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Fernstudium zum Volljuristen an der Universität Linz


Acca88

Empfohlene Beiträge

Hallo, grüße euch :)

Vor einiger Zeit poastete ich hier schonmal den Wunsch, ein Studium zum Wirtschaftsjuristen anzufangen.

Jedoch sind die Meinungen zum LL.B. Studium doch sehr verschieden. Besonders groß ist das Hindernis, niemals selber eigenständig prozessieren zu dürfen, was in Rechtsabteilungen von größeren Unternehmen jedoch unabdingbar ist, um eine gute Stelle zu erhalten.

Daher habe ich mich entschloßen, an der Universität Linz das Fernstudium zum Volljuristen zu beginnen.

Nach meinen jetzigen Erkentnissstand, kann ich nach einer Eingangsprüfung, auch in Deutschland meine Lizenz erhalten.

Ein Studium zum LL.M. kann ich im Anschluß noch immer in Deutschland absolvieren.

Hat jmd. hier evtl. schon Erfahrungen hierzu sammeln können?

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Hallo Acca88,

deine Frage finde ich hier schon passend, da es ja vielleicht andere Teilnehmer gibt, die hier bereits Erfahrungen haben. Aber unabhängig davon würde ich auch auf jeden Fall den von Frau Kanzler vorgeschlagenen Weg (Anfrage Anwaltskammer) empfehlen, um eine verbindliche Aussage zu erhalten. Und diese würde ich mir schriftlich geben lassen.

Ich stelle es mir übrigens schwer vor, auf diesem Wege zum deutschen Rechtsanwalt zu kommen, neben den möglichen formalen Hürden auch deshalb, weil sich das deutsche Rechtssystem vom österreichischen wohl deutlich unterscheiden dürfte.

Viele Grüße

Markus

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Da würde ich doch bei der Anwaltskammer nachfragen und nicht hier in einem auf solche Fragen wenig spezialisierten Forum!

Grüße Sie Frau Kanzler,

dankeschön für Ihre schnelle Antwort.

Ich bitte um Verzeihung für meine etwas, erst im nachhinein bemerkten, unpräzisierte Fragestellung.

Gerne wollte ich wissen, ob schon jmd. mit der Uni Linz Erfahrung gesammelt hat?

Es ist definitiv möglich, nach bestandener Eingangsprüfung, in Deutschland tätig zu werden.

Jedoch weiß ich von einem befreundeten Juristen, dass dies untereinander nicht gern gesehen wird.

Dies ist auch der Grund, warum eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland per Fernstudium nicht möglich ist. Hier ist das bestehen des 1. und 2. Staatsexamens samt Praktika pflicht.

Ändern könnte man dies, ist jedoch nicht erwünscht, da die Berufsgruppe den zunehmenden Wettbewerb fürchten würde.

Ich möchte aber auch keine Diskussion darüber anstoßen.

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Hallo Acca88,

deine Frage finde ich hier schon passend, da es ja vielleicht andere Teilnehmer gibt, die hier bereits Erfahrungen haben. Aber unabhängig davon würde ich auch auf jeden Fall den von Frau Kanzler vorgeschlagenen Weg (Anfrage Anwaltskammer) empfehlen, um eine verbindliche Aussage zu erhalten. Und diese würde ich mir schriftlich geben lassen.

Ich stelle es mir übrigens schwer vor, auf diesem Wege zum deutschen Rechtsanwalt zu kommen, neben den möglichen formalen Hürden auch deshalb, weil sich das deutsche Rechtssystem vom österreichischen wohl deutlich unterscheiden dürfte.

Viele Grüße

Markus

Leider habe ich den Beitrag erst nach Verfassen meines vorherigen wahrgenommen.

In der Tat, die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich unterscheidet sich.

Jedoch ist es innerhalb der Europäischen Union möglich per Eingangsprüfung als praktizierender Jurist anerkannt zu werden.

Unmöglich scheint es wohl nicht zu sein, vorallem dann nicht, wenn man mit Wohnistz und Arbeitsort in Deutschland ein vollwertgies Jurastuidum in Angriff nehmen möchte, OHNE seine Arbeit aufgeben zu müssen.

Falls Interesse hierbei bestehen sollte, ich werde mich Anfang 2013 mit den Voraussetzungen, Eingangsprüfungen etc. befassen. Hierzu werde ich um Stellungsnahme seitens des Justizministeriums bitten sowie bei der Universität Linz anfragen, ob es entsprechende Kurse bzw. Vorbereitungen hiefür gibt.

Daher würde ich evtl. Bitten, meinen Thead bis dahin evtl höher positioniert zu lassen.

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Da würde ich doch bei der Anwaltskammer nachfragen

Das wird nicht helfen, denn die Anwaltskammern sind für den Anwaltsberuf zuständig, nicht aber für die Anerkennung als Volljurist. Zuständig ist hier wohl das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes bzw. das Landesjustizprüfungsamt.

Einige Hinweise sind z.B. hier zu finden:

Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse

http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/ausl_jur_abschluesse/index.php

bzw.

http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/ausl_jur_abschluesse/allgemeines/index.php

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Ich studiere selbst an der JKU Linz das Multimediastudium und komme aus Deutschland. Allerdings wohne ich in Österreich und habe vor, dort auch tätig zu werden. Grundsätzlich kann ich folgendes sagen:

Das Studium selbst ist didaktisch sehr gut aufbereitet. Es gibt Streams im Internet, DVDs und Bücher. Allerdings sind die Medienkoffer mit Kosten verbunden, die zusätzlich zur eventuellen Studiengebühr zu zahlen sind.

Klausuren finden an Außenstandorten oder beim Notar statt. Das gilt aber nicht für Diplomprüfungen. Die müssen zwingend in Linz oder an den Außenstandorten geschrieben werden. Die mündlichen Prüfungen sind meistens auf jeden Fall in Linz. Ausnahmsweise gibt es Videokonferenzprüfungen (die sind aber sehr selten).

Das Studium dauert im Schnitt 9 Semester. Es gibt aber viele, die knapp 16 Semester brauchen. Die Semesterzahl hängt davon ab, wieviel Vorwissen man schon hat, bzw. wie schnell man sich den Stoff aneigenen kann. Der Prüfungsstoff ist anspruchsvoll und nicht zu unterschätzen. Wie es sich für ein normales Jurastudium gehört.

Hat man den Mag jur bestanden, folgt das Gerichtsjahr, das 5 Monate dauert. Insgesamt muss man 5 Jahre beim Rechtsanwalt arbeiten und anschließend eine Konzipientenprüfung bestehen. Erst dann wird man als Rechtsanwalt eingetragen. Und erst dann darf man die Ergänzungsprüfung in Deutschland ablegen. Zu erwähnen ist noch die Tatsache, dass man als Deutscher keine Zulassung für die Ausbildung zum Staatsanwalt oder Richter erhält.

Für alle, die ohnehin nicht vorhaben in Österreich als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, also aufgrund der langen Ausbildungszeit nicht zu empfehlen. Das Jurastudium und die Zulassung in Deutschland sind kürzer als wenn man den Umweg über Österreich geht.

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Danke für deine ausführliche Antwort.

Ich hatte vor einigen Tagen an der Hochschule ebenfalls eine Anfrage gestellt, worauf ich um Rückruf gebeten worden bin.

Leider konnte man mir am Telefon garnichts dazu sagen. Ich sollte mich hierfür an die jeweilige Anwaltskammer wenden!

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Das ist schon schwierig, weil man nur mit Staatsexamen in Deutschland den typischen Juristenberuf (Anwalt, Richter) ausüben kann. Selbst mit LLB+LLM ist dies nicht möglich. Im Linz gibt es den Mag. iur. als Abschluß und zudem wird dort österreichisches Recht behandelt. Frag bei der Anwaltskammer nach. Die müssen es genau wissen.

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