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Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis LL.M an der TU Kaiserslautern


Empfohlene Beiträge

Am ‎26‎/‎10‎/‎2016 at 18:38 , CrixECK sagte:

Nur noch 130? Da sind ja über 60 weniger als vor zwei Jahren... Also nur noch gut 2/3 von damals... das finde ich ja heftig.

vielleicht deswegen, weil jetzt ja ab sofort der LL.M. Steuerrecht angeboten wird. das ist sicher für einige aus dem Bereich Steuerwesen viel interessanter

 

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Am ‎26‎/‎10‎/‎2016 at 18:24 , UschiBhatt sagte:

wir sehen uns am 19/20 nov. in kl

 

wie viele haben sich für den Master WR ohne Erststudium denn beworben ?

11 hatten sich ohne Erststudium beworben bzw. sind zugelassen worden. gekommen sind aber aufgrund des späten ersten Zulassungstermins nur 5 . Diese sind alle zugelassen worden nach der mündl. Aufnahmeprüfung. So die Info von Fr. Dr. Fauth

 

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  • 2 Monate später...

Hallo zusammen,

ich befinde mich gerade in der Bewerbungsphase für die Eignungsprüfung 2017, damit ich (hoffentlich) im Herbst 2017 mein Studium beginnen kann.

 

Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit der Eignungsprüfung und kann mir sagen, was da auf mich zukommen wird? Berufliche, rechtsnahe Tätigkeiten dürften unproblematisch sein (also das ganze Portfolio) - aber ich weiß gar nicht, was mich in der Eignungsprüfung "erwartet"?

 

VG

Bietzi 

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vor 2 Stunden, Bietzi schrieb:

Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit der Eignungsprüfung und kann mir sagen, was da auf mich zukommen wird?

 

Hallo Bietzi,

 

die Eignungsprüfung besteht aus einem Fachgespräch von circa 30 Minuten. Hierbei werden vom Prüfer diverse Fallbeispiele vorgetragen und dann mit dem Prüfling zusammen durchgearbeitet.

 

Ziel der 'Übung' ist es festzustellen, ob die allgemeinen und juristischen Kenntnisse des Prüflings denen eines Absolventen eines Bachelor-Studiums entsprechen.

 

Insgesamt ist das gut zu bewältigen.

 

 

Grüße

christian

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  • 2 Wochen später...

Ich beabsichtige auch mich zum WS 17/18 für den Studiengang zu bewerben und komme aus dem Münsterland. Habe aber bereits ein Bachelorstudium absolviert. Drücke allen die Daumen, die vorab in die E-Prüfung gehen.  

 

Zu Beginn des Themas wurde mal eine Veränderung des Abschlusses von LL.M. auf MLC bzw. Master of Commercial Law diskutiert. 

Weiß jemand ob dieses Thema endgültig vom Tisch ist (da der Titel mit Blick auf den Arbeitsmarkt schon renommiert ist und eine gewisse Wertigkeit hat)?

 

Der Studiengang ist laut FIBAA bis zum 30.09.2019 akkreditiert. Könnte es im ungünstigen Fall passieren, dass sich der erreichbare Abschluss/Titel während des laufenden Studiums verändern kann? (Falls man für die Masterarbeit etwas länger braucht). 

Ist sicherlich ein (rechtlich interessanter ;-)) Grenzfall, aber vielleicht kennt ja jemand Szenarien...

Bearbeitet von msinv
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Am 19.1.2017 at 20:39 , msinv schrieb:

 

Zu Beginn des Themas wurde mal eine Veränderung des Abschlusses von LL.M. auf MLC bzw. Master of Commercial Law diskutiert. 

Weiß jemand ob dieses Thema endgültig vom Tisch ist (da der Titel mit Blick auf den Arbeitsmarkt schon renommiert ist und eine gewisse Wertigkeit hat)?

 

 

Hey,

 

soweit ich das sehe, ist die Diskussion von "MLC" auf "LL.M." gewesen - und so scheint es dann auch gekommen zu sein: http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Campus/Service/Recht_und_Datenschutz/Recht_der_Universitaet/Ausbildungs-_Pruefungs-_Studienordnungen/DB13-88.pdf

 

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Grad verliehen wird, der zu Beginn des Studiums galt - und damit für mich die Grundlage wäre. 

 

Aber: An die Fachhöheren.... Belehrt mich gerne eines anderen (dann müsste ich mir das ja glatt nochmal überlegen... :-)

 

Komme übrigens auch aus dem Münsterland - vielleicht sieht man sich dann ja ab Herbst mal.

 

VG

Bearbeitet von Bietzi
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vor 4 Stunden, Bietzi schrieb:

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Grad verliehen wird, der zu Beginn des Studiums galt - und damit für mich die Grundlage wäre.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es wird der Grad verliehen, der gemäß gültiger Prüfungsordnung verliehen wird. Das kann bedeuten, dass man in der alten PO bleibt oder in die neue PO übergeleitet wird. Die letzte Überleitung war von einem "Master of commercial Laws (LL.M.)" zu "Master of Laws (LL.M.)" und erfolgte für alle Studenten des Studiengangs von Amts wegen d.h. ohne Antrag.

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