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FernUSG § 5 - Kündigung Fachkauffrau für Marketing (IHK) - Zutreffend?


LittleAngel

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Hallo,

ich habe im September 2010 Die Fortbildung " Fachkauffrau für Marketing (IHK)" angefangen,nachdem ich davor die Weiterbildung zur Media-Expertin mit der Note 1,8 abgeschlossen habe und zusätzlich das Fernabitur begonnen hatte.Alles bei Der Fernakademie für Erwachsenbildung- also Klett.Ich muss gestehen,das ich wahnsinnig war im Erziehungsurlaub,alleinerziehend soviele Fernstudien zu starten bzw.absolvieren.Mit dem Abi lief alles gut,aber ich merke (trotz Interesse),dass mir das Marketing zu schaffen machte.Nun,wie es so ist (gerade mit Kind) vergeht die Zeit und meine Tochter wurde älter,also wolllte sie zurecht meine Aufmerksamkeit und ich verlor viel Zeit.Darüber war ich mehr als unglücklich,denn ich fing an mich für mein Versagen zu hassen.Nach "overdrive" und "unfähigkeit irgendetwas hinzubekommen", kamen noch weitere Schicksalschläge auf mich zu..in Kettenreaktion..das war das aus!! Ich weiß heute,dass ich zu der Zeit in eine akute Psychose verfiel,welche von einer Lungenentzündung quasi Begleitservice hatte.Das bedeutete natürlich einige Wochen stationären Klinikaufenthalt,ambulante Therapiesitzungen und und und.Dazu kam meine Tochter in Pflege und es kam zum Trauma mit einer Major Depression.Ich schaffte es nach gefühlten 716 Anläufen mein Abi "auf Eis" zu legen und das Marketing sollte ich nach Auskunft unter Vorbehalt kündigen.Fristgerecht kündigte ich es also,damit die Zeit nicht weiter davon läuft.Die Ratenzahlungen musste ich da aber weiter tätigen (beim Abi komischerweise nicht) und nun ist es schon längst bezahlt.Ich habe es bis heute geschafft 4 Einsendeaufgaben einzuschicken,die 5.liegt hier auf meinem Rechner.Ich habe das komplette Lernmaterial hier liegen,aber meine Konzentration als auch Motivation sind einfach nur weg.Da mich die Fortbildung trotz 20 % Rabatt 2070,00 Euro gekostet hat,habe ich dchon mit der FEB telefoniert,ob die vielleicht eine Idee haben,außer dass ich denen ca 2000 Euro für 4 Korrekturen bezahlt habe.Man konnte mir nicht helfen.Bevor ich alles in die Tonne schmeisse,hab ich das FernUSG gelesen und bin über "§5 - Kündigung

(3) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht." gestolpert.Ich verstehe nur nicht was es für mich bedeutet.Soll ich die Kündigung zurückziehen, um davon Gebrauch machen zu können bzw.kann ich mich überhaupt auf diesen Parafraphen berufen?Wenn ja,soll alles was noch da ist ( 2 Hefte hat meine Tochter bemalt) zurückschicken?Wie könnte es ablaufen,wenn mir das zustände? Es betrifft allein das Marketing,nicht das Fernabitur.

Ich bin über jede Hilfe dankbar.Es wäre toll,wenn jemand etwas dazu schreiben könnte.

Lieben Gruß

Jenny

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Hallo,

ganz genau verstehe ich diesen Abschnitt auch nicht. Ich schätze, es kommt darauf an, wie lange der Vertrag lief, bis du gekündigt hast. Denn der Veranstalter hat ja seine Leistungen bereitgestellt über diesen Zeitraum (die Hefte und den Zugriff auf den Korrekturservice bzw. die Fernlehrer). Es ist meines Erachtens unerheblich, ob du von diesen Leistungen Gebrauch gemacht hast oder nicht - sie standen dir zur Verfügung und fließen damit in den Wert des Veranstalters mit ein.

Was jetzt rechtlich gesehen der richtige Schritt ist, kann dir wohl nur ein Anwalt sagen. Insbesondere, da du ja schon gekündigt hast. Inwiefern (und wie lange) man eine Kündigung nochmal zurückziehen kann, weiß ich nicht. Wirklich gehört habe ich davon aber bisher nur im Zusammenhang, dass beide Seiten der Rücknahme einer Kündigung zustimmen. Ob es einseitig überhaupt möglich ist, eine Kündigung zurückzunehmen, weiß ich daher nicht. Auch das wäre eine gute Frage für einen Anwalt.

Ich denke, dass es schwierig ist, dir auf deine Fragen zu antworten, weil das schon in Richtung Rechtsberatung geht und keiner von uns die Kenntnisse und Kompetenz besitzt, dich da wirklich gut beraten zu können (und dann kennen wir ja auch nicht alle Details).

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Hallo

Ich würde vielleicht auch mal den Kontakt zur staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) suchen. Deren Aufgabe ist es u.a., bei allen Fragen rund um das Thema Fernunterricht (also auch in vertraglichen Dingen) kostenlos zu beraten. Das geht auch telefonisch oder per Mail.

Hier findest Du die Kontaktdaten:

http://www.zfu.de/

http://www.zfu.de/impressum.html

Viel Erfolg!

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Hallo LittleAngel,

ich möchte hier gerne erstmal sortieren, ob ich deine Situation richtig verstanden habe.

Bei mir ist es so durchgekommen, dass für deinen Fernlehrgang "Fachkauffrau für Marketing (IHK)" die komplette Kursdauer (für diesen Lehrgang 18 Monate plus 9 Monate kostenlose Nachbetreuungszeit) und damit auch die Vertragslaufzeit abgelaufen ist und du auch alle Materialien erhalten hast. Du bist lediglich nicht dazu gekommen, diese zu bearbeiten.

Nun überlest du im Nachhinein, ob du die Kosten reduzieren kannst?

Ist das soweit richtig bei mir angekommen? - Meiner Meinung nach (unverbindlich, keine Rechtsberatung) kannst du da nicht nachträglich, quasi rückwirkend, kündigen.

Die Fernakademie hat ihre Leistung erbracht: Du hast die Materialien erhalten, Zugriff auf den Online-Campus gehabt und Anspruch auf die Betreuungsleistungen der Fernakademie. Du hast diese lediglich nicht in Anspruch genommen. Hier wäre es an dir gewesen, während der Laufzeit des Kurses, als du erkannt hast, dass es zu viel für dich ist, so früh wie möglich zu kündigen.

Der Passus mit der anteiligen Leistung meint meines Erachtens, wenn du zum Beispiel nach einem Jahr kündigen würdest, aber nur die Studienbriefe für ein halbes Jahr erhalten hättest, dass dann auch nicht die volle Vergütung für ein Jahr fällig würde. Aber das ist bei dir ja gar nicht der Fall.

Zwar wäre es sicherlich gut gewesen, wenn die Fernakademie im Rahmen der Betreuung bei dir nachgefragt hätte, warum von dir keine Reaktionen (Einsendeaufgaben etc.) gekommen sind (oder gab es vielleicht sogar solche Nachfragen?), aber rechtlich verpflichtet ist sie dazu vermutlich nicht.

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie es bei dir weiter geht - vielleicht habe ich ja auch etwas falsch verstanden.

Viele Grüße

Markus

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Ich habe bei meinem Kurs Flash Programmierer die meisten Studienbriefe vorgezogen und der Kündigungspassus ist wiefolgt (den mußte ich jedes mal wieder unterschreiben):

Mit Erhalt der Studienbriefe ist für den vorgesehenen Zeitraum die Gebühr zu entrichten, die Kündigunsfrist verlängert sich entsprechend.

Das heißt: Wenn du alle Studienbriefe für den Kurs erhalten hast, muß du auch vollständig zahlen. Dabei ist es egal ob du sie regulär bekommen hast, oder wie ich sie dir hast vorzeitig schicken lassen.

Meine Empfehlung: Reiß dich zusammen und mach die 4-5 Einsendeaufgaben unverzüglich, damit das Geld nicht vollständig in den Sand gesetzt ist, denn das ist es wenn du nichts machst. Du hast kein Anrecht auf Geld zurück nur weil du die Aufgaben nicht gemacht hast.

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Hallo, nein ich habe fristgerecht zum 01.11.2011 (haben die aber schon am 01.10.2011 mit einer Frist von einem Monat erhalten) unter Vorbehalt des möglichen Wiedereinstiegs gekündigt.Die Betreuung inklusive 9 Mnate gratis wäre am 31.03.2013 erloschen.Ich glaube,dieses Detail hatte ich nicht erwähnt,Sy!!!

Im OSZ steht:

Ihre Betreuungsfrist

Ihre Betreuungsfrist ist leider seit mehr als 90 Tagen abgelaufen.

Es werden keine Noten-Daten mehr übertragen.

Sollten Sie Ihren Fernlehrgang noch nicht abgeschlossen haben,

wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Studienbetreuung, um die Frist zu verlängern.

Danke für eure Mühen <3 <3 <3 Jenny

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