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Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis LL.M an der TU Kaiserslautern


Empfohlene Beiträge

Hallo!

Es wäre für die Absolventen sicher noch interessant zu erfahren, ob man sich einen "alten" Abschluss umschreiben lassen kann. Damals, als von LL.M. oec. auf LL.M. (Com.) gewechselt wurde, konnte man sich ja auch den vorherigen auf den neuen umschreiben lassen.

Wenn jemand neue Infos hat, wäre ich dafür dankbar. Sobald die Akkreditierung durch ist, werde ich aber auch mal bei der TU KL nachfragen.

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  • 2 Wochen später...
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Hallo,

gibt es zum besagten Abschuss schon Neuigkeiten? Ich hab mich zwar für das Studium angemeldet, sollte der Titel jedoch wirklich MLC lauter, werde ich meine Bewerbung zurückziehen.

Derzeit gibt es weltweit keinen einzigen Studiengang mit dieser Bezeichnung. Sicher geht es mir in erster Linie um den Inhalt. Aber ein berufsbegleitendes Fernstudium ist halt auch kein Ponyhof und ein vernünftiger Abschluss wäre schon gefragt.

Ich hoffe nur, dass die TU kaiserlautern bzw. Uni Saarland keine Hinhaltetaktik verfolgt. Also: "erst mal Anmelden und das mit dem Abschuss regeln wir später."

gruß

René

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

ich (ebenfalls für das kommende Semester eingeschrieben) hatte heute Kontakt mit dem DISC der TU Kaiserslautern.

Der „MLC“ resultiert wohl aus einem mehr oder minder verbindlichen „Rat“ der FIBAA. Es wird mittlerweile jedoch ein glatter „LL.M.“ angestrebt, was gemäß einer neuerlichen Absprache mit der FIBAA auch prinzipiell möglich sei. Über den ordentlichen Gremienweg werden die „Verhandlungen“ hierüber im Oktober weitergeführt. Parallel wird gerade die Option einer Eilentscheidung geprüft. Bei Entstehen einer Änderungsordnung (egal über welchen Hebel) kann jeder Studierende dann entsprechend unproblematisch „wechseln“.

Habe ich im Rahmen meines Erststudiums vor 15 Jahren auch so schon einmal praktisch (und komplikationsfrei) erlebt.

Die jetzigen Studienanfänger schließen zudem frühestens in zwei Jahren ab. Bis dahin sollte eine Regelung in unser aller Sinne getroffen sein.

Und die Aussicht auf einen „glatten LL.M.“ ist (zumindest für mich) durchaus motivierend …

Zudem finde ich die Transparenz, mit der das DISC die Thematik (zumindest auf Nachfrage) handhabt, super. Wenn das ein Indikator für die generelle Betreuung der Studierenden ist, dann muss man sich über dieses Thema keine Sorgen machen.

Gruß

Dirk

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

die Info von Dirk kann ich bestätigen. Hatte Ende August nochmals Kontakt mit dem Juristischen Prüfungsamt Saarland und die haben mir auch diese Vorgangsweise bestätigt.

Ich hab zumindest jetzt mal Immatrikuliert und die 880 Eier überwiesen.

schöne Grüße

René

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  • 2 Wochen später...
Der „MLC“ resultiert wohl aus einem mehr oder minder verbindlichen „Rat“ der FIBAA. Es wird mittlerweile jedoch ein glatter „LL.M.“ angestrebt, was gemäß einer neuerlichen Absprache mit der FIBAA auch prinzipiell möglich sei. Über den ordentlichen Gremienweg werden die „Verhandlungen“ hierüber im Oktober weitergeführt. Parallel wird gerade die Option einer Eilentscheidung geprüft. Bei Entstehen einer Änderungsordnung (egal über welchen Hebel) kann jeder Studierende dann entsprechend unproblematisch „wechseln“.

Habe ich im Rahmen meines Erststudiums vor 15 Jahren auch so schon einmal praktisch (und komplikationsfrei) erlebt.

Die jetzigen Studienanfänger schließen zudem frühestens in zwei Jahren ab. Bis dahin sollte eine Regelung in unser aller Sinne getroffen sein.

Und die Aussicht auf einen „glatten LL.M.“ ist (zumindest für mich) durchaus motivierend …

Zudem finde ich die Transparenz, mit der das DISC die Thematik (zumindest auf Nachfrage) handhabt, super. Wenn das ein Indikator für die generelle Betreuung der Studierenden ist, dann muss man sich über dieses Thema keine Sorgen machen.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, woher Ihr euren Optimismus nehmt. Wenn denn der "glatte LL.M." tatsächlich kein Problem ist, weshalb dann (bereits im April) der Umweg über den MLC, der ja wohl, im Gegensatz zum LL.M., keine Verhandlungen benötigt hat?

Von der Art und Weise des DISC bin ich nicht wirklich begeistert. Als ich mich beworben habe, war der Stand laut deren Website, dass der Studiengang reakkreditiert sei und das Studium mit dem LL.M. (Com.) ende. Von Diskussionen über den Abschlussgrad habe ich erst erfahren, nachdem man mir mit der ersten Lieferung die Studienordnung vom 24.04. ( Änderung zu MLC, Inkrafttreten 01.10.2013 ) übersandt hat. Mittlerweile sind fast alle Hinweise auf den LL.M. aus den Unterlagen verschwunden und der Status "reakkreditiert" wurde in "reakkreditiert, aber über Abschluss wird noch verhandelt" geändert. Etwas spät, nachdem nun die Bewerbungsfristen abgelaufen sind ....

Seriös sieht für mich anders aus.

Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, weshalb man die Änderungen für die Studienbeginner 2013/2014 schon hat in Kraft treten lassen. Die Auflagen der FIBAA sollten laut deren Bericht bis 22.11.2013 erfüllt werden - ein Inkrafttreten zum 01.11.2013 hätte daher gereicht und man hätte das Thema für den Jahrgang 13/14 vom Eis. Es hätte dann zwar einen LL.M. (Com) gegeben, den aber garantiert. Wenn die Änderung zum LL.M. geklappt hätte wäre es kein Nachteil für uns, wenn sie hingegen nicht klappt, stehen wir angeschmiert da.

Laut FIBAA Bericht stört man sich an der Kollision zu A6 der ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und

Masterstudiengängen. Dessen Interpretation ist jedoch nicht unbedingt eindeutig. Gegen den Abschlussgrad LL.M. spricht, dass dieser für ein konsekutives Studium obligatorisch ist und so zu Verwechslungen führen könnte. Wo sonst bekommen Nichtjuristen einen LL.M. ?

Ebenso steht es Weiterbildungsstudiengängen frei, Abschlussbezeichnungen zu nutzen, die von den geregelten abweichen (dürfen) ... Das wäre dann der MLC ...

Sofern das ganze nicht im ersten Semester geklärt wird, werde ich über eine Beurlaubung oder Exmatrikulation zum zweiten Semester nachdenken ... Ich bin jetzt schon nicht besonders glücklich darüber, viel Geld darauf wetten zu müssen, dass dann -für mich überraschend- doch noch der LL.M. zustande kommt. Der MLC ist für mich wertlos. Da investiere ich das Geld lieber in Bücher und einschlägige Fortbildungen.

Gruß,

NiSi

Bearbeitet von Markus Jung
Vollzitat gekürzt
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Positiv Denken! Ich denke es wird schon im November absehbar sein, ob es einen LL.M gibt. Das Geld sind wir dann los, aber zumindest habe ich dann noch nicht sehr viel Zeit investiert, was mir eigentlich mehr Wert ist.

Wer wird eigentlich die Spaßveranstaltung in Speyer 9-10. November besuchen? Oder hat jemand sonst schon irgendwelche Infos erhalten. Mein Mail-Account funktioniert erst seit heute, da ein IT-Fehler aufgetreten ist und dieser heute behoben wurde.

Gruß

René

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Das Geld sind wir dann los, aber zumindest habe ich dann noch nicht sehr viel Zeit investiert, was mir eigentlich mehr Wert ist.

Wer wird eigentlich die Spaßveranstaltung in Speyer 9-10. November besuchen?

Stimmt schon, die zu investierende Zeit ist mehr wert als knapp 1000 Euronen. Die Frage ist halt nur, wieviel man "wetten" muss. Ich werde das Material erstmal ignorieren - wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich ja Versäumnisse des ersten Semesters auch im dritten nachholen.

Ich werde meine Präsenz auf das Minimum reduzieren - Einführungs- und sonstige Veranstaltungen besuche ich dann auch lieber beim örtlichen Kleintierzuchtverein. ;-)

Gruß,

NISI

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  • 2 Monate später...

Hallo zusammen,

ich studiere den Studiengang noch nach der alten Prüfungsordnung und habe meine Masterarbeit vor einigen Tagen eingereicht.

Gibt es schon Neuigkeiten bezüglich des LL.M. ohne Zusatz?

Es gab in der Vergangenheit bereits schon einmal einen Wechsel vom LL.M. (Oec.) zum LL.M. (Com.). Diejenigen, die den alten Titel verliehen bekamen, können diesen in den LL.M. (Com.) umschreiben lassen. Für mich wäre das natürlich auch attraktiv, wenn ich den LL.M. ohne den Zusatz bekommen könnte. ;)

Viele Grüße und frohe Festtage

Mike

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Es gab in der Vergangenheit bereits schon einmal einen Wechsel vom LL.M. (Oec.) zum LL.M. (Com.). Diejenigen, die den alten Titel verliehen bekamen, können diesen in den LL.M. (Com.) umschreiben lassen. Für mich wäre das natürlich auch attraktiv, wenn ich den LL.M. ohne den Zusatz bekommen könnte.

Hi,

während der "Wechsel" vom LL.M. oec. zum LL.M. com lediglich den Abschlussgrad betraf, unterscheidet sich die neue/aktuell gültige Studienordnung (Abschlussgrad MLC) doch in einigen Punkten von der alten. So werden für das Studium jetzt 90 ECTS-Punkte ausgewiesen und auch die zu erbringenden Prüfungsleistungen unterscheiden sich.

Das von Dir beschriebene nachträgliche Umschreiben eines LL.M. oec in einen LL.M. com war in der alten Studienordnung, § 21 II, explizit vorgesehen. In der aktuellen Studienordnung (Abschlussgrad MLC - vielleicht irgendwann LL.M. "glatt") ist dies in dieser Form nicht vorgesehen. Nach § 21 IV der aktuellen Studienordnung könntest Du zwar festlegen, dass Dein Studium sich nach der aktuellen Ordnung richten soll - nur hättest Du dann lediglich den MLC mit Option auf LL.M. "glatt". Ob das aber auch nach Abgabe der Masterarbeit noch geht, weiß ich nicht.

Fraglich wäre aber auch, in welchem Umfang Deine bisherigen Prüfungsleistungen anerkannt werden - nach der neuen Studienordnung ist das Studium zumindest auf dem Papier ( 30 ECTS Punkte mehr ) umfangreicher. Die Klausur im ersten Semester z.B. geht über alle Module und nicht nur über den Kaufvertrag und es gibt jetzt ein Online-Modul, in dem Fälle zu lösen sind.

Ich würde die Finger davon lassen und denke persönlich auch, dass ein LL.M. com. attraktiver ist als ein LL.M.

Gruß,

NISI

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