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Verkauf und Weitergabe von Studienheften


Markus Jung

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Auch, wenn ich "nur" ein Hinzugezogener bin und kein Eingeborener aber meinem Sprachempfinden nach bedeutet keine rechtliche Handhabe nicht, dass mann es rechtlich nicht durchsetzen kann sodern, dass es rechtlich keine Handhabe gibt es durchzusetzen und das ist ein riesengroßer Unterschied. Und wenn man sich den ersten Teil des Zitates ansieht : "eine andere rechtliche Grundlage als unsere AGBs haben wir leider nicht" wird dies bestätigt.

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Guten Morgen,

egal ob dürfen oder nicht dürfen würde mich hier mal

interessieren, was man so für Geldsummer für den Verkauf

seines Studienmaterials erhofft?

Gibt es denn wirklich so viele Interessenten?

Meiner Meinung nach ist das doch fast uninteressant oder übersehe

ich da irgendwas?

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Millionär kannst du durch den Vekrauf der Studienbriefe mit Sicherheit nicht werden. Aber darauf kommt es doch nicht an. Bevor du die Teile in die Tonne gibst, kannst du jemand anderem einen großen Gefallen tun. Ich kann dir keine konkreten Zahlen nennen,aber ich denke eine grundsätzliche Nachfrage ist vorhanden. Die ILS-Studienhefte für Mathe gingen beispielsweise bei ebay die Tage für ca. 20 Euro weg. Ich würde für ein komplettes Modul, bei einer aktuellen Ausgabe und in einem guten Zustand 10-15Euro plus Versand ausgeben.

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meinem Sprachempfinden nach bedeutet keine rechtliche Handhabe nicht, dass mann es rechtlich nicht durchsetzen kann sodern, dass es rechtlich keine Handhabe gibt es durchzusetzen und das ist ein riesengroßer Unterschied

Also den Unterschied verstehe ich nicht. Ausserdem scheint es mit ungluecklich, "keine rechtliche Handhabe" mit "rechtlich keine Handhabe gibt" zu erklaeren, das scheint mir mehr ein Zirkelschluss. Ansonsten heisst "keine Handhabe" im allgemeinen sprachgebrauch, man kann nichts machen, und keine rechtliche Handhabe heisst damit, es gibt keine Moeglichkeit, es per Justizsystem umzusetzen.

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"Keine Handhabe haben" heißt "Wir können es nicht durchsetzen, weil wir (beispielsweise) nichts von den Verkäufen mitbekommen."

Es war aber von "keiner rechtlichen Handhabe" der Fall, und das heisst, es gibt keine gesetzliche Grundlage (jedenfalls im allgemeinen Sprachgebrauch). Koennte man theoretisch was machen, aber praktisch nicht (z. B. wegen Nicht-Kenntnis), haette man eine rechtliche, aber keine faktisch Handhabe. Nur um mal die Begrifflichkeiten zu klaeren.

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Ich habe mal eben im Duden nachgeschlagen, was unter Handhabe zu verstehen ist. Unter anderem heißt Handhabe, " etwas, was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, (oder erlaubt) erlaubt.

Eine rechtliche Handhabe bedeutet also ein juristisches Mittel, was auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt. Daraus folgt, dass keine rechtliche Handhabe bedeutet, dass eben jenes juristische Mittel fehlt, um das bestimmte Ziel zu verfolgen. Und nichts anderes habe ich in meinem Post erläutert. Es gibt keine rechtliche Handhabe bedeutet demnach das selbe, wie keine rechtliche Handhabe. Aber in der Tat ist der Vergleich nicht auf Anhieb gleich zu verstehen.

Der Unterschied wird vielleicht durch folgende Darstellung etwas deutlicher. Man kann etwas rechtlich nicht durchsetzen bedeutet, dass man keine rechtliche Grundlage (keine Anspruchsgrundlage, wie es im juristen Deutsch so schön heißt) hat. Das Ziel kann mal also mangels gesetzlicher oder rechtlicher Grundlage nicht durchsetzen. Dies bedeutet NICHT, dass man es nicht durchsetzen kann, weil man davon nichts weiß. In meiner Beweisführung wollte ich auf diesen Unterschied hinaus. Beispiel: Sie wissen von dem Verkauf, können aber dennoch mangels Anspruchsgrundlage ihr Ziel den Weiterverkauf verbieten nicht durchsetzen, weil es eben nicht rechtens ist.

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