnahen" Berufstätigkeit aussehen soll?

Die Aussage war: " Der Arbeitgeber müsste anhand von beispielhaften Aufzählungen in 3-4 Zeilen erklären, worin die Rechtsnähe Ihrer Tätigkeit besteht". Ich habe ein Arbeitszeugnis bekommen, allerdings ist dort die Tätigkeit mit mehreren Bullet-Points aufgeführt, und zwar die gesamte, nicht nur die "rechtsnahe" und es gibt keine konkrete Beispiele.

Kann mir vlt. jemand helfen, der sich schon erfolgreich beworben hat? Ein Paar Beispiele für die Formulierung der Berufserfahrung wären sehr hilfreich.

Vielen vielen Dank

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Hi PolMach,

also ich studiere nicht an der TU Kaiserslautern, aber ich kenne jemanden, der auf Diplom-Kauffrau ist und Wirtschaftsrecht dort studiert.

Ich denke wenn du Verträge aufgesetzt und verhandelt hast ist das doch Ideal. (war bei meiner Bekannten auch so)

Die Formulierung sollte dann lauten dass du während deiner beruflichen Tätigkeit für die Ausarbeitung von Vertragen verantwortlich warst.

Bei diesen Vertragen würde auch die die vertraglichen rechtlichen Vorschriften und Rechte für die Ausarbeitung des Vertrages behandelt.

Und dann einfach ein paar Beispiele für die rechtlichen Teile des Vertrages, z.B. Datenschutz und dein Fachgebiet vllt auch groben Paragraphen Bereich angeben und das sollte dann schon hinhaun. Zur Not ein wenig Inspiration aus den AGB deiner Firma holen.

Das ganze zusammenschreiben, deinen Chef geben, auf Firmen-Briefpapier drucken lassen, Unterschreiben lassen

Und dann sollte das geritzt sein... alles nicht so schlimm

PS: kenne auch einen Dipl-Ing der Recht dort studiert und bei dem hat das auch hingehaun...

Gruß

Frantic

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Dieser Punkt ist total unproblematisch. Ich habe auch als Dipl.-Kfm. dort studiert. Ich hatte damals einfach eine Bescheinigung meines Arbeitgebers vorgelegt, die darstellt, dass ich mit "rechtlichen Problemstellungen" (mit Bezug Personal) während meiner Arbeit konfrontiert bin. Ich würde dann an deiner Stelle einfach noch ein paar Beispiele aufzählen und gut ist es! :-) Viel Erfolg!

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Gewöhnlicherweise ist es kein Problem als BWLer. Meist arbeitet man in einem Bereich wo man irgendwo auch zwangsläufig mit Rechtsfragen zu tun bekommt. Habe bis jetzt wenig davon gehört (eigentlich gar nichts), dass sich die TU deswegen bei BWLern angestellt hätte.

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  • 2 Monate später...

Vielen Dank an alle,

die sich gemeldet haben.

Es hat auch relativ problemlos geklappt. Allerdings hat das allgemeine Arbeitszeugnis nicht gereicht und ich musste ein Zeugnis speziell für die rechtsnahe Tätigkeit erstellen lassen und nachreichen müssen. Aber danach ging alles reibungslos und ich bin schon eingeschrieben.

Viele Grüsse

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