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Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis LL.M an der TU Kaiserslautern


Empfohlene Beiträge

... und denke persönlich auch, dass ein LL.M. com. attraktiver ist als ein LL.M.

Gruß,

NISI

Könntest du dies näher erläutern? Auf den ersten Blick hätte ich jetzt den LL.M. als attraktiver eingestuft. Das ".com" wirkt doch eher als Einschränkung und ist wohl auch so gemeint.

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Könntest du dies näher erläutern? Auf den ersten Blick hätte ich jetzt den LL.M. als attraktiver eingestuft. Das ".com" wirkt doch eher als Einschränkung und ist wohl auch so gemeint.

Gerne doch. Die Grundfrage ist, ob ein LL.M.com Ausdruck einer Einschränkung oder einer Spezialisierung ist.

I.d.R. ist ein LL.M. Studium ein Aufbaustudium für Diplom-Juristen (erste juristische Prüfung) oder Assessoren (2. Staatsexamen). Typischerweise geht damit eine weitere Spezialisierung einher, die m.E. auch im Abschlussgrad Ausdruck finden sollte.

Wer sich nach dem doch eher einseitigen Curriculum (einmal quer und oberflächlich durch die wirtschaftlich relevanten Rechtsgebiete) der TU Kaiserslautern als vollwertiger Jurist (Master of Laws) sieht, wird bei "richtigen" Juristen, die mind. 8 Semester Vollzeit studiert sowie ein 2 jähriges Referendariat hinter sich haben, sicherlich für eine gewisse Heiterkeit sorgen.

Der Verweis auf vermeintliche Internationalität ist in den Rechtswissenschaften m.E. nutzlos. Was nützt mir die detaillierte Kenntnis der Gesetzeslage im Kongo, verbrieft durch einen Master of Laws, wenn ich in Deutschland mit dem Recht arbeiten muss?

Mit einem Kaiserslautern-Master of Laws bin ich gezwungen, meine Kenntnisse und Fähigkeiten z.B. in einer Bewerbung einzuschränken. (Wenig schmeichelhafter Titel: Wirtschaftsrecht für Nichtjuristen - das heißt zu Deutsch: Laien-Master).

Mir persönlich wäre ein LL.M.com lieber, da so weder falsche Erwartungen geweckt werden können noch ich auf die Darstellung meiner Spezialisierung (und mehr habe ich ja nicht) verzichten müsste. Darüber hinaus erscheint es auch wenig plausibel, innerhalb von 2 Jahren das (gesamte) Deutsche Recht auf "Master-Level" zu beherrschen, während so etwas mit Einschränkung = Spezialisierung durchaus in 2 Jahren plausibel zu bewerkstelligen ist.

Aus diesen Gründen halte ich den LL.M.com für ehrlicher, aber auch für attraktiver.

Gruß,

NISI

Bearbeitet von NISI
Höflichkeitssuffix nachgetragen
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  • 1 Monat später...

Auf der Profilseite ist dies zu lesen:

Prüfungsleistungen

Während des Studiums sind Leistungsnachweise in Form von Einsendeaufgaben, einem studienbegleitenden Online-Seminar zur sequentiellen Falllösung, Klausuren, einer Hausarbeit und einer Masterarbeit zu erbringen. Nachdem alle Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Masterarbeit erbracht sind, schließt der Fernstudiengang mit dem beabsichtigten akademischen Grad „Master in Commercial Law" (LL.M.) ab. Der erfolgreiche Abschluss wird durch folgende Dokumente bescheinigt:

Zeugnis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes

Urkunde über die Verleihung des akademischen Grads „Master in Commercial Law“ (LL.M.)

Diploma Supplement (DS) in deutscher und englischer Sprache

Also LLM!

Jedoch befindet sich der Titel scheinbar noch im Abstimmungsprozess!

Akkreditierung

Der Fernstudiengang „Wirtschaftsrecht“ ist akkreditiert, der Abschlusstitel „Master in Commercial Law“ (LL.M.) befindet sich noch im Abstimmungsprozess. Verantwortliche Agentur für die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens: FIBAA (www.fibaa.de)

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Ich glaube, da hilft schon, sich auf den Seiten der Uni Saarbrücken umzuschauen.

Dort findet sich eine Änderung der Prüfungsordnung vom 20. Dez. 2013, wo alle Passagen von "MLC" auf "LLM" geändert wurden.

Scheint also alles durch zu sein, wie von der Uni Kaiserslautern bereits länger kommuniziert.

Grüße

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch im 1. Semester vielleicht das Beiheft 130 (Modul 0130 "Wissenschaftliches Arbeiten") mailen? Als Download ist es leider nicht mehr verfügbar. Bitte meldet euch per Privater Nachricht. Vielen Dank bereits im Voraus!

Viele Grüße

Mike

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  • 4 Wochen später...

Hallo zusammen,

gibt es schon Neuigkeiten zum Titel des Studienganges? Auf der Homepage wird weiterhin von "Es ist geplant, dass der Studiengang mit dem akademischen Grad „Master in Commercial Law“ (LL.M.) abschließt." und " [...] schließt der Fernstudiengang mit dem beabsichtigten akademischen Grad „Master in Commercial Law" (LL.M.) ab."

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Die Studien- und Prüfungsordnung wurde zwar im Dezember auf den "LL.M." ohne Zusatz geändert. Das ist aber noch nicht durch die FIBAA endgültig abgesegnet worden. Die entsprechende Sitzung der FIBAA soll Ende diesen Monats stattfinden. Erst dann steht der Grad - bzw. seine Abkürzung - definitiv fest.

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