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MBA der TUAS/WWEDU/AFW wird künftig als Lehrgang eMBA (Executive MBA) präsentiert


Markus Jung

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Erstmal ist das ein EMBA und hier steht etwas zu den Zielen.

http://www.turkuamk.fi/Public/default.aspx?contentid=165579

Genau - und von dort aus gelangt man unten über den Punkt "Prospective Students click here" auf eine weitere Seite, über die man das Dokument herunterladen kann, das ich oben verlinkt habe.

Und um die Ziele geht es hier gar nicht. Auch nicht um die Qualität der Inhalte. Sondern alleine um die Art des Abschlusses. Und dabei handelt es sich wie es ausschaut eben nicht um einen akademischen Grad, sondern um einen Weiterbildungsabschluss einer Hochschule.

Ich habe mich nun mehrfach bemüht, dies ausführlich und auch für dich verständlich deutlich zu machen und werde auf deine Ein-Satz-Beiträge mit hingeworfenen Links nun nicht mehr weiter reagieren.

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  • 2 Wochen später...
Schon lustig: Der "hauseigene" MBA der WWEDU GmbH (Lehrgang universitären Charakters) ist - jedenfalls in Österreich - ein "akademischer Grad", trotzdem nicht in allen deutschen Bundesländern führbar, der MBA bzw. eMBA genannte Abschluss der TUAS, immerhin eine FH, dagegen nicht.

Der MBA von wwedu ist NUR in Österreich fürbar. Darum wurde die FH für eien Kooperation gesucht.

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Ich denke, der WWEDU-MBA ist auch in Bayern und Baden-Württemberg führbar, denn dort heißt es im Führungsgrundsatz "oder anderen Stelle, die...", und WWEDU ist so eine andere Stelle. Bei anderen Bundesländern, da hat jedi recht, fehlt dieser Einschub = der Titel ist nicht führbar.

Führungsgrundsatz (Art. 68 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes)

Ein ausländischer akademischer Grad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule

oder anderen Stelle, die zur Verleihung dieses Grades berechtigt ist, aufgrund eines tatsächlich absolvierten

und ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, kann im Freistaat

Bayern in der Form, in der er (originär; siehe Nr. 1.8.2.) verliehen wurde, sowie in der im Herkunftsland zugelassenen

oder nachweislich üblichen Abkürzung jeweils unter Angabe der verleihenden Hochschule genehmigungsfrei

geführt werden.

Übrigens hatte das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalennoch noch am 22.03.2010 in einem Einzelfall schriftlich bestätigt, dass der TUAS-MBA als "ausländischer akademischer Grad" wie folgt geführt werden darf: "Master of Business Administration" - "M.B.A.". Ob die davon wieder abrücken werden? Das wäre ein unschönes Hin und Her.

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Es muss bedacht werden, dass Finnland einen Unterschied zwischen Studiengängen im herkömmlichen Sinne und Möglichkeiten zur Weiterbildung Erwachsener anbietet.

Sowohl das eine als auch das andere wird/kann von Fachhochschulen angeboten werden.

Allerdings schließt zweitgenanntes auch in Finnland nicht mit einem akademischen Grad ab und somit kann dieser eMBA wohl kaum in Dtschld. als akad. Grad geführt werden, wenn dieser nicht mal im verleihenden Land als solcher gilt.

Da der Titel in Dtschld. geschützt ist, würde eine Führung des Titels, der auf diesem Weg erlangt wurde, zu Unrecht erfolgen.

Nicht umsonst hat das zuständige Ministerium des Landes Baden-Württembergs auf eine straftrechtliche Verfolgung bei Führung des Titels hingewiesen.

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Noch ein Hinweis hierzu:

Wer sich das zu vergebende "Diplom" ansieht, wird feststellen, dass mit selbigem auch kein Grad / Titel oder sonstiges verliehen wird.

Es steht lediglich darauf geschrieben, dass man "an dem Kurs teilgenommen" hat.

Damit ist die Rechtfertigung der Führung des Titels aufgrund "rechtmäßiger Verleihung" hinfällig. Es wird schlichtweg kein Titel verliehen!

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Seitens des Minsteriums in Baden-Württemberg wurde darauf hingewiesen, dass auch nachträglich bei unberechtigter Führung des Titels

eine Strafverfolgung anberaumt werden kann.

Soviel zu dem Thema, dass einige Ministerien einen akad. Grad in diesem Abschluss sehen.

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